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Freigabe Schulungs und Auditplan



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 10.04.2016
Beiträge: 27
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Hallo zusammen
Früher mußte man sich den Schulungsplan und Auditplan doch von der GL freigeben lassen, am besten unterzeichnet auf dem Dokument. Wir bringen aber das gesamte QM aktuell ins Intranet. Gibt es aktuell noch eine Anforderungen in der 9001 oder der IATF, daß Auditplan und Schulungsplan freigegeben sein müssen? Ich finde es nicht mehr.
Grüße
bga
Früher mußte man sich den Schulungsplan und Auditplan doch von der GL freigeben lassen, am besten unterzeichnet auf dem Dokument. Wir bringen aber das gesamte QM aktuell ins Intranet. Gibt es aktuell noch eine Anforderungen in der 9001 oder der IATF, daß Auditplan und Schulungsplan freigegeben sein müssen? Ich finde es nicht mehr.
Grüße
bga



Level 2 = Community-Facharbeiter


Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 10.10.2013
Beiträge: 103
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Beiträge: 103
Hallo bga,
meiner Meinung nach muss der Schulungsplan nicht von der GL abgesegnet sein. Das Unternehmen darf nur Personen einsetzen, die über entsprechendes Wissen verfügen, die Kundenanforderungen und Prozesse zu erfüllen. Ist dort ein GAP gilt es, dieses Wissen zu erlangen, bzw. die Personen zu qualifizieren, durch Schulung/ Lehrgang etc., hier brauchst du einen dokumentierten Nachweis. Die Kompetenzermittlung muss als dokumentierter Prozess vorliegen, entsprechend kannst du den Freigabeprozess dort regeln oder auch über die Dokumentenlenkung.
Es ist ja auch immer eine Frage der Budgetverantwortung, wer die Schulungsplanung freigibt. Wir haben das bei uns so geregelt, dass der Leiter QM das gemeinsam mit der GL beschließt.
Beim Auditplan sieht es ähnlich aus, es ist nur festgehalten, dass die Organisation interne Audits planen und durchführen muss, nicht wie der Freigabeprozess der Auditpläne auszusehen hat. Aber auch hier ist es so, dass es zeitlich passen muss, auch da ja die oberste Leitung mitauditiert wird.
Da ist dann einfach Kommunikation und GMV gefragt.
Beste Grüße Yoda
meiner Meinung nach muss der Schulungsplan nicht von der GL abgesegnet sein. Das Unternehmen darf nur Personen einsetzen, die über entsprechendes Wissen verfügen, die Kundenanforderungen und Prozesse zu erfüllen. Ist dort ein GAP gilt es, dieses Wissen zu erlangen, bzw. die Personen zu qualifizieren, durch Schulung/ Lehrgang etc., hier brauchst du einen dokumentierten Nachweis. Die Kompetenzermittlung muss als dokumentierter Prozess vorliegen, entsprechend kannst du den Freigabeprozess dort regeln oder auch über die Dokumentenlenkung.
Es ist ja auch immer eine Frage der Budgetverantwortung, wer die Schulungsplanung freigibt. Wir haben das bei uns so geregelt, dass der Leiter QM das gemeinsam mit der GL beschließt.
Beim Auditplan sieht es ähnlich aus, es ist nur festgehalten, dass die Organisation interne Audits planen und durchführen muss, nicht wie der Freigabeprozess der Auditpläne auszusehen hat. Aber auch hier ist es so, dass es zeitlich passen muss, auch da ja die oberste Leitung mitauditiert wird.
Da ist dann einfach Kommunikation und GMV gefragt.
Beste Grüße Yoda



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 10.04.2016
Beiträge: 27
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Beiträge: 27
Hallo Yoda
Super DANKE !!!
Grüße
bga
Super DANKE !!!
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bga



Level 2 = Community-Facharbeiter


Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 12.03.2015
Beiträge: 91
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Beiträge: 91
Hallo bga
in der neuen ISO 9011:2018 steht jetzt auch, daß der Auftraggeber des Audits die Audits geplant sein müssen im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele nach Kap. 5.2.
Damit ergibt sich eigenltich indirect eine Freigabe durch die GF , die ja in der Regel der Audit Auftraggeber ist.
Gruß Donald 6556
in der neuen ISO 9011:2018 steht jetzt auch, daß der Auftraggeber des Audits die Audits geplant sein müssen im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele nach Kap. 5.2.
Damit ergibt sich eigenltich indirect eine Freigabe durch die GF , die ja in der Regel der Audit Auftraggeber ist.
Gruß Donald 6556




Level 3 = Community-Techniker



Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.03.2017
Beiträge: 291
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Beiträge: 291
Hallo Zusammen,
weder zum Thema Schulungsplan noch zu Auditprogrammplänen ist aus den entsprechenden Kapiteln der ISO 9001 eine ausdrückliche Freigabe durch die Geschäftsführung gefordert. Die Geschäftsführung ist in beiden Fällen dadurch eingebunden, dass sie
a) die erforderlichen Ressourcen bereitstellen muss (4.4.1 Abs. 2 d) und
b) über die Managementsystembewertung den Erfolg zu bewerten hat.
Ressourcen siehe . 9.3.2 Abs. 1 d
Audits siehe 9.3.2 Abs. 1 c) 6)
Die Planungsverantwortung ist über die aus Abschnitt 5.3 resultierenden Aktivitäten zu regeln.
MfG
Peter Wintzer
weder zum Thema Schulungsplan noch zu Auditprogrammplänen ist aus den entsprechenden Kapiteln der ISO 9001 eine ausdrückliche Freigabe durch die Geschäftsführung gefordert. Die Geschäftsführung ist in beiden Fällen dadurch eingebunden, dass sie
a) die erforderlichen Ressourcen bereitstellen muss (4.4.1 Abs. 2 d) und
b) über die Managementsystembewertung den Erfolg zu bewerten hat.
Ressourcen siehe . 9.3.2 Abs. 1 d
Audits siehe 9.3.2 Abs. 1 c) 6)
Die Planungsverantwortung ist über die aus Abschnitt 5.3 resultierenden Aktivitäten zu regeln.
MfG
Peter Wintzer



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 10.04.2016
Beiträge: 27
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Beiträge: 27
Hallo
Vielen DANK für eure antworten.
Grüße
bga
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Grüße
bga
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