SIMPLE-QUALITY
Quality - Keep it simple...!!
Garantieleisung bei Zukaufteilen ?



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Hallo Forum,
ich hätte mal eine Grundlegende Frage zu einem Thema, zu dem es anscheined sehr viele unterschiedlichen Meinungen gibt.
Gewährleisung-/Garantieanspruch bei Zukaufteilen in der Industie (z.B. Automobive).
Wie lange muss ein Lieferant Garanieleistungen für seine Teile übernehmen ?
Wobei ich auch die Analyse und Fehlersuche bei evtl. Ausfällen meine...
Gab es in eurer Historie je den Fall, dass ein Lieferant die Reklamation bzw. die Analyse abgeleht hat, weil das Teil zu Alt war ?
Ich kenne das Garantie- Gewährleistungsrecht nur aus dem EInzelhandel.
Dieses wurde 2006 glaube ich ja etwas "Verbraucherfreundlicher" gestaltet.
Seit dieser Zeit muss jeder Hersteller von z.B. Unterhaltungselektronik für Deutschland 24 Monate Gewährleistung garanieren, wobei sich die Beweißumkehr nach 12 Monaten ergibt.
Gibt es solch eine Regelung auch in der Industrie ?
Oder sind solche Dinge auf rein Vertraglicher Basis zu erschlagen ?
Weil das eine Leiterplatte mit Hal-Oberfläche nicht 24 Monate "haltbar" ist, ist wohl jedem klar.
Da muss es bestimmt andere Regelungen geben ... ?
Danke schon mal für eure Gedanken
ich hätte mal eine Grundlegende Frage zu einem Thema, zu dem es anscheined sehr viele unterschiedlichen Meinungen gibt.
Gewährleisung-/Garantieanspruch bei Zukaufteilen in der Industie (z.B. Automobive).
Wie lange muss ein Lieferant Garanieleistungen für seine Teile übernehmen ?
Wobei ich auch die Analyse und Fehlersuche bei evtl. Ausfällen meine...
Gab es in eurer Historie je den Fall, dass ein Lieferant die Reklamation bzw. die Analyse abgeleht hat, weil das Teil zu Alt war ?
Ich kenne das Garantie- Gewährleistungsrecht nur aus dem EInzelhandel.
Dieses wurde 2006 glaube ich ja etwas "Verbraucherfreundlicher" gestaltet.
Seit dieser Zeit muss jeder Hersteller von z.B. Unterhaltungselektronik für Deutschland 24 Monate Gewährleistung garanieren, wobei sich die Beweißumkehr nach 12 Monaten ergibt.
Gibt es solch eine Regelung auch in der Industrie ?
Oder sind solche Dinge auf rein Vertraglicher Basis zu erschlagen ?
Weil das eine Leiterplatte mit Hal-Oberfläche nicht 24 Monate "haltbar" ist, ist wohl jedem klar.
Da muss es bestimmt andere Regelungen geben ... ?
Danke schon mal für eure Gedanken



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Hallo
Interessante Frage !
Speziell in der Automobilindustrie sind die Gewährleistungsverpflichtungen sehr stark ausgeprägt.
15 Jahre sind keine Seltenheit...zudem gehen Gewährleistungsverpflichtungen sogar in den Ersatzteilbereich
nach Auslauf der Serienfertigung des Produktes hinein..
Somit fällt man als Zulieferer quasi nie aus der Gewährleistungsverpflichtung raus
und kann diese auch nicht als "zu alt" ablehnen....
Die einzige Möglichkeit der Gewährleistung und allfälligen finanziellen Forderungen zu entkommen
ist nachzuweisen, daß man nicht schuld an dem Schadensfall bzw. Feldausfall ist...
aber das ist in der Regel sehr langwierig, arbeits,- und wieder kostenaufwendig...
MFG E.Pauer
Interessante Frage !
Speziell in der Automobilindustrie sind die Gewährleistungsverpflichtungen sehr stark ausgeprägt.
15 Jahre sind keine Seltenheit...zudem gehen Gewährleistungsverpflichtungen sogar in den Ersatzteilbereich
nach Auslauf der Serienfertigung des Produktes hinein..
Somit fällt man als Zulieferer quasi nie aus der Gewährleistungsverpflichtung raus
und kann diese auch nicht als "zu alt" ablehnen....
Die einzige Möglichkeit der Gewährleistung und allfälligen finanziellen Forderungen zu entkommen
ist nachzuweisen, daß man nicht schuld an dem Schadensfall bzw. Feldausfall ist...
aber das ist in der Regel sehr langwierig, arbeits,- und wieder kostenaufwendig...
MFG E.Pauer



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Mitglied seit: 06.12.2009
Beiträge: 12
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Hallo Herr Pauer,
vielen Dank für die Info !
Ist diese Regelung irgendwo nachlesbar bzw. spezifiziert ?
Im Prinzip muss dann ein Lieferant so lange Garantieleistungen erbringen (dazu zähle ich auch Analysetätigkeiten) wie
das Produkt, in dem das/die Bauteile verwendet werden "läuft". Und auch solange das After-Sales-Management läuft.
Viellecht findet sich das ja in der ISO oder in sonstigen für die Automobilzuliefer Industrie geltenden Regelungen....
Es war zwar bis Dato noch nie der Fall, dass jemand die Analyse abgeleht hat, wohl jedoch, dass ein Lieferant damals seine Analysetätigkeiten vergütet haben wollte.
Damals ist das Produkt zwar nicht ausgelaufen, wir haben zwischenzeitlich jedoch den Lieferanten gewächselt.
Als eines seiner Produkte dann ausgefallen ist (es gab keine Geschäftsbeziehung mehr) wollte er für seine Analysen Geld sehen, da er ja keine "Abstellmaßnahmen" definieren konnte. :huh:
Viele Grüße aus Bayern.
vielen Dank für die Info !
Ist diese Regelung irgendwo nachlesbar bzw. spezifiziert ?
Im Prinzip muss dann ein Lieferant so lange Garantieleistungen erbringen (dazu zähle ich auch Analysetätigkeiten) wie
das Produkt, in dem das/die Bauteile verwendet werden "läuft". Und auch solange das After-Sales-Management läuft.
Viellecht findet sich das ja in der ISO oder in sonstigen für die Automobilzuliefer Industrie geltenden Regelungen....
Es war zwar bis Dato noch nie der Fall, dass jemand die Analyse abgeleht hat, wohl jedoch, dass ein Lieferant damals seine Analysetätigkeiten vergütet haben wollte.
Damals ist das Produkt zwar nicht ausgelaufen, wir haben zwischenzeitlich jedoch den Lieferanten gewächselt.
Als eines seiner Produkte dann ausgefallen ist (es gab keine Geschäftsbeziehung mehr) wollte er für seine Analysen Geld sehen, da er ja keine "Abstellmaßnahmen" definieren konnte. :huh:
Viele Grüße aus Bayern.



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Mitglied seit: 03.01.2007
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Angenommen es gibt keine Vereinbarung zwischen Lieferant/Kunde ist das Produkthaftungsgesetz anzuwenden.
Für die Automotive ist z.Z. mindestens 15a üblich.
Auf alle Fälle sind Vereinbarungen mit Lieferanten zu empfehlen. Falls Sie alles so genau und streng erledigen möchten, müssen Sie unbedingt verbindliche, klar definierte Vereinbarungen haben.
gruss,
hb
Für die Automotive ist z.Z. mindestens 15a üblich.
Auf alle Fälle sind Vereinbarungen mit Lieferanten zu empfehlen. Falls Sie alles so genau und streng erledigen möchten, müssen Sie unbedingt verbindliche, klar definierte Vereinbarungen haben.
gruss,
hb



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Mitglied seit: 15.03.2007
Beiträge: 637
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Hallo
Ergänzend zu Kollege HB:
Entsprechende Forderungen finden sich auch in den sog. "kundenspezifiischen Systemforderungen "
der Autobauer wieder sowie in diversen Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) der Zulieferer.
Bzgl "Vergütung der Analysetätigkeit " :
In der Autobranche herrscht eine weit verbreitete Unsitte vor,
im Fall von Gewährleistungsfällen sofort Geld von den Lieferanten abzubuchen,
auch wenn diese in keiner Weise mit dem Fall zu tun haben....
die Kohle muß dann mühselig wieder zurück erkämpft werden
indem man eben wieder zu beweisen hat, daß man nicht schuld hat am Ausfall...
wenn man da nicht aufpasst, können sich für einen mittelständischen Zulieferer
schnell einige hundert tausende Euro zusammen läppern und verloren gehen !
MFG E.Pauer
Ergänzend zu Kollege HB:
Entsprechende Forderungen finden sich auch in den sog. "kundenspezifiischen Systemforderungen "
der Autobauer wieder sowie in diversen Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) der Zulieferer.
Bzgl "Vergütung der Analysetätigkeit " :
In der Autobranche herrscht eine weit verbreitete Unsitte vor,
im Fall von Gewährleistungsfällen sofort Geld von den Lieferanten abzubuchen,
auch wenn diese in keiner Weise mit dem Fall zu tun haben....
die Kohle muß dann mühselig wieder zurück erkämpft werden
indem man eben wieder zu beweisen hat, daß man nicht schuld hat am Ausfall...
wenn man da nicht aufpasst, können sich für einen mittelständischen Zulieferer
schnell einige hundert tausende Euro zusammen läppern und verloren gehen !
MFG E.Pauer



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Mitglied seit: 06.02.2007
Beiträge: 84
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Hallo,
Garantiezeitraum, auch für Zukaufteile, beträgt zuerst mal gesetzlich 2 Jahre sofern mit dem Kunden nichts anderes in kundenspezifischen Vereinbarungen vereinbart wurde.
Viele OEMs legen ihre Gewährleistungskosten aus den Werkstätten auf die Zulieferer um, wie und ob dies fair ist kann ja mal in einem anderen Bereich diskutiert werden. Jedoch lehnen wir auch hier die Regressierung von Teilen die Älter als der vereinbarte Garantiezeitraum sind ab. Dies schließt jedoch nicht die Analyse von Teilen aus, da dies ja auch für einen selbst bezüglich des Langzeitverhaltens von Interesse sein kann.
Gruß
Garantiezeitraum, auch für Zukaufteile, beträgt zuerst mal gesetzlich 2 Jahre sofern mit dem Kunden nichts anderes in kundenspezifischen Vereinbarungen vereinbart wurde.
Viele OEMs legen ihre Gewährleistungskosten aus den Werkstätten auf die Zulieferer um, wie und ob dies fair ist kann ja mal in einem anderen Bereich diskutiert werden. Jedoch lehnen wir auch hier die Regressierung von Teilen die Älter als der vereinbarte Garantiezeitraum sind ab. Dies schließt jedoch nicht die Analyse von Teilen aus, da dies ja auch für einen selbst bezüglich des Langzeitverhaltens von Interesse sein kann.
Gruß



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Mitglied seit: 17.03.2008
Beiträge: 22
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Hallo,
wenn ich mich richtig erinnere beträgt die gesetzliche Gewährleistung für den ENDVERBRAUCHER 2 Jahre, über die Lieferantenkette addieren sich diese 2 Jahre. So kann es passieren das es noch nach 5 oder 6 Jahren zu einem Gewährleistungsfall kommen kann, einem nach EU Recht, ohne Sonderverträge. Wie geschrieben, wenn ich mich richtig errinnere, -- das Seminar ist schon ein wenig her...
Ralf
wenn ich mich richtig erinnere beträgt die gesetzliche Gewährleistung für den ENDVERBRAUCHER 2 Jahre, über die Lieferantenkette addieren sich diese 2 Jahre. So kann es passieren das es noch nach 5 oder 6 Jahren zu einem Gewährleistungsfall kommen kann, einem nach EU Recht, ohne Sonderverträge. Wie geschrieben, wenn ich mich richtig errinnere, -- das Seminar ist schon ein wenig her...
Ralf



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Mitglied seit: 15.03.2007
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Werte Kollegen
Gehe davon aus , daß einige hier geschilderten Sachverhalte sich mehrheitlich auf Non Automotive beziehen...
wie schon eingangs erwähnt wird das Gewährleistungsthema in der Automobilbranche
wesentlich strenger gehandhabt.
Dies auch aus dem Grund, daß hier ja auch viele sicherheitsrelevante Teile
wie zb. Airbags, Bremsen etc verbaut werden.
Für diese Teile ist generell eine Gewährleistung von 15 Jahren nahezu einheitlich festgelegt
(via Produkthaftung, kundenspez.ifischer Systemforderungen sowie über QSV)
MFG E.Pauer
Gehe davon aus , daß einige hier geschilderten Sachverhalte sich mehrheitlich auf Non Automotive beziehen...
wie schon eingangs erwähnt wird das Gewährleistungsthema in der Automobilbranche
wesentlich strenger gehandhabt.
Dies auch aus dem Grund, daß hier ja auch viele sicherheitsrelevante Teile
wie zb. Airbags, Bremsen etc verbaut werden.
Für diese Teile ist generell eine Gewährleistung von 15 Jahren nahezu einheitlich festgelegt
(via Produkthaftung, kundenspez.ifischer Systemforderungen sowie über QSV)
MFG E.Pauer



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Mitglied seit: 27.08.2007
Beiträge: 86
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Beiträge: 86
Hallo zusammen,
wir schreiben doch über verschiedene Dinge wenn ich recht informiert bin!
Es wurden bisher benannt
- Gewährleistung
- Garantie
- Absprachen aus Verträgen/Vereinbarungen/QSV/CSR's
und dann noch
- gewerbliche Abnehmer
- Endverbraucher
...die Sammlung ist mir jetzt schon zu umfangreich um auch noch meinen Senf dazu abzugeben!
Und ausserdem wär mir persönlich (und erst recht an eurer Stelle) die Quelle nicht zuverlässig genug... ich bin nämlich kein Jurist...
Daher:
Ich würde mir das vom beauftragten Rechtsanwalt des Unternehmens ausarbeiten lassen.
Diese Ausarbeitung dann als externes Dokument aufnehmen und den betroffenen Personen/Abteilungen auch zugänglich machen, schliesslich sollten Risiken in entsprechenden interne Prozessen abgedeckt werden.
Der Rechtsanwalt ist der Einzige der Auskünfte dieser Art geben darf - alles andere ist für mich nicht wirklich relevant.
Sorry guys, nicht böse sein...
Viele Grüße
Andreas
wir schreiben doch über verschiedene Dinge wenn ich recht informiert bin!
Es wurden bisher benannt
- Gewährleistung
- Garantie
- Absprachen aus Verträgen/Vereinbarungen/QSV/CSR's
und dann noch
- gewerbliche Abnehmer
- Endverbraucher
...die Sammlung ist mir jetzt schon zu umfangreich um auch noch meinen Senf dazu abzugeben!
Und ausserdem wär mir persönlich (und erst recht an eurer Stelle) die Quelle nicht zuverlässig genug... ich bin nämlich kein Jurist...

Daher:
Ich würde mir das vom beauftragten Rechtsanwalt des Unternehmens ausarbeiten lassen.
Diese Ausarbeitung dann als externes Dokument aufnehmen und den betroffenen Personen/Abteilungen auch zugänglich machen, schliesslich sollten Risiken in entsprechenden interne Prozessen abgedeckt werden.
Der Rechtsanwalt ist der Einzige der Auskünfte dieser Art geben darf - alles andere ist für mich nicht wirklich relevant.
Sorry guys, nicht böse sein...
Viele Grüße
Andreas



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Hallo Bärliner
Ja Sie haben recht....zwischen Garantie und Gewährleistung besteht ein juristischer Unterschied....
aber in der Praxis durchmischen sich diese Begrifflichkeiten ...
und am Ende geht es eh` nur immer um die gleiche Frage :
Wer zahlt die Garantie und Gewährleistungsansprüche ??
Meist immer derjenige der übrig bleibt....
also derjenige der nicht nachweisen kann ,- daß er nicht schuldig ist....
Zu den Rechtsanwälten: Die verkomplizieren und verteuern das Thema zusätzlich ,- bis zum Exzess....
da habe ich schon einige schlimme Beispiele gesehen und gehört...
MFG E.Pauer
Ja Sie haben recht....zwischen Garantie und Gewährleistung besteht ein juristischer Unterschied....
aber in der Praxis durchmischen sich diese Begrifflichkeiten ...
und am Ende geht es eh` nur immer um die gleiche Frage :
Wer zahlt die Garantie und Gewährleistungsansprüche ??
Meist immer derjenige der übrig bleibt....
also derjenige der nicht nachweisen kann ,- daß er nicht schuldig ist....
Zu den Rechtsanwälten: Die verkomplizieren und verteuern das Thema zusätzlich ,- bis zum Exzess....
da habe ich schon einige schlimme Beispiele gesehen und gehört...
MFG E.Pauer



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Hallo Erich,
ich denke daß grad das Problem der Durchmischung der Begriffe im Sprachgebrauch ein Teil des eigentlichen Problems ist.
Wenn nicht im Vorfeld wasserdichte Absprachen dokumentiert wurden, wird man es im Nachhinein (wenn Kosten entstanden sind) vermutlich nicht mehr richten... daher: zuerst regeln - und danach dann Geschäfte abwickeln.
Die Frage wer welche Kosten trägt (oder wie diese möglicherweise verteilt werden könnten), basiert auf der Art und Vollkommenheit der vertraglichen Vereinbarung... und da kommen die Damen und Herren aus der Branche Jura wieder ins Spiel.
Wenn diese Truppe pfiffig ist, checken sie auch noch ab was sich die Damen und Herren aus der Branche der Versicherungen in Verträgen ausgearbeitet haben und ob das irgendwie kollidieren könnte... (oder würde es jemanden wundern wenn eine Versicherung eine Leistung verweigert weil ein Vertragsdetail nicht erfüllt wurde?)
Ich hab noch keinen einzigen Fall erlebt wo der Lieferant gezahlt hat weil er seine Unschuld nicht beweisen konnte!
Bisher ging das genau anders herum: nur wenn alle Beweise stichhaltig waren wurde gezahlt - bei den kleinsten Lücken in der Beweisführung ging die Handelei los...
Daß die Rechtsanwälte Geld haben wollen ist schon klar... wer gibt schon sein Wissen kostenlos weiter... (ausser ein paar unverbesserliche Mitglieder im Forum) :silly:
...und daß die Juristen möglicherweise auch mal durchdrehen und über's Ziel hinausschiessen kann ich mir vorstellen - aber den Umfang der abzuliefernden Arbeit (=juristische Beratung) bestimmt doch der Auftraggeber - und das wären wir selbst!
Oder nicht?
Viele Grüße
Andreas
ich denke daß grad das Problem der Durchmischung der Begriffe im Sprachgebrauch ein Teil des eigentlichen Problems ist.
Wenn nicht im Vorfeld wasserdichte Absprachen dokumentiert wurden, wird man es im Nachhinein (wenn Kosten entstanden sind) vermutlich nicht mehr richten... daher: zuerst regeln - und danach dann Geschäfte abwickeln.
Die Frage wer welche Kosten trägt (oder wie diese möglicherweise verteilt werden könnten), basiert auf der Art und Vollkommenheit der vertraglichen Vereinbarung... und da kommen die Damen und Herren aus der Branche Jura wieder ins Spiel.
Wenn diese Truppe pfiffig ist, checken sie auch noch ab was sich die Damen und Herren aus der Branche der Versicherungen in Verträgen ausgearbeitet haben und ob das irgendwie kollidieren könnte... (oder würde es jemanden wundern wenn eine Versicherung eine Leistung verweigert weil ein Vertragsdetail nicht erfüllt wurde?)
Ich hab noch keinen einzigen Fall erlebt wo der Lieferant gezahlt hat weil er seine Unschuld nicht beweisen konnte!
Bisher ging das genau anders herum: nur wenn alle Beweise stichhaltig waren wurde gezahlt - bei den kleinsten Lücken in der Beweisführung ging die Handelei los...
Daß die Rechtsanwälte Geld haben wollen ist schon klar... wer gibt schon sein Wissen kostenlos weiter... (ausser ein paar unverbesserliche Mitglieder im Forum) :silly:
...und daß die Juristen möglicherweise auch mal durchdrehen und über's Ziel hinausschiessen kann ich mir vorstellen - aber den Umfang der abzuliefernden Arbeit (=juristische Beratung) bestimmt doch der Auftraggeber - und das wären wir selbst!
Oder nicht?
Viele Grüße
Andreas

Hallo,
Um nochmal auf die Ursprünglichen Frage zurück zukommen-
In Fazit kann, muß man aber auch unterscheiden ob
- Verschleißteil
- Tier 1 oder ff
Wir stellen fast außschließlich SIcherheitsrelevante Teile für den Automotiv her und muß feststellen dass besonders dort eigentlich immer in den Verträgen die Gewährleistung festgeschrieben wird ( also Kunden Spezifisch ), da auch die Ausnahmen (bei keinen Systemlieferung oder als Tier 2) vertraglich festgehalten werden muß.
Ich muß aber für den 2. Teil auch absolut zustimmen, die Begriffe werden in der Organisation unterschiedlich interpretiert. Besonders wenn dann noch eine Übersetzung von einer anderen Sprache hinzu kommt.
Gruß
Wolfgang
Um nochmal auf die Ursprünglichen Frage zurück zukommen-
In Fazit kann, muß man aber auch unterscheiden ob
- Verschleißteil
- Tier 1 oder ff
Wir stellen fast außschließlich SIcherheitsrelevante Teile für den Automotiv her und muß feststellen dass besonders dort eigentlich immer in den Verträgen die Gewährleistung festgeschrieben wird ( also Kunden Spezifisch ), da auch die Ausnahmen (bei keinen Systemlieferung oder als Tier 2) vertraglich festgehalten werden muß.
Ich muß aber für den 2. Teil auch absolut zustimmen, die Begriffe werden in der Organisation unterschiedlich interpretiert. Besonders wenn dann noch eine Übersetzung von einer anderen Sprache hinzu kommt.
Gruß
Wolfgang



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Hallo Andreas (Bärliner)
Bärliner schrieb:
Ich hab noch keinen einzigen Fall erlebt wo der Lieferant gezahlt hat weil er seine Unschuld nicht beweisen konnte!
Bisher ging das genau anders herum: nur wenn alle Beweise stichhaltig waren wurde gezahlt - bei den kleinsten Lücken in der Beweisführung ging die Handelei los...
Genau das Gegenteil habe ich jedoch in der Praxis erlebt....
über Jahre hinweg hatten sich enorme Summen an Gewährleistungskosten angesammelt
a) wegen der automatischen Abbuchung (vorwiegend OEM`s) gar nicht so richtig aufgefallen sind,
b) sich niemand so recht darum gekümmert hat
Ein Vertriebsmanager und ein extra hierfür Beauftragte nahmen sich der Sache dann an
und konnte nach langwieriger Nachweisführung zumindest den Betrag signifikant reduzieren,
dennoch blieben wir noch auf beträchtlichen Summen sitzen...
MFG erich
Bärliner schrieb:
Ich hab noch keinen einzigen Fall erlebt wo der Lieferant gezahlt hat weil er seine Unschuld nicht beweisen konnte!
Bisher ging das genau anders herum: nur wenn alle Beweise stichhaltig waren wurde gezahlt - bei den kleinsten Lücken in der Beweisführung ging die Handelei los...
Genau das Gegenteil habe ich jedoch in der Praxis erlebt....
über Jahre hinweg hatten sich enorme Summen an Gewährleistungskosten angesammelt
a) wegen der automatischen Abbuchung (vorwiegend OEM`s) gar nicht so richtig aufgefallen sind,
b) sich niemand so recht darum gekümmert hat
Ein Vertriebsmanager und ein extra hierfür Beauftragte nahmen sich der Sache dann an
und konnte nach langwieriger Nachweisführung zumindest den Betrag signifikant reduzieren,
dennoch blieben wir noch auf beträchtlichen Summen sitzen...
MFG erich



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Beiträge: 976
E.Pauer schrieb:
Hallo Erich,
und genau aus diesem Grund sind die Controller im QM angekommen. Ich erlebe hier bei meinen Kunden durchaus Haarsträubendes. Vor allem die automatischen Buchungen: Unterirdisch!
Hier, glaube ich, ist ein Ansatz für eine konzerierte Aktion, dem Ansinnen Einhalt zu gebieten.
Grüßle
Peter
QUOTE
Genau das Gegenteil habe ich jedoch in der Praxis erlebt....
über Jahre hinweg hatten sich enorme Summen an Gewährleistungskosten angesammelt
a) wegen der automatischen Abbuchung (vorwiegend OEM`s) gar nicht so richtig aufgefallen sind,
b) sich niemand so recht darum gekümmert hat
Ein Vertriebsmanager und ein extra hierfür Beauftragte nahmen sich der Sache dann an
und konnte nach langwieriger Nachweisführung zumindest den Betrag signifikant reduzieren,
dennoch blieben wir noch auf beträchtlichen Summen sitzen...
MFG erich
über Jahre hinweg hatten sich enorme Summen an Gewährleistungskosten angesammelt
a) wegen der automatischen Abbuchung (vorwiegend OEM`s) gar nicht so richtig aufgefallen sind,
b) sich niemand so recht darum gekümmert hat
Ein Vertriebsmanager und ein extra hierfür Beauftragte nahmen sich der Sache dann an
und konnte nach langwieriger Nachweisführung zumindest den Betrag signifikant reduzieren,
dennoch blieben wir noch auf beträchtlichen Summen sitzen...
MFG erich
Hallo Erich,
und genau aus diesem Grund sind die Controller im QM angekommen. Ich erlebe hier bei meinen Kunden durchaus Haarsträubendes. Vor allem die automatischen Buchungen: Unterirdisch!
Hier, glaube ich, ist ein Ansatz für eine konzerierte Aktion, dem Ansinnen Einhalt zu gebieten.
Grüßle
Peter


Hallo,
dies sehe ich genauso, wir haben mittlerweile für jede Produktlinie (=Produktsparte) min. 1 Person die sich nur darum kümmert.
hier schlummert sicherlich jedemenges Potenzial für Einsparung, da sicherlich nicht alle Ansprüche des Kunden gerechtfertigt ist und wenn der Lieferant sich nicht wehrt ist das Geld futsch.
Gruß
Wolfgang
dies sehe ich genauso, wir haben mittlerweile für jede Produktlinie (=Produktsparte) min. 1 Person die sich nur darum kümmert.
hier schlummert sicherlich jedemenges Potenzial für Einsparung, da sicherlich nicht alle Ansprüche des Kunden gerechtfertigt ist und wenn der Lieferant sich nicht wehrt ist das Geld futsch.
Gruß
Wolfgang



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...'tschuldigung Jungs, aber da bin ich nicht voll dabei!
Wenn der Kunde aufgrund seiner nicht abgesprochenen Forderungen Geld einbehält von Zahlungen die er für die (regelmäßigen) Serienlieferungen macht, dann ist das nicht rechtens.
Ich bekomm leider nicht mehr den juristischen Begriff zusammen, aber diesen Fall hatten wir mal früher juristisch prüfen lassen - im rechtlichen Sinn ist das nicht ok und würde bei Klageerhebung nicht standhalten (ganz abgesehen davon, daß es zumeist wenig Sinn machen würde gegen seinen Kunden zu klagen - aber das wär ein anderes Thema!).
Falls vertraglich (z.B. in der QSV) vereinbart ist daß der Kunde Pauschalbeträge für den administrativen Aufwand der Reklamationsbearbeitung in Rechnung stellt = abzieht, dann wäre die Verrechnung korrekt.
Falls der Kunde jedoch andere Beträge in Abzug bringt, wäre dies wiederum nicht korrekt.
Wenn man jedoch als Zahlungsempfänger nicht seine Eingänge prüft, ist man doch eigentlich selber schuld!
Sorry, klingt komisch, ist aber so...
Ich seh auch die "automatischen Buchungen" nicht als Kernproblem an - das ist doch geschriebene software... und wenn die nicht richtig funktioniert muß man diese updaten/erweitern/austauschen... oder das Problem muß halt manuell "gedeckelt" werden, indem die Rechnungsprüfung manuell gemacht wird.
Wenn allerdings der Rechnungsprüfer und derjenige, der das Supplier Portal (hoffentlich regelmäßig) nach Informationen durchsucht nicht miteinander kommunizieren, dann ist sowas "eigene Schuld", oder nicht?
(Beispiel aus der realen Welt: wenn ich einkaufen gehe, zähle ich ja auch das Wechselgeld im Supermarkt nach bevor ich den Laden verlasse.... und kontrolliere auch die Abrechnungen meiner Kreditkarte)
Versteht mich bitte nicht falsch, ich find es auch nicht richtig daß manche OEM glauben sie würden im "Selbstbedienungsladen Zulieferer" leben und sich auch so benehmen.
...aber wenn man kein Geld mehr hat um Material einzukaufen, kann man auch keine Teile an den OEM liefern, ist eigentlich ganz einfach (und funktioniert auch, selbst mehrmals mit dran gearbeitet!)
Ansonsten bin ich bei der konzertierten Aktion gerne mit dabei! Offensichtlich ist die Bandbreite der gemachten Erfahrungen extrem...
Viele Grüße
Andreas
Wenn der Kunde aufgrund seiner nicht abgesprochenen Forderungen Geld einbehält von Zahlungen die er für die (regelmäßigen) Serienlieferungen macht, dann ist das nicht rechtens.
Ich bekomm leider nicht mehr den juristischen Begriff zusammen, aber diesen Fall hatten wir mal früher juristisch prüfen lassen - im rechtlichen Sinn ist das nicht ok und würde bei Klageerhebung nicht standhalten (ganz abgesehen davon, daß es zumeist wenig Sinn machen würde gegen seinen Kunden zu klagen - aber das wär ein anderes Thema!).
Falls vertraglich (z.B. in der QSV) vereinbart ist daß der Kunde Pauschalbeträge für den administrativen Aufwand der Reklamationsbearbeitung in Rechnung stellt = abzieht, dann wäre die Verrechnung korrekt.
Falls der Kunde jedoch andere Beträge in Abzug bringt, wäre dies wiederum nicht korrekt.
Wenn man jedoch als Zahlungsempfänger nicht seine Eingänge prüft, ist man doch eigentlich selber schuld!
Sorry, klingt komisch, ist aber so...
Ich seh auch die "automatischen Buchungen" nicht als Kernproblem an - das ist doch geschriebene software... und wenn die nicht richtig funktioniert muß man diese updaten/erweitern/austauschen... oder das Problem muß halt manuell "gedeckelt" werden, indem die Rechnungsprüfung manuell gemacht wird.
Wenn allerdings der Rechnungsprüfer und derjenige, der das Supplier Portal (hoffentlich regelmäßig) nach Informationen durchsucht nicht miteinander kommunizieren, dann ist sowas "eigene Schuld", oder nicht?
(Beispiel aus der realen Welt: wenn ich einkaufen gehe, zähle ich ja auch das Wechselgeld im Supermarkt nach bevor ich den Laden verlasse.... und kontrolliere auch die Abrechnungen meiner Kreditkarte)
Versteht mich bitte nicht falsch, ich find es auch nicht richtig daß manche OEM glauben sie würden im "Selbstbedienungsladen Zulieferer" leben und sich auch so benehmen.
...aber wenn man kein Geld mehr hat um Material einzukaufen, kann man auch keine Teile an den OEM liefern, ist eigentlich ganz einfach (und funktioniert auch, selbst mehrmals mit dran gearbeitet!)

Ansonsten bin ich bei der konzertierten Aktion gerne mit dabei! Offensichtlich ist die Bandbreite der gemachten Erfahrungen extrem...
Viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas,
du hast geschrieben:
Wenn man jedoch als Zahlungsempfänger nicht seine Eingänge prüft, ist man doch eigentlich selber schuld!
Genau das ist was ich meine, in vielen Firmen wird diese nicht richtig geprüft.
Auch in den Portalen z.B. bei Daimler, Fehler bzw. Eintragungen kosten Geld und werden berechnet, wenn und jetzt kommt es nicht Einspruch erhoben wird. Wenn sich der Lieferant nicht meldet ist er selber Schuld. Hier habe ich z.B. auch festgestellt, das das Portal falsch vom Lieferant gepflegt wurde, soll heißen die Benachrichtigung geht z.B. an eine Falsche Person im Unternehmen der gar nicht weiß, was dieser machen soll.... .usw.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Wolfgang
du hast geschrieben:
Wenn man jedoch als Zahlungsempfänger nicht seine Eingänge prüft, ist man doch eigentlich selber schuld!
Genau das ist was ich meine, in vielen Firmen wird diese nicht richtig geprüft.
Auch in den Portalen z.B. bei Daimler, Fehler bzw. Eintragungen kosten Geld und werden berechnet, wenn und jetzt kommt es nicht Einspruch erhoben wird. Wenn sich der Lieferant nicht meldet ist er selber Schuld. Hier habe ich z.B. auch festgestellt, das das Portal falsch vom Lieferant gepflegt wurde, soll heißen die Benachrichtigung geht z.B. an eine Falsche Person im Unternehmen der gar nicht weiß, was dieser machen soll.... .usw.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Wolfgang



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b]Bärliner schrieb:
QUOTE
...'tschuldigung Jungs, aber da bin ich nicht voll dabei!
Wenn der Kunde aufgrund seiner nicht abgesprochenen Forderungen Geld einbehält von Zahlungen die er für die (regelmäßigen) Serienlieferungen macht, dann ist das nicht rechtens.
Tja, auch wenn das nach dem Gesetz und dem gesunden Menschenverstand nicht rechtens ist ist dies leider das wahre Leben.
Wenn man als Lieferant kein Alleinstellungsmerkmal hat und auch ansonsten keinen richtigen Druck auf den OEM machen kann sitzt dieser meist am längeren Hebel.
Auch um hier nicht falsch Verstanden zu werden, diese Analyse der fehlerhaften Teile ist zwingend notwendig, das einzig fragwürdige ist der kommerzielle Umgang mit diesem Thema.
Zum Anfangsthema zurück:
Mängelhaftung nach § 434 ff. BGB: 2 Jahre nach Gefahrübergang (Lieferung)
Gruß
Wenn der Kunde aufgrund seiner nicht abgesprochenen Forderungen Geld einbehält von Zahlungen die er für die (regelmäßigen) Serienlieferungen macht, dann ist das nicht rechtens.
Tja, auch wenn das nach dem Gesetz und dem gesunden Menschenverstand nicht rechtens ist ist dies leider das wahre Leben.
Wenn man als Lieferant kein Alleinstellungsmerkmal hat und auch ansonsten keinen richtigen Druck auf den OEM machen kann sitzt dieser meist am längeren Hebel.
Auch um hier nicht falsch Verstanden zu werden, diese Analyse der fehlerhaften Teile ist zwingend notwendig, das einzig fragwürdige ist der kommerzielle Umgang mit diesem Thema.
Zum Anfangsthema zurück:
Mängelhaftung nach § 434 ff. BGB: 2 Jahre nach Gefahrübergang (Lieferung)
Gruß
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