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Hauptabweichungen und Nebenabweichungen im internen Systemaudit nach ISO 9001

Beitrag 10.04.2019, 16:13 Uhr
MarcS64
MarcS64
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Hallo zusammen, gibt es eine belastbare Forderung, dass im internen Systemaudit nach ISO 9001 in Haupt-und Nebenabweichungen unterschieden werden muss? Ich ziehe es vor, dass ich nur von Feststellungen/Nichtkonformitäten schreibe um die Akzeptanz der internen Audits bei den Kollegen zu erhöhen. In einen früheren externen Audit wurde dies bemängelt. Ich kann jedoch weder in ISO 9000, 9001 noch in der 19011 eine Aussage hierzu finden. 19011 sagt lediglich unter 6.4.8, dass Nichtkonformitäten klassifiziert werden können, also keine "Mussforderung".

Wie kennt Ihr das?

Grüße
Marc
   
Beitrag 10.04.2019, 18:51 Uhr
Roland_Lapschiess
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Hallo Marc,
ich stimme Ihnen zu. Es gibt keine Anforderung, die eine Differenzierung verlangt. Somit gibt es auch keine Grundlage dafür, eine fehlende Differenzierung als Abweichung einzustufen.
Der Auditor könnte höchstens empfehlen eine Differenzierung vorzunehmen, wenn seines Erachtens dadurch eine Verbesserung erreicht könnte.
Viele Grüße
Roland Lapschieß
   
Beitrag 12.04.2019, 10:20 Uhr
SQ-JKM
SQ-JKM
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Hallo MarcS64,
eine Klassifizierung gibt es in der DIN 17021 unter Kap. 9.1.9.6.3
Hier steht unter Anmerkungen, dass Nichtkonformitäten als "wesentlich" oder "untergeordnet" eingestuft werden. Die Wortwahl steht natürlich jedem frei, ob Haupt- oder Nebenabweichung. Grundsätzlich hat aber der Auditor recht, dass eine Klassifizierung erfolgen muss.
mfg JKM
   
Beitrag 12.04.2019, 12:11 Uhr
Roland_Lapschiess
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Hallo JKM, hallo Marc
die Anforderungen der DIN EN ISO 17021 richten sich nur an Zertifizierungsstellen. Der Anwender der DIN EN ISO 9001 muss Abweichungen im internen Audit nicht klassifizieren, weil es keine diesbezügliche Anforderung gibt! Grundlage für die Zertifizierung der Organisation sind die Anforderungen der DIN EN ISO 9001, keine anderen Normen.

Viele Grüße
Roland Lapschieß
   
Beitrag 12.04.2019, 12:36 Uhr
MarcS64
MarcS64
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Super, vielen Dank für die Antworten!

Gruß Marc
   
Beitrag 12.04.2019, 13:42 Uhr
Wintzer
Wintzer
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Hallo Zusammen,

den bisherigen Kommentaren kann ich nur zustimmen. Möglicherweise lässt sich der Auditor von folgender Änderung/Ergänzung in der ISO 19011 leiten:

Ergänzung der ISO 19001 im Abschnitt 5.6 Abs. 2: Einige Faktoren können einen Änderungsbedarf des Auditprogramms anzeigen. Diese können Änderungen an folgenden Punkten umfassen: …..nachgewiesenen Wirksamkeits- und Reifegraden des Managementsystems der auditierten Organisation;


Hieraus kann ggf. zukünftig der Anspruch erhoben werden, dass auch bei interne Audits ein Erfüllungs-/Wirksamkeits-/Reifegrad ausgewiesen werden muss, was die Zeit weisen wird. Dann ist allerdings eine Bewertung des einzelnen Kriteriums erforderlich.

MfG
Peter Wintzer
   
Beitrag 12.04.2019, 13:46 Uhr
MarcS64
MarcS64
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Vielen Dank, dann sind wir aber eher in dem Bereich Empfehlungen als im Bereich Abweichung von Normanforderung? Gruß Marc
   
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