SIMPLE-QUALITY
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Quality - Keep it simple...!!

Lieferantenbewertung

Beitrag 12.01.2015, 10:13 Uhr
reen
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Hallo liebes Forum,

ich bin im Qualitätsmanagement im Reisemobilbereich tätig und bin gerade dabei ein QMS nach der 9001 bei uns zu implementieren. Nun hätte ich eine Frage zum Thema Lieferantenbewertung, wo ich um eure Meinung bitten würde.

Wir bekommen unsere Lieferanten und die zu verwendeten Artikel zu 90% von unseren Kunden vorgeschrieben, daher bin ich der Meinung, macht eine Lieferantenbewertung zur Klassifizierung keinen Sinn. Muss ich trotzdem diese Einführen, um der Norm gerecht zu werden?

Vielen Dank für eure Meinungen.
   
Beitrag 12.01.2015, 11:04 Uhr
hjasper
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Hallo,

Auch wenn der Kunde den Lieferanten vorgibt, so ist dieser gemäß seiner Performance zu bewerten.
Es spielt keine Rolle ob der Kunde den Lieferanten setzt oder nicht.

Sollten alle Entwicklungsbemühungen zum Setzlieferanten scheitern, so ist dann hier der Kunde zu involvieren.

Beste Grüße
Holger Jasper
   
Beitrag 12.01.2015, 13:27 Uhr
Q-Dan
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Hallo reen,
na klar ist eine Bewertung durchzuführen.
Schließlich bezahlt ihr euren Lieferanten und dürft eine Verbesserung seiner Qualität erwarten! Unabhängig, dass ihr es für die Norm nun durchführen müsst, hat euer Unternehmen einen großen Nutzen daraus. Ihr seht sofort, welcher Lieferant Entwicklungspotential hat. Teilweise kann dieser durch selbstgesetzte Maßnahmen eine Verbesserung erzielen, in schwerwiegenden Fällen muss von euch eine Unterstützung (z.B. Audit) zum Lieferanten.

Es geht immer darum, dass die eigenen Prozesse des Unternehmens reibungslos laufen. Und da erhält ein Lieferant -nur weil er vom Kunden vorgegeben ist- keinen Freischein schlechte Ware, oder zu spät zu liefern!?!

Gruß
Daniel
   
Beitrag 13.01.2015, 08:55 Uhr
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Guten Morgen,

ohne meinen beiden Vorschreibern zu sehr widersprechen zu wollen(Q-Dan sieht das aus der Automobilisten-Sicht, Holger Jasper hat im Prinzip Recht, ist aber zu allgemein), muss ich das Ganze ein bisschen einschränken. Wir haben das gleiche Problem unter anderen Voraussetzungen:

Stell Dir vor, Du bist ein kleines Licht im Handel und arbeitest auschließlich mit 4 großen Herstellern auf Lieferantenseite. Alle 4 sind so groß, dass es Ihnen eigentlich völlig egal ist, ob Du weiter bei Ihnen kaufst. Und genauso wandert deine Lieferantenbewertung in die Ablage.
Eigentlich gibt es also keinen Grund eine Lieferantenbewertung zu machen. Und großer Nutzen? Na ja ... .
Aber die Norm will es.
(Diesen Satz hasse ich, und der kommt so eigentlich auch nur bei diesem Thema)

Aber was will die Norm eigentlich:
... Die Organisation muss Lieferanten aufgrund von deren Fähigkeit beurteilen und auswählen ... , ... es müssen Kriterien aufgestellt werden für die Auswahl, Beurteilung und Neubeurteilung... , ...Aufzeichnungen müssen geführt werden ... .

Das bedeutet in Deinem Fall:
Die "Fähigkeit" ist gegeben, wenn der Kunde den Lieferanten setzt, dementsprechend wird gewählt.
Das Kriterium ist "durch den Kunden gesetzt".
Die Aufzeichnungen werden geführt, ob der Kunde den Lieferanten setzt, und ob er gesetzt bleibt.

Natürlich würde ich trotzdem Aufzeichnungen und Auswertungen über Lieferperformance und Ausschussrate führen, um im (gar nicht so unwahrscheinlichen) Fall einer Auseinandersetzung mit dem Kunden eine gute Argumentationsgrundlage zu haben.

Eine Lieferantenentwicklung im Sinne der TS16949 kann man sich in einem solchen Fall aber sparen.
Bringt nix, ist auch nicht gewollt.
Um wieder auf mein Beispiel vom Anfang zu kommen: wenn die Firma "Samen und Gartengeräte", ein kleiner Einzelhändler aus XY-Dorf, dem Hersteller "Gardena" eine Lieferantenbewertung schickt,
"C-Lieferant, bitte teilen Sie uns mit welche Maßnahmen Sie durchführen werden" ...., was wird Gardena mit dieser Lieferantenbewertung machen? (Wenn ich davon ausgehe, das unser Händler etwa 0,01% des Gardena-Umsatzvolumens ... biggrin.gif )
Auch ein Audit dürfte die Stimmung nicht zu Händlergunsten verbessern.
Aber wenn der Vertreter kommt sollte man Argumente haben um die eigenen Interessen zu unterstützen, also sind Aufzeichnungen über Terminverschiebungen, Fertigungsfehler, Falschlieferungen usw. immer hilfreich.

Eine Klassifizierung im Sinne ABC, oder gar ein Ranking verlangt die 9001 NICHT!

Grüße
Lede
Bearbeitungsgrund: konkretisiert
   
Beitrag 13.01.2015, 09:24 Uhr
Q-Dan
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Hallo Lede,
ich sehe hier auch keine Widersprechung meiner Auslegung, sondern eine sehr gute Ergänzung, welche ich gar nicht zu korrigieren wage.

Auch die Idee, lediglich Fehlstände (Reklamation, zu späte Lieferungen) der Lieferanten zu dokumentieren habe ich bereits praktiziert. Damit konnten viele Lieferanten mehr anfangen als mit der klassischen ABC Auswertung.
Schließlich kann es ja nicht sein, dass jemand drei Mal falsch liefert und B Lieferant wird und jemand der "nur" ein Mal einen Lieferausfall verursacht immer noch als A gewertet wird. Umso genauer der Vorfall geschildert werden kann, desto besser.

Der Satz "weil die Norm das so will" müssen wir QMB´ler für uns behalten und überlegen, wie wir überzeugend unserem Unternehmen einen Nutzen daraus ableiten können. Leider ist die Norm oft so allgemein, dass ein genaues Verfahren oft zur riesen Arbeit wird.

Gruß
Q-Dan
   
Beitrag 16.01.2015, 13:37 Uhr
Trymon
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QUOTE
Wir bekommen unsere Lieferanten und die zu verwendeten Artikel zu 90% von unseren Kunden vorgeschrieben, daher bin ich der Meinung, macht eine Lieferantenbewertung zur Klassifizierung keinen Sinn. Muss ich trotzdem diese Einführen, um der Norm gerecht zu werden?
Vielen Dank für eure Meinungen.

Du darfst nicht nur die Lieferanten sehen, auch eure Dienstleister (Zeitarbeitsfirmen, Wartungsdienstleister usw.) sollten mit in der Bewertung auftauchen, da dieser auch ein Lieferant ist. Aus Erfahrung heraus (Audits) wird der Dienstleister in den Bewertungen gesucht. Eine Abweichung im Audit ist es nicht, wenn der Dienstleister fehlt in der Bewertung (VP). Aber wenn die Bewertung fehlt, wird es spannend am Auditende, was der Auditor daraus macht.
Die Aussage "die Norm will das" ist überholt wink.gif
   
Beitrag 16.01.2015, 14:21 Uhr
Lede9001
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QUOTE
Du darfst nicht nur die Lieferanten sehen, auch eure Dienstleister (Zeitarbeitsfirmen, Wartungsdienstleister usw.) sollten mit in der Bewertung auftauchen, da dieser auch ein Lieferant ist. Aus Erfahrung heraus (Audits) wird der Dienstleister in den Bewertungen gesucht. Eine Abweichung im Audit ist es nicht, wenn der Dienstleister fehlt in der Bewertung (VP). Aber wenn die Bewertung fehlt, wird es spannend am Auditende, was der Auditor daraus macht.
Die Aussage "die Norm will das" ist überholt wink.gif


Sorry Trymon, aber das sehe ich anders.
Hier muss man deutlich differenzieren, und die meisten der Kollegen tun dies auch:
- Lieferanten die direkt Einfluss auf die Prozessleistung haben (verlängerte Werkbank, Halbzeuge ...)
- und andere

Selbst bei Wartungsfirmen für bestimmte Produktionsmaschinen reicht für die 9001, wenn der Dienstleister die Fähigkeit nachweisen kann (Herstellerzertifikat z.B.).
Die Bewertung der "Putzkolonne für den Personenaufzug" ist nicht nötig. Um ganz sicher zu gehen in die Prozessbeschreibung einen entsprechenden Halbsatz dazu, und gut ist.
Ansonsten kommst Du irgendwann nicht mehr dazu was zu bestellen oder zu beauftragen.

Ich kenne keinen Auditor, der bei kleineren Firmen deswegen Stress machen würde. (Und so ist die 9001 übrigens auch nicht gedacht.)
   
Beitrag 16.01.2015, 14:45 Uhr
Trymon
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Vielleicht hast du meine Aussage falsch verstanden. Ich meine, wenn die Bewertung/Lieferantenbewertung an sich fehlt, könnte der Auditor einen Strick daraus drehen. Nicht hingegen, wenn ich meine Dienstleister aussen vor lasse.
   
Beitrag 16.01.2015, 14:49 Uhr
Lede9001
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Stimmt, hatte ich falsch verstanden.
Sorry.

;o)
   
Beitrag 21.01.2015, 16:28 Uhr
reen
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Hallo zusammen,

danke für euren Input. Ich werde Lede folgen und habe daher eine Liefertreue- und Reklamationsstatistik erstellt, um eine Bewertung nachgehend durchführen zu können. Eine Bewertung werde ich (Stand heute)nicht nachschalten.

Danke nochmals!
   
Beitrag 08.02.2017, 12:16 Uhr
FerdinandFeinwerktechnik
FerdinandFeinwer...
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Hallo zusammen,

eine Lieferantenbewertung ist bei vorgeschriebenen Lieferanten vor allem dann sinnvoll, wenn dieser immer wieder mindere Qualität liefert und man seinem Kunden nachvollziehbar darlegen muss, warum die Gesamtqualität darunter leidet. Je detaillierter die Bewertung hinsichtlich Liefertermintreue, Reklamationen, Qualität etc., desto stärker die Argumente vor dem Kunden, sich den Lieferanten a) mal für ein ernstes Gespräch einzubestellen oder b) sich gleich für einen anderen zu entscheiden.

Beste Grüße,
Christian Ferdinand
   
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