SIMPLE-QUALITY
Quality - Keep it simple...!!
Lieferung trotz fehlender Freigabe



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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 22.02.2007
Beiträge: 6
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Ich habe hier einen etwas meiner Meinung nach nicht ganz eindeutigen Fall den ich bewerten muss.
Wir haben Teile für einen Kunden gefertigt mit Erstmusterprüfbericht. Hierzu kam keine Freigabe, stattdessen eine Folgebestellung, dann noch eine Bestellung, aktuell läuft die 3. Serie. Unser Projektleiter hat die fehlende Freigabe "übersehen" und die Fertigungsaufträge herausgegeben. Unsere Fehler liegt auf der Hand. Wir hätten die Freigabe anfordern müssen.
Trotzdem stellt sich die Frage inwieweit die Bestellung seitens unseres Kunden hätte überhaupt ausgelöst werden dürfen. Meiner Meinung nach auch nicht. Hat jemand einen Tip wie die Reklamation zu bewerten ist? Gibt es so etwas wie Freigabe durch Bestellung? Bin dankbar für Anregungen.
J. Ullrich
Wir haben Teile für einen Kunden gefertigt mit Erstmusterprüfbericht. Hierzu kam keine Freigabe, stattdessen eine Folgebestellung, dann noch eine Bestellung, aktuell läuft die 3. Serie. Unser Projektleiter hat die fehlende Freigabe "übersehen" und die Fertigungsaufträge herausgegeben. Unsere Fehler liegt auf der Hand. Wir hätten die Freigabe anfordern müssen.
Trotzdem stellt sich die Frage inwieweit die Bestellung seitens unseres Kunden hätte überhaupt ausgelöst werden dürfen. Meiner Meinung nach auch nicht. Hat jemand einen Tip wie die Reklamation zu bewerten ist? Gibt es so etwas wie Freigabe durch Bestellung? Bin dankbar für Anregungen.
J. Ullrich



Level 7 = Community-Professor







Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 21.03.2007
Beiträge: 1.082
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Hallo,
das Leben wär so einfach wenn des den Kunden nicht gäbe!!
Viele Automobilkonzerne gehen genauso vor wie du beschrieben hast, wir haben dieses Problem regelmäßig und können die Lieferugnen auch gar nicht stoppen wegen fehlender Freigabe.
Problem hier ist, dass die meisten Kunden nicht so aufgestellt sind, dass ohne Freigabe der Bemusterung nicht bestellt werden kann, und was interessiert den Disponenten die Qualitätsfreigabe.
Wir haben deshalb auf unseren PSWs folgenden Satz stehen:
Erfolgt vor Freigabe eine Serienbestellung verstehen wir dies als PPAP Freigabe.
Dies ist von den Auditoren anerkannt.
In deinem Fall würde ich mir vom Kunden eine nachträgliche Sonderfreigabe einholen, oder zumindest intern eine erstellen. Kritisch wird es ja erst wenn das PPAP nicht freigeben wird und es zu Reklamationen kommt.
Gruß
TamTom
das Leben wär so einfach wenn des den Kunden nicht gäbe!!
Viele Automobilkonzerne gehen genauso vor wie du beschrieben hast, wir haben dieses Problem regelmäßig und können die Lieferugnen auch gar nicht stoppen wegen fehlender Freigabe.
Problem hier ist, dass die meisten Kunden nicht so aufgestellt sind, dass ohne Freigabe der Bemusterung nicht bestellt werden kann, und was interessiert den Disponenten die Qualitätsfreigabe.
Wir haben deshalb auf unseren PSWs folgenden Satz stehen:
Erfolgt vor Freigabe eine Serienbestellung verstehen wir dies als PPAP Freigabe.
Dies ist von den Auditoren anerkannt.
In deinem Fall würde ich mir vom Kunden eine nachträgliche Sonderfreigabe einholen, oder zumindest intern eine erstellen. Kritisch wird es ja erst wenn das PPAP nicht freigeben wird und es zu Reklamationen kommt.
Gruß
TamTom



Level 5 = Community-Ingenieur





Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 22.11.2006
Beiträge: 672
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Hallo zusammen,
generell (nach Handelsrecht) darf man natürlich ohne Erstmusterfreigabe bestellen bzw. liefern.
In wieweit der Kunden natürlich hierbei gegen eigene bzw. ISO TS 16949 bzw. den Richtlinien seines Kunden verstößt ist primär erstmal nur seine Sache. Jedoch bietet eine Erstmusterfreigabe für mich als Lieferanten auch eine Sicherheit, dass der Kunde nachweislich mein Produkt so akzeptiert und es mit dieser vorgestellten Qualität annehmen muss.
In der Praxis kenne ich es leider jedoch auch oft so, dass auch ohne Freigabe oft geliefert wird.
Gruß, Roland
generell (nach Handelsrecht) darf man natürlich ohne Erstmusterfreigabe bestellen bzw. liefern.
In wieweit der Kunden natürlich hierbei gegen eigene bzw. ISO TS 16949 bzw. den Richtlinien seines Kunden verstößt ist primär erstmal nur seine Sache. Jedoch bietet eine Erstmusterfreigabe für mich als Lieferanten auch eine Sicherheit, dass der Kunde nachweislich mein Produkt so akzeptiert und es mit dieser vorgestellten Qualität annehmen muss.
In der Praxis kenne ich es leider jedoch auch oft so, dass auch ohne Freigabe oft geliefert wird.
Gruß, Roland



Level 5 = Community-Ingenieur





Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 15.03.2007
Beiträge: 637
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Beiträge: 637
Möchte zusätzlich auf die VDA 2 Abschnitt Erstmusterfreigaben verweisen:
Demnach MUSS der Lieferant immer en EMPB rausschicken (bei Neuanläufen, Standortwechsel etc)....
Da dabei nichts steht, daß diesen der Kunde unbedingt freigeben muß....
sehe ich mich als Lieferant ausreichend abgesichert wenn ich meine MUSS Forderung (= EMPB an den Kunden schicken)
erfüllt habe....
MFG E.Pauer
Demnach MUSS der Lieferant immer en EMPB rausschicken (bei Neuanläufen, Standortwechsel etc)....
Da dabei nichts steht, daß diesen der Kunde unbedingt freigeben muß....
sehe ich mich als Lieferant ausreichend abgesichert wenn ich meine MUSS Forderung (= EMPB an den Kunden schicken)
erfüllt habe....
MFG E.Pauer



Level 2 = Community-Facharbeiter


Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.01.2008
Beiträge: 69
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Beiträge: 69
Herr Pauer,
also ich komme aus der Luftfahrtindustrie. Auch ich kenne die Situation, dass unsere Lieferanten liefern ohne EMPB. Ich habe gerade erst eine Reklamationsgeschichte hinter mir, wo der Lieferant ohne EMPB Freigabe geliefert hat. Ergebnis war, dass der Lieferant nicht die gesetzten Anforderungen erfüllt hat.
Die gleiche Situation habe ich auch schon mit Kunden erlebt. Trotz Folgebestellungen mussten wir eine Vertragsstrafe zahlen.
Vielleicht helfen dir diese beiden Punkte, die Sache einzuordnen.
Meine Meinung ist: Ohne EMPB Freigabe keine Lieferung, wenn der Kunde nicht reagiert, dann muss der Druck erhöht werden. (Ist natürlich abhängig von der eigenen Organisation.)
Gruss
Daniel
also ich komme aus der Luftfahrtindustrie. Auch ich kenne die Situation, dass unsere Lieferanten liefern ohne EMPB. Ich habe gerade erst eine Reklamationsgeschichte hinter mir, wo der Lieferant ohne EMPB Freigabe geliefert hat. Ergebnis war, dass der Lieferant nicht die gesetzten Anforderungen erfüllt hat.
Die gleiche Situation habe ich auch schon mit Kunden erlebt. Trotz Folgebestellungen mussten wir eine Vertragsstrafe zahlen.
Vielleicht helfen dir diese beiden Punkte, die Sache einzuordnen.
Meine Meinung ist: Ohne EMPB Freigabe keine Lieferung, wenn der Kunde nicht reagiert, dann muss der Druck erhöht werden. (Ist natürlich abhängig von der eigenen Organisation.)
Gruss
Daniel



Level 3 = Community-Techniker



Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 13.02.2007
Beiträge: 181
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Beiträge: 181
Hallo zusammen,
ob in der Luftfahrt,-oder Automobilzuliefersparte ist die Sachlage gleich:
Eine Lieferung ohne Freigabe egal nach welcher Bemusterungsmethode ob EMPB oder PPAP bringt immer gewisse Risiken mit sich.
Die Freigabe des Kunden ist zwingend erforderlich z.B. bei Erstattung von Werkzeugkosten; Modifizierungen bei Change Request-Vorgängen usw.usw.
Desweiteren kann die ausstehende Freigabe eines Kunden als Argument für nicht getätigte Lieferungen sein- oder eine vorgezogene Sonderfreigabe muss vorliegen.
Dies funktioniert wenn die Organisation voll dahinter steht.
Gruss
Cooper
ob in der Luftfahrt,-oder Automobilzuliefersparte ist die Sachlage gleich:
Eine Lieferung ohne Freigabe egal nach welcher Bemusterungsmethode ob EMPB oder PPAP bringt immer gewisse Risiken mit sich.
Die Freigabe des Kunden ist zwingend erforderlich z.B. bei Erstattung von Werkzeugkosten; Modifizierungen bei Change Request-Vorgängen usw.usw.
Desweiteren kann die ausstehende Freigabe eines Kunden als Argument für nicht getätigte Lieferungen sein- oder eine vorgezogene Sonderfreigabe muss vorliegen.
Dies funktioniert wenn die Organisation voll dahinter steht.
Gruss
Cooper

Guest_RZipperer_*
Themenstarter
Gast
Hallo Kollegen,
der Ablauf Bestellung ohne Bemusterung kennt sicherlich jeder.
Fakt ist dass die Erstmusterfreigabe eine Lieferfreigabe darstellt, in welcher der Lieferant dem Kunden schriftlich bestätigt, dass er :
- aus Serienwerkzeugen
- auf Serienanlagen
- unter Serienbedingungen
produziert und somit die Kundenspezifiaktionen einhält.
Abweichungen hierzu verpflichten den Lieferanten zur Selbstanzeige mit der Möglichkeit einer zeitlich befristeten Sonderfreigabe / Abweicherlaubnis.
Diese Abläufe müssen sowohl beim Kunden als auch beim Lieferanten klar definiert und eingehalten werden.
Der Schriftsatz " Erfolgt vor Freigabe eine Serienbestellung verstehen wir dies als PPAP Freigabe " mag zwar bei Auditoren bekannt sein. Ich befürchte aber beispielsweise in einem Produkthaftungsfall, dass sich beide Organisationen juristisch verantworten müssen. Eine regulär erfolgte Erstmusterfreigabe kann hier als Absicherung , bzw. als Nachweis über einhaltene Spezifiaktionen herangezogen werden.
Dies bitte ich zu beachten
Freundliche Grüße
Rainer
der Ablauf Bestellung ohne Bemusterung kennt sicherlich jeder.
Fakt ist dass die Erstmusterfreigabe eine Lieferfreigabe darstellt, in welcher der Lieferant dem Kunden schriftlich bestätigt, dass er :
- aus Serienwerkzeugen
- auf Serienanlagen
- unter Serienbedingungen
produziert und somit die Kundenspezifiaktionen einhält.
Abweichungen hierzu verpflichten den Lieferanten zur Selbstanzeige mit der Möglichkeit einer zeitlich befristeten Sonderfreigabe / Abweicherlaubnis.
Diese Abläufe müssen sowohl beim Kunden als auch beim Lieferanten klar definiert und eingehalten werden.
Der Schriftsatz " Erfolgt vor Freigabe eine Serienbestellung verstehen wir dies als PPAP Freigabe " mag zwar bei Auditoren bekannt sein. Ich befürchte aber beispielsweise in einem Produkthaftungsfall, dass sich beide Organisationen juristisch verantworten müssen. Eine regulär erfolgte Erstmusterfreigabe kann hier als Absicherung , bzw. als Nachweis über einhaltene Spezifiaktionen herangezogen werden.
Dies bitte ich zu beachten
Freundliche Grüße
Rainer



Level 7 = Community-Professor







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Mitglied seit: 21.03.2007
Beiträge: 1.082
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Beiträge: 1.082
Hallo,
ich hoffe wir probieren nie aus wie der Satz vor Gericht bewertet wird. Unser Jurist hält ihn für sauber.
Aber das heißt ja nichts, Juristen halt.
Das was mich an der Sache immer wieder stört ist, als TS zertifitziertes Unternehmen muss ich darauf achten, dass ich nur freie Bauteile verbaue, und nur vom Kunden freigebene Endprodukte ausliefere, mein Kunde als OEM ist nicht zertifizert und muss nicht darauf achten, das er nur freigegebene Bauteile verwendet. Sondern ich muss meine Organisation so aufbauen, das der Kunde nichts Falsches bekommt :side:
Also wie man in der Luftfahrtindustrie Druck ausübt weiß ich nicht, aber in der Automobilindustrie erfülle ich meine Abrufe nicht und die habe ich vertraglich ebenso zugesagt wie die Freigabe. Da sitzt man im Graben zwischen den Fürstentümern der OEM, der Qualitöter will geprüftes Material freigeben, der Disponent seine Ware zur Produktion und beide interessieren die Interessen des anderen wenig. Hinzu kommt dann noch der Punkt unsere Key Accounter müßten dann ja den Kunden auf die fehlende Freigabe hinwiesen und dem Disponetnen drohen, dies machen unsere europäischen Vertriebler schon sehr ungern in Asien und USA kann man das ganz vergessen.
Gruß
TamTom
ich hoffe wir probieren nie aus wie der Satz vor Gericht bewertet wird. Unser Jurist hält ihn für sauber.
Aber das heißt ja nichts, Juristen halt.
Das was mich an der Sache immer wieder stört ist, als TS zertifitziertes Unternehmen muss ich darauf achten, dass ich nur freie Bauteile verbaue, und nur vom Kunden freigebene Endprodukte ausliefere, mein Kunde als OEM ist nicht zertifizert und muss nicht darauf achten, das er nur freigegebene Bauteile verwendet. Sondern ich muss meine Organisation so aufbauen, das der Kunde nichts Falsches bekommt :side:
Also wie man in der Luftfahrtindustrie Druck ausübt weiß ich nicht, aber in der Automobilindustrie erfülle ich meine Abrufe nicht und die habe ich vertraglich ebenso zugesagt wie die Freigabe. Da sitzt man im Graben zwischen den Fürstentümern der OEM, der Qualitöter will geprüftes Material freigeben, der Disponent seine Ware zur Produktion und beide interessieren die Interessen des anderen wenig. Hinzu kommt dann noch der Punkt unsere Key Accounter müßten dann ja den Kunden auf die fehlende Freigabe hinwiesen und dem Disponetnen drohen, dies machen unsere europäischen Vertriebler schon sehr ungern in Asien und USA kann man das ganz vergessen.
Gruß
TamTom



Level 5 = Community-Ingenieur





Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 15.03.2007
Beiträge: 637
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Werte KollegenInnen
Genaus aus dem hier diskutierten Gesichtspunkt der rechtlichen Sicherheit empfehle ich nochmals einen EMPB prinzipiell
lt VDA Vorgaben zu erstellen und an den Kunden auszuschicken....
wenn der Kunde diesen nicht frei gibt.... gleichzeitig aber seine Bestellung abruft...
hat letzterer dann selbst dafür zu sorgen....ob er sich juristisch wieder rauswindet,
falls ein Schadensfall in der Gebrauchsphase auftritt....
Wenn Sie nämlich als Lieferant den EMPB nicht sauber erstellt und rausgeschickt haben....
bleiben Sie juristisch in jedem Fall übrig...das gebe ich Ihnen schriftlich !
MFG E.Pauer
Genaus aus dem hier diskutierten Gesichtspunkt der rechtlichen Sicherheit empfehle ich nochmals einen EMPB prinzipiell
lt VDA Vorgaben zu erstellen und an den Kunden auszuschicken....
wenn der Kunde diesen nicht frei gibt.... gleichzeitig aber seine Bestellung abruft...
hat letzterer dann selbst dafür zu sorgen....ob er sich juristisch wieder rauswindet,
falls ein Schadensfall in der Gebrauchsphase auftritt....
Wenn Sie nämlich als Lieferant den EMPB nicht sauber erstellt und rausgeschickt haben....
bleiben Sie juristisch in jedem Fall übrig...das gebe ich Ihnen schriftlich !
MFG E.Pauer



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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 03.10.2007
Beiträge: 44
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Beiträge: 44
Hallo zusammen !
Eine weitere Möglichkeit ist die Lieferungen wie schon erwähnt mittels einer Sonderfreigabe / Abweicherlaubnis zu erwirken. In dieser muss dann die Abweichungen erläutert werden Z.Bsp.: Lieferung ohne EMPB Freigabe (Entweder Stückzahl oder Zeitraum begrenzt) somit bewegt mann sich wieder im legalen Bereich und kann trotz nicht Freigegebenen EMPB Teile liefern.
Grüße
Safet
Eine weitere Möglichkeit ist die Lieferungen wie schon erwähnt mittels einer Sonderfreigabe / Abweicherlaubnis zu erwirken. In dieser muss dann die Abweichungen erläutert werden Z.Bsp.: Lieferung ohne EMPB Freigabe (Entweder Stückzahl oder Zeitraum begrenzt) somit bewegt mann sich wieder im legalen Bereich und kann trotz nicht Freigegebenen EMPB Teile liefern.
Grüße
Safet



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Mitglied seit: 28.01.2008
Beiträge: 22
Mitglied seit: 28.01.2008
Beiträge: 22
Hallo zusammen,
es ist nicht gut die Begriffe "VDA Band 2" und "EMPB" gemeinsam zu benutzen, man belegt damit, dass man nicht auf dem aktuellen "Stand von Wissenschaft und Technik" ist.
Der VDA Band 2 - welcher bekanntlich das Freigabeverfahren beschreibt, kennt seit der 4. Auflage aus dem Jahr 2004 den Begriff "Erstmusterprüfbericht" nicht mehr. Es gibt darin nur noch die Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF) und folglich auch nur noch den PPF-Bericht => andere Formulare.
Leider haben OEM´s wie "der mit dem Stern" ein Problem mit dieser PPF-Freigabe. Zwar wirkten sie bei der Erstellung des VDA-Bandes 2 mit, haben es aber nicht geschafft, diese Änderung in der eigenen Organisation bis dato zu gänzlich kommunizieren. Daher verlangen sie von den Zulieferern zu Einen die Einhaltung des "aktuellen" VDA Band 2 (siehe Special Terms), bringen aber 2007 ein neues DV-System für die Freigabeabwicklung mit ihren Lieferanten, das ausdrücklich den EMPB verlangt
.
Juristisch ein glatter Schuss ins eigene Knie.
Ansonsten ist eine fehlende Serienfreigabe - im Auditorendeutsch - ein klarer Nachweis für den Zusammenbruch des QM-Systems. Damit wäre die Aussetzung/Aberkennung des Zertifikats gerechtfertigt.:ohmy:
Für die Lieferung ohne Freigabe gibt es zumindest ein Musterurteil aus einem aufseheneregendem Regressverfahren in den letzten Jahren.
In der Realität ist das übliche Ergebnis ein unter Androhung des Entzuges von Folgeaufträgen erzwungener fauler Kompromiss für beide Seiten.
- und gepfuschte Freigaben die eine ordungsgemässe Qualitätsplanung vortäuschen sollen.
Dabei sollte den Verantwortlichen klar sein , das diese "Freigabespielchen" leicht durchschaubar, riskant und sehr unwirtschaftlich sind.
Grüße Helmut
es ist nicht gut die Begriffe "VDA Band 2" und "EMPB" gemeinsam zu benutzen, man belegt damit, dass man nicht auf dem aktuellen "Stand von Wissenschaft und Technik" ist.
Der VDA Band 2 - welcher bekanntlich das Freigabeverfahren beschreibt, kennt seit der 4. Auflage aus dem Jahr 2004 den Begriff "Erstmusterprüfbericht" nicht mehr. Es gibt darin nur noch die Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF) und folglich auch nur noch den PPF-Bericht => andere Formulare.
Leider haben OEM´s wie "der mit dem Stern" ein Problem mit dieser PPF-Freigabe. Zwar wirkten sie bei der Erstellung des VDA-Bandes 2 mit, haben es aber nicht geschafft, diese Änderung in der eigenen Organisation bis dato zu gänzlich kommunizieren. Daher verlangen sie von den Zulieferern zu Einen die Einhaltung des "aktuellen" VDA Band 2 (siehe Special Terms), bringen aber 2007 ein neues DV-System für die Freigabeabwicklung mit ihren Lieferanten, das ausdrücklich den EMPB verlangt

Juristisch ein glatter Schuss ins eigene Knie.

Ansonsten ist eine fehlende Serienfreigabe - im Auditorendeutsch - ein klarer Nachweis für den Zusammenbruch des QM-Systems. Damit wäre die Aussetzung/Aberkennung des Zertifikats gerechtfertigt.:ohmy:
Für die Lieferung ohne Freigabe gibt es zumindest ein Musterurteil aus einem aufseheneregendem Regressverfahren in den letzten Jahren.

In der Realität ist das übliche Ergebnis ein unter Androhung des Entzuges von Folgeaufträgen erzwungener fauler Kompromiss für beide Seiten.

Dabei sollte den Verantwortlichen klar sein , das diese "Freigabespielchen" leicht durchschaubar, riskant und sehr unwirtschaftlich sind.
Grüße Helmut



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Mitglied seit: 02.06.2009
Beiträge: 13
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Hallo an die Runde,
wir haben gerade genau das Problem, das unser Kunde Teile für die Serie bestellt, obwohl auf die PPAP Bemusterung noch gar keine Rückmeldung erfolgt,geschweige denn eine Freigabe erfolgt ist und im nach hinein die Teile dann reklamiert werden.
Hat jemand aus der Runde einen Tipp wie mann hier zukünftig mit dieser Herausforderung umgeht?Es gibt weder eine Sonderfreigabe wenn vor PAPP Freigabe eine Serienbestellung erfolgt.
Vielen Dank schon mal vorab .
wir haben gerade genau das Problem, das unser Kunde Teile für die Serie bestellt, obwohl auf die PPAP Bemusterung noch gar keine Rückmeldung erfolgt,geschweige denn eine Freigabe erfolgt ist und im nach hinein die Teile dann reklamiert werden.
Hat jemand aus der Runde einen Tipp wie mann hier zukünftig mit dieser Herausforderung umgeht?Es gibt weder eine Sonderfreigabe wenn vor PAPP Freigabe eine Serienbestellung erfolgt.
Vielen Dank schon mal vorab .



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Das wird der Ewige Kampf zwischen Vertrieb und QMB.
Letzten Endes ist es immer gut, den Kunden nicht zu verärgern. Jedoch sollte ein Gespräch mit dem Einkauf geführt werden, um einen Hinweis zu geben, dass nicht geliefert werden dürfte.
In der Tat, haben wir auch schon solche "nicht Freigegebenen" Teile geliefert. Jedoch vorher abgesichert, dass ALLE Merkmale in den Spezifikationen liegen. Sollte im EMPB z.B. ein Maß leicht n.i.O. sein (weshalb es, wie ein Antrag auf Sonderfreigabe im EMPB steht), sollte dies wirklich vorab geklärt sein und die Bestellung vorerst abgelehnt bis die Freigabe vom Kunden vorliegt.
Gruß
Q-Dan
Letzten Endes ist es immer gut, den Kunden nicht zu verärgern. Jedoch sollte ein Gespräch mit dem Einkauf geführt werden, um einen Hinweis zu geben, dass nicht geliefert werden dürfte.
In der Tat, haben wir auch schon solche "nicht Freigegebenen" Teile geliefert. Jedoch vorher abgesichert, dass ALLE Merkmale in den Spezifikationen liegen. Sollte im EMPB z.B. ein Maß leicht n.i.O. sein (weshalb es, wie ein Antrag auf Sonderfreigabe im EMPB steht), sollte dies wirklich vorab geklärt sein und die Bestellung vorerst abgelehnt bis die Freigabe vom Kunden vorliegt.
Gruß
Q-Dan



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Mitglied seit: 28.01.2008
Beiträge: 22
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Hallo Schaun,
wenn der Kunde den Serienabruf vor der Rückmeldung zum PPF-B oder PPAP startet, ist das eigentlich gut für den Lieferanten.
Denn der Kunde hat mit dem Serienabruf eine "stillschweigende Serienfreigabe" (Sorry Juristendeutsch) erteilt. Diese müssen sie nicht zwingend hinterfragen.
Juristisch ist Fakt, dass der Kunde mit dem Lieferabruf das Produkt genau so akzeptiert, wie es geliefert wird und er will beliefert werden. Als Lieferant werde ich mich gegen so einen Start der Serienbelieferung meines Produktes nicht wehren.
Man kann zwar den Kunden höflich auf die Unstimmigkeit im üblichen Prozessablauf hinweisen. Aber Erstens ist es nicht die Pflicht des Lieferanten die Prozesse den Kunden zu überwachen. Zweitens kann es dem Kunden völlig gleich sein, was der Lieferant für richtig hält. Drittens bringt sich der Kunde selbst in eine rechtlich schlechtere Position.
Der einzig wirklich kritische Fall im PPF- oder PPAP-Verfahren ist, wenn der Lieferant die Serienbelieferung ohne Freigabe des Kunden aufnimmt.
Also in deinem Fall keep cool.
wenn der Kunde den Serienabruf vor der Rückmeldung zum PPF-B oder PPAP startet, ist das eigentlich gut für den Lieferanten.
Denn der Kunde hat mit dem Serienabruf eine "stillschweigende Serienfreigabe" (Sorry Juristendeutsch) erteilt. Diese müssen sie nicht zwingend hinterfragen.
Juristisch ist Fakt, dass der Kunde mit dem Lieferabruf das Produkt genau so akzeptiert, wie es geliefert wird und er will beliefert werden. Als Lieferant werde ich mich gegen so einen Start der Serienbelieferung meines Produktes nicht wehren.
Man kann zwar den Kunden höflich auf die Unstimmigkeit im üblichen Prozessablauf hinweisen. Aber Erstens ist es nicht die Pflicht des Lieferanten die Prozesse den Kunden zu überwachen. Zweitens kann es dem Kunden völlig gleich sein, was der Lieferant für richtig hält. Drittens bringt sich der Kunde selbst in eine rechtlich schlechtere Position.
Der einzig wirklich kritische Fall im PPF- oder PPAP-Verfahren ist, wenn der Lieferant die Serienbelieferung ohne Freigabe des Kunden aufnimmt.
Also in deinem Fall keep cool.
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