SIMPLE-QUALITY
Quality - Keep it simple...!!
1834
Follower:innenPrüfmittelüberwachung - Kennzeichnung des Kalibrierstatus am Prüfmittel
14.12.2021, 21:17 Uhr
marcel_lutz
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 13.03.2008
Beiträge: 2
Mitglied seit: 13.03.2008
Beiträge: 2
Hallo Quality Community,
gibt es eigentlich eine im IATF 16949 Umfeld eine klare, durch Normen geregelte Pflicht, Prüfmittel direkt mit dem Kalibrierstatus, beispielsweise mit einem Aufkleber zum Zeitpunkt der nächsten Überprüfung, zu kennzeichnen oder reicht es aus, dem Prüfmittel eine individuelle Kennzeichnung zu verpassen und die Überwachung elektronisch in einem IT-System zu dokumentieren und zu verwalten ?
Vielen Dank im Vorfeld,
Marcel
gibt es eigentlich eine im IATF 16949 Umfeld eine klare, durch Normen geregelte Pflicht, Prüfmittel direkt mit dem Kalibrierstatus, beispielsweise mit einem Aufkleber zum Zeitpunkt der nächsten Überprüfung, zu kennzeichnen oder reicht es aus, dem Prüfmittel eine individuelle Kennzeichnung zu verpassen und die Überwachung elektronisch in einem IT-System zu dokumentieren und zu verwalten ?
Vielen Dank im Vorfeld,
Marcel
15.12.2021, 07:49 Uhr
Maximilian84
Level 2 = Community-Facharbeiter
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 09.01.2020
Beiträge: 90
Mitglied seit: 09.01.2020
Beiträge: 90
Hallo Marcel,
ich bin mir relativ sicher, dass es das nicht gibt. Das Messmittel muss identifizierbar sein und natürlich kalibiriert.
Wir haben das in der Prozessbeschreibung dokumentiert. Messmittel,bei denen man den Kleber aufbringen kann bekommen ihn, alle anderen, die z.B. in öligen Bereichen eingesetzt werden bekommen keinen. Aber es zählt nur, was wir als Kalibrierstatus im CAQ haben.
Unser CAQ warnt uns ca 4 Wochen vor Ablauf der Kalibrierung, dass wir die Messmittel entsprechen einsammeln und zum kalibrieren schicken können.
Oftmals ist es dann auch so, dass das Kalibrierlabor Intervalle angibt und dies dann mit der Datumsuhr auf dem Messmittel festhält. Dies kann jedoch von unseren internen Vorgaben abweichen. Z.B. der Messschieber unseres Geschäftsführers oder unserer Projektleiter braucht nicht so oft kalibriert werden wie z.B. die in der Fertigung oder im Werkzeugbau.
So sind wir bisher sehr gut durch die IATF Audits gekommen.
Gruß Max
ich bin mir relativ sicher, dass es das nicht gibt. Das Messmittel muss identifizierbar sein und natürlich kalibiriert.
Wir haben das in der Prozessbeschreibung dokumentiert. Messmittel,bei denen man den Kleber aufbringen kann bekommen ihn, alle anderen, die z.B. in öligen Bereichen eingesetzt werden bekommen keinen. Aber es zählt nur, was wir als Kalibrierstatus im CAQ haben.
Unser CAQ warnt uns ca 4 Wochen vor Ablauf der Kalibrierung, dass wir die Messmittel entsprechen einsammeln und zum kalibrieren schicken können.
Oftmals ist es dann auch so, dass das Kalibrierlabor Intervalle angibt und dies dann mit der Datumsuhr auf dem Messmittel festhält. Dies kann jedoch von unseren internen Vorgaben abweichen. Z.B. der Messschieber unseres Geschäftsführers oder unserer Projektleiter braucht nicht so oft kalibriert werden wie z.B. die in der Fertigung oder im Werkzeugbau.
So sind wir bisher sehr gut durch die IATF Audits gekommen.
Gruß Max
17.12.2021, 14:15 Uhr
Hi bei uns im alten Unternehmen war es so, dass die Prüfmittel die dem Kalibrierdient unterliegen als solche gekennzeichnet waren. Da war quasi ein Aufkleber drauf auf dem Sinngemäß stand "unterliegt dem Kalibrierdienst".
Alles andere (Kalibrierstatus und Zeitpunkt etc.) war anhand des Aufklebers nicht erkennbar. Das wurde dann alles systemseitig gesteuert.
Alles andere (Kalibrierstatus und Zeitpunkt etc.) war anhand des Aufklebers nicht erkennbar. Das wurde dann alles systemseitig gesteuert.
25.12.2021, 21:03 Uhr
Hallo Marcel Lutz,
eine direkte Anforderung zur Kennzeichnung der Prüfmittel mit dem Kalibrierstatus gibt es in der IATF 16949 nicht. Allerdings gibt es einen, nennen wir es einmal "Kreuzhinweis" im Kapitel 7.1.5.2.1 unter d) "wenn ein Messmittel während seiner Verwendung als unkalibriert entdeckt wird .....". Nun stellt sich die Frage, wenn das Messmittel nicht mit dem Kalibrierstatus gekennzeichnet ist, wie kann der Nutzer dann erkennen, dass das Messmittel unkalibriert ist??
Natürlich könnte man jetzt argumentieren, dass der Nutzer vor Verwendung des Messmittels in die Datenbank schauen kann, anhand der Seriennummer oder der Prüfmittelnummer im System nachvollziehen kann, ob dass Messmittel kalibriert ist. Wenn da mal die Praxis nicht währe. Oftmals haben Werker gar keinen Zugriff auf die Datenbank oder Messmittelliste.
Als IATF Auditor würde ich mir das System an der Stelle genau ansehen.
mfg JKM
eine direkte Anforderung zur Kennzeichnung der Prüfmittel mit dem Kalibrierstatus gibt es in der IATF 16949 nicht. Allerdings gibt es einen, nennen wir es einmal "Kreuzhinweis" im Kapitel 7.1.5.2.1 unter d) "wenn ein Messmittel während seiner Verwendung als unkalibriert entdeckt wird .....". Nun stellt sich die Frage, wenn das Messmittel nicht mit dem Kalibrierstatus gekennzeichnet ist, wie kann der Nutzer dann erkennen, dass das Messmittel unkalibriert ist??
Natürlich könnte man jetzt argumentieren, dass der Nutzer vor Verwendung des Messmittels in die Datenbank schauen kann, anhand der Seriennummer oder der Prüfmittelnummer im System nachvollziehen kann, ob dass Messmittel kalibriert ist. Wenn da mal die Praxis nicht währe. Oftmals haben Werker gar keinen Zugriff auf die Datenbank oder Messmittelliste.
Als IATF Auditor würde ich mir das System an der Stelle genau ansehen.
mfg JKM
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: