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Prüfvorschrift oder Arbeitsanweisungen



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 22.09.2011
Beiträge: 8
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Beiträge: 8
Hallo zusammen
wir haben in unserer Firma ein Labor. Dort gibt es diverse Prüfgeräte / Messverfahren. Allerdings sind unsere Produkte ziemlich speziell, somit prüfen wir eigentlich nie nach Norm (DIN) oder so.
Natürlich haben wir zu jedem Messverfahren Anweisungen wie geprüft werden soll. Dies ist zurzeit im Labor unter Prüfvorschriften abgelegt. Ich möchte dies nun ins Managementsystem einbetten.
Nun stellt sich für mich die Frage ob diese zwingend als Prüfvorschrift abgelget werden müssen/ sinnvollerweise sollen. Oder ob ich diese einfach wie alle anderen Anweisungen als Arbeitsanweisung im QM System ablege. Schlussendlich bin ich der Meinung das es eigentlich nichts anderes als eine Arbeitsanweisung ist. Dies sieht die Laborleiterin allerdings anders. Wie seht ihr das?
Danke für eure Anregungen
Nadia
wir haben in unserer Firma ein Labor. Dort gibt es diverse Prüfgeräte / Messverfahren. Allerdings sind unsere Produkte ziemlich speziell, somit prüfen wir eigentlich nie nach Norm (DIN) oder so.
Natürlich haben wir zu jedem Messverfahren Anweisungen wie geprüft werden soll. Dies ist zurzeit im Labor unter Prüfvorschriften abgelegt. Ich möchte dies nun ins Managementsystem einbetten.
Nun stellt sich für mich die Frage ob diese zwingend als Prüfvorschrift abgelget werden müssen/ sinnvollerweise sollen. Oder ob ich diese einfach wie alle anderen Anweisungen als Arbeitsanweisung im QM System ablege. Schlussendlich bin ich der Meinung das es eigentlich nichts anderes als eine Arbeitsanweisung ist. Dies sieht die Laborleiterin allerdings anders. Wie seht ihr das?
Danke für eure Anregungen
Nadia



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.04.2009
Beiträge: 39
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Beiträge: 39
Hallo Nadja
sicherlich ist es sinnvoll diese Prüfvorschriften ins Managementsystem einzubetten.
Bei uns in der Firma werden diverse Laborprüfvorschriften als Prüfanweisungen im QMH hinterlegt.
MfG
gessljue
sicherlich ist es sinnvoll diese Prüfvorschriften ins Managementsystem einzubetten.
Bei uns in der Firma werden diverse Laborprüfvorschriften als Prüfanweisungen im QMH hinterlegt.
MfG
gessljue



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 22.09.2011
Beiträge: 8
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Beiträge: 8
Hallo gessljue
das ins Managementsystem einbetten steht auch nicht zur Frage. Dies wird definitiv gemacht.
Zur Zeit kann ich allerdings keine Prüfvorschriften einbetten. Natürlich kann ich dies auch ändern, dass dies möglich ist.
Für mich stellt sich nur die Frage ist es nötig diese als Prüfvorschriften zu hinterlegen oder könnte ich dies genauso gut als Arbeitsanweisung machen.
das ins Managementsystem einbetten steht auch nicht zur Frage. Dies wird definitiv gemacht.
Zur Zeit kann ich allerdings keine Prüfvorschriften einbetten. Natürlich kann ich dies auch ändern, dass dies möglich ist.
Für mich stellt sich nur die Frage ist es nötig diese als Prüfvorschriften zu hinterlegen oder könnte ich dies genauso gut als Arbeitsanweisung machen.



Level 2 = Community-Facharbeiter


Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 21.10.2011
Beiträge: 110
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Beiträge: 110
Hallo Nadja,
also wenn es eine Anweisung ist wie etwas zu prüfen ist würde ich auch von einer Prüfanweisung oder Prüfvorschrift sprechen.
Meinetwegen kann man auch sagen man benennt sie um in Werksnorm (aber Werksnormen sind ja out
).
Aber unter Arbeitsanweisung verstehe ich schon (wie warscheinlich auch deine Laborleiterin und min. die Hälfte deiner Belegschaft) wie ich Teil X in Maschine Y einspanne oder mit welchem Drehmoment ich Schraube B in Gehäuse C schraube (wobei das eigentlich auch schon wieder eine Montageanweisung ist :ohmy: ).
Die Frage die sich mir stellt: Welchen Vorteil siehst du alles Arbeitsanweisung zu nennen?
An sich sehe ich normativ so aus dem Stehgreif kein Hinderniss alles Arbeitsanweisung zu nennen, aber ich glaube das du dir da auf jedenfall eine Diskussion mit dem Auditor einhandelst.
Grüße BQC
also wenn es eine Anweisung ist wie etwas zu prüfen ist würde ich auch von einer Prüfanweisung oder Prüfvorschrift sprechen.
Meinetwegen kann man auch sagen man benennt sie um in Werksnorm (aber Werksnormen sind ja out

Aber unter Arbeitsanweisung verstehe ich schon (wie warscheinlich auch deine Laborleiterin und min. die Hälfte deiner Belegschaft) wie ich Teil X in Maschine Y einspanne oder mit welchem Drehmoment ich Schraube B in Gehäuse C schraube (wobei das eigentlich auch schon wieder eine Montageanweisung ist :ohmy: ).
Die Frage die sich mir stellt: Welchen Vorteil siehst du alles Arbeitsanweisung zu nennen?
An sich sehe ich normativ so aus dem Stehgreif kein Hinderniss alles Arbeitsanweisung zu nennen, aber ich glaube das du dir da auf jedenfall eine Diskussion mit dem Auditor einhandelst.
Grüße BQC



Level 4 = Community-Meister




Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 03.01.2007
Beiträge: 498
Mitglied seit: 03.01.2007
Beiträge: 498
guten tag,
wenn's um "prüfen" geht, ist "Prüfanweisung" sinnvoll. Eine solche Anweisung bedeutet, wie (also nach welcher internen Vorschrift bzw Norm) geprüt wird.
Wann "Arbeitsanweisung" verwendet wird, hat BQC ganz gut dargestellt.
gruss, hb
wenn's um "prüfen" geht, ist "Prüfanweisung" sinnvoll. Eine solche Anweisung bedeutet, wie (also nach welcher internen Vorschrift bzw Norm) geprüt wird.
Wann "Arbeitsanweisung" verwendet wird, hat BQC ganz gut dargestellt.
gruss, hb



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 09.09.2008
Beiträge: 18
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Beiträge: 18
Dies sind Prüfanweisungen bzw. Arbeitsanweisungen zur Prüfung bzw Prüfvorschriften.
Wir haben diese in unserem Managementsystem eigebettet.
Wir haben diese in unserem Managementsystem eigebettet.



Level 2 = Community-Facharbeiter


Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 21.03.2007
Beiträge: 73
Mitglied seit: 21.03.2007
Beiträge: 73
Hallo zusammen,
nach meiner Ansicht diskutiert Ihr hier über "Glaubensfragen":
"Prüfvorschrift" oder "Arbeitsanweisung zum Prüfen", das kann man nennen, wie man will. Es ist einzuhalten. Wichtig ist der Inhalt.
Aus meiner Sicht solltest Du Dir die Frage stellen, wie es am sinnvollsten und mit dem wenigsten Arbeitsaufwand in Dein System zu integrieren ist.Diskutiere das nicht sondern entscheide / lege fest.
Beispiel: wird innerhalb einer Prüfvorschrift auf eine andere verwiesen (siehe Prüfvorschrift 0815) so muß dann dort "siehe Arbeitsanweisung 0815" stehen.
Andererseits gibt es bei uns Dokumente in denen steht "Arbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen sind einzuhalten". Nimmst Du nun Prüfvorschriften mit auf, muss in all diesen Dokumenten künftig "Arbeitsanweisungen Prüfanweisungen und Verfahrensanweisungen sind einzuhalten" stehen.
Entscheide, welcher Aufwand für Dich geringer ist.
Gruß
Qualiman
nach meiner Ansicht diskutiert Ihr hier über "Glaubensfragen":
"Prüfvorschrift" oder "Arbeitsanweisung zum Prüfen", das kann man nennen, wie man will. Es ist einzuhalten. Wichtig ist der Inhalt.
Aus meiner Sicht solltest Du Dir die Frage stellen, wie es am sinnvollsten und mit dem wenigsten Arbeitsaufwand in Dein System zu integrieren ist.Diskutiere das nicht sondern entscheide / lege fest.
Beispiel: wird innerhalb einer Prüfvorschrift auf eine andere verwiesen (siehe Prüfvorschrift 0815) so muß dann dort "siehe Arbeitsanweisung 0815" stehen.
Andererseits gibt es bei uns Dokumente in denen steht "Arbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen sind einzuhalten". Nimmst Du nun Prüfvorschriften mit auf, muss in all diesen Dokumenten künftig "Arbeitsanweisungen Prüfanweisungen und Verfahrensanweisungen sind einzuhalten" stehen.
Entscheide, welcher Aufwand für Dich geringer ist.
Gruß
Qualiman
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