SIMPLE-QUALITY
SIMPLE-QUALITY

Quality - Keep it simple...!!

Q-H:ELP Daimler (MBC) Benachr. des Zertifizierers

Beitrag 22.12.2009, 08:02 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Information Only


Im

Information Package to the Supplier Cooperation Process Q-H:ELP
for the suppliers of Mercedes-Benz Cars (MBC) steht nicht genau ab wann die Zertifizierungsgesellschaft benachrichtigt werden muß.

Daimler erwartet dies aber bereits beim erreichen des Q-Help Status 2

Dies ist meine pers. Einschätzung und hat keinen Anspruch auf Richtigkeit
   
Beitrag 22.12.2009, 09:26 Uhr
E_Pauer
E_Pauer
Level 5 = Community-Ingenieur
*****
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 15.03.2007
Beiträge: 637
Hallo Wolfgang A

Ich kann Ihnen nur meine praktische Erfahrung zurufen:

Erst ab schriftlicher Benachrichtigung durch Daimler mit Einstufung "Business on Hold"
ist eine sofortige Benachrichtigung des Zertifizierers gemäß Tertifizierungsvorgaben ISO/TS
innerhalb von 10 Kalendertagen zwingend vorgeschrieben.

Praktischerweise würde ich jedoch aktuell bei Q Help 2 Status
mal beim Daimler Lieferantenentwickler nachfragen ob dies für Q Help 2 Status
auch schon gilt....ich würde vermeinen ....nein....
aber das ist auch nur meine persönliche Einschärzung....


mfg E.Pauer
   
Beitrag 22.12.2009, 09:52 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo E.Pauer,

sicherlich nicht verkehrt wink.gif

Business on Hold ist ja Q:HELP Stufe 3. Leider ist dies wie schon erwähnt nicht absolut klar definiert, in der IAOB Rules steht aber:

1. DaimlerChrysler Corporation: Needs Improvement status
This status is established through a formal communication from DaimlerChrysler. It requires actions by the organization to improve their performance before it can be removed.
An organization certified to ISO/TS 16949:2002 that is placed in Needs Improvement status has a major nonconformance to ISO/TS 16949:2002, clause 8.2.1.1., “...customer notifications related to quality or delivery issues.”
The certificate shall be suspended, the date of suspension to be the date that the status was invoked. The certification body shall follow the timing requirements outlined in Rules for achieving IATF recognition, Annex 4 for the decision to reinstate or withdraw the certificate.
An organization seeking certification to ISO/TS 16949:2002 that is in Needs Improvement status has a major nonconformance to ISO/TS 16949:2002, clause 8.2.1.1., “...customer notifications related to quality or delivery issues.” The Readiness Review (see Rules, Annex 1) shall permit the initial audit. A major nonconformance shall be issued during the initial audit.
The major nonconformance shall be closed within 90 days in accord with the requirements of the Rules for achieving IATF recognition and the DaimlerChrysler Customer Specific Requirements. A certificate shall not be issued until either:
a. the status of Needs Improvement is removed, or
b. the organization provides verifiable confirmation from DaimlerChrysler to the certification body that DaimlerChrysler permits the initial audit.


Sofern interpretiere ich schon nach Stufe 2, (Wie gesagt, habe ich so mit Daimler erlebt)
In dem Q.HELP Dokument, steht auch schon ab Stufe ein, man muß sich mit dem Lieferantenentwickler in Verbindung setzen.

Klare Aussagen wären manchmal vom Kunden schon schööööön sad.gif

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 22.12.2009, 10:22 Uhr
E_Pauer
E_Pauer
Level 5 = Community-Ingenieur
*****
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 15.03.2007
Beiträge: 637
Hallo Wolfgang A

Die IAOB Rules sind ja an sich im Sinne der TS schon richtig...
aber schon extrem knallhart...und somit in der Praxis (Gott sei Dank)
nicht angewendet...ansonsten müssten ja fast überall Dezertifizierungsprozesse
über die Zertifizierer eingeleitet werden...und das wäre Unfug....

Was natürlich schon zu handhaben und gemäß IAOB Rules umzusetzen ist:
Hauptabweichungen bei allen internen Audits !!
und auch bei externen Lieferanten ,- und Zertifizierungsaudits !
wobei letzteres natürlich praktisch auch wieder so eine Sache ist...
wenn ein Unternehmen sauberes Maßnahmenmangement hat....
wozu eine Abweichung beim Zertifizierungsaudit !?

Lange Rede kurzer Sinn ...wie so oft....
die ISO/TS ist super...auch weil sie knallhart ist....
leider in der Praxis so (noch) nicht immer umsetzbar....
weil.- dann hätten wir keine ISO/TS zertifizierten Unternehmen ....

Schöne Grüße
E.Pauer
   
Beitrag 22.12.2009, 10:31 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo E.Pauer,

da bin ich voll bei Dir wink.gif

Gruß und in diesem Sinne erholsame Feiertage !

Wolfgang
   
Beitrag 22.12.2009, 12:18 Uhr
skalar
skalar
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.10.2009
Beiträge: 10
Hallo

zum thema stell ich jetzt mal die frage in den raum, wie diesbezüglich nun bei chrysler damit umzugehen ist?

Q-H:ELP kommt ja nun aus dem Hause Daimler und dieser "Needs Improvement-Status" zählte für DaimlerChrysler.

Habe allerdings nichts äquivalentes für Chrysler gefunden. Bleibt da alles wie gehabt ?


Danke, Gruß und schöne Feiertage


Martin
   
Beitrag 22.12.2009, 12:26 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo

Daimler und Chrysler sind getrennt zu betrachten, aber leider noch nicht 100% durchgängig in allen Dokumenten.

Siehe folgende Links:
1. http://www.iatfglobaloversight.org/content...ficRequirements


2. http://www.aiag.org/staticcontent/quality/index.cfm


Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 22.12.2009, 12:29 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo,

und natürlich auf dem Kundenportal Covisint:
https://portal.covisint.com/web/portal/autportals

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 08.01.2010, 07:09 Uhr
skalar
skalar
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.10.2009
Beiträge: 10
hallo wolfgang

danke für die infos.

jedoch beantwortet es nicht ganz die frage ob es für das q:help von daimler ein äquivalent von chrysler gibt.

habe im covisint dahingehend leider nichts gefunden.


gruß
   
Beitrag 08.01.2010, 07:31 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo,

nein. Chrysler hat seine eigenen Anforderungen.

hier die Links:
http://www.iatfglobaloversight.org/docs/Ru...June%202009.pdf


http://www.iaob.org/content/Chrysler%20Cus...ctober%2007.pdf

Auszug aus dem 2. Link Beachte 4.1.4

Chrysler
Customer-Specific Requirements
For Use With ISO/TS 16949 Second Edition
October 2007
5 © CHRYSLER 2007 - All rights reserved
For proprietary designs, impact on form, fit, function, performance, and/or durability shall be
determined with Chrysler so that all effects can be properly evaluated.
4.1.3 Production Part Approval Process (ISO/TS 16949 cl. 7.3.6.3)
The organization shall comply with the Chrysler, Ford, & GM Production Part Approval
Process (PPAP) manual to comply with ISO/TS 16949, cl. 7.3.6.3. (Does not apply to Vehicle
Assembly Plants who use the Pilot Vehicle Process) The organization shall require PPAP from
its suppliers.
4.1.4 Certification Body/Registrar Notification
An organization shall notify their certification body/registrar in writing within five (5) working days
when Chrysler places the site in the "Needs Improvement" category. Being in this category is a
violation of 8.2.1.1 of ISO/TS 16949.


Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 08.01.2010, 07:48 Uhr
skalar
skalar
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.10.2009
Beiträge: 10
hallo

bei dem 2ten link ist allerdings zu beachten, dass dieser von oktober 2007 ist
und die "aktuelle verison" der customer specific requirements for use with iso / ts 16949
den punkt 4.1.4 gar nicht mehr enthält.

d.h. die zertifizierungsgesellschaft wäre demnach gar nicht mehr zu benachrichtigen ?


gruß



anmerkung: mit akutell meine ich die version vom september 2008
   
Beitrag 08.01.2010, 07:57 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo,

nein bloß nicht.

Allgemein gilt, wenn der Kunde nichts spezielles vorschreibt ist die TS gültig. Also in diesem Fall und das ist gleich wie in der 2007er, gilt die TS Zertifizierungsvorgabe von 2009 !!!!!!!!!!

Dies ist auch so auf der AIAG Seite beschrieben:
http://www.aiag.org/staticcontent/quality/index.cfm

http://www.aiag.org/staticcontent/files/CS...pment_Final.pdf

Als Qualitäter müßt ihr auch bitte die jeweiligen "höheren" Forderungen durchlesen und kennen.

IATF => AIAG bzw. VDA usw. => CSR (Kunden Spezifische Forderungen)

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 08.01.2010, 08:23 Uhr
pefiULM
pefiULM
Level 6 = Community-Doktor
******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
WolfgangA schrieb:
QUOTE
Hallo,

nein bloß nicht.


Gruß
Wolfgang


Pardon Wolfgang,
hier muß ich leider für Deinen ersten Satz Widerspruch einlegen, Dein zweiter Satz ist so in Ordnung.

Mal ausgehend davon, dass skalar in einer wirklichen Firma arbeitet, dann hat diese Firma tatsächlich laut Zertifizierungsvorgaben Punkt 8.1 der TS 3 eine Meldung an die Zertifizierungsstelle zu machen.

Siehe dort Punkt b) besonderer Status eines der IATF angeschlossenen OEMs ......,

8.0 Dezertifizierungsprozess zur Aberkennung des Zertifikats

Weil das in der TS 3 verschärft wurde, benötigt Chrysler seinen Punkt 4.1.4 nicht mehr.

Hier wurde nicht gelockert. sad.gif

Grüßle
Peter smile.gif
Bearbeitungsgrund: Korrektur
   
Beitrag 08.01.2010, 08:58 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo Peter,

ich meine Nein zur "die Zertifizierungsgesellschaft muß nicht mehr benachrichtigt werden".


Sollte vielleicht den "zitierten" Satz mit kopieren, damit es keine Unklarheiten gibt wink.gif

Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 08.01.2010, 09:06 Uhr
pefiULM
pefiULM
Level 6 = Community-Doktor
******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Hallo Wolfgang,
jetzt habs sogar ich begriffen.

Grüßle
Peter smile.gif
   
Beitrag 08.01.2010, 09:29 Uhr
skalar
skalar
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.10.2009
Beiträge: 10
hallo

erstmal danke für die hilfe hier smile.gif

ausgehend von 3.2. g) der TS 3 wie oben angesprochen landet man bei

8.0 dezertifizierungsprozess zur aberkennung des zertifikates

und folglich 8.1 b) "der klient benachrichtigt IATF angeschlossenen OEMs ausgesprochenen status."



da allerdings nun chrysler laut den "csr von sept. 2008" keinen status festlegt, verwirrt mich die sache nun.


ich bin noch ziemlich frisch im business, darum kenn ich auch die 2te auflage der iatf rules nicht ... bzw. kann mit der von peter angesprochenen "verschärfung" nichts anfangen.


gruß
   
Beitrag 08.01.2010, 09:39 Uhr
pefiULM
pefiULM
Level 6 = Community-Doktor
******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Hallo skalar,
habt ihr jetzt den Status "Needs Improvement" oder nicht? :side:

Wenn ja, dann Meldung an den Zertifizierer! Das innerhalb von 10 Tagen nach TS 3 oder wenn Chryser das innerhalb von 5 Tagen haben will (Bitte nachschauen.) dann eben innerhalb von der Kundenfrist. :S

Die zweite Ausgabe der TS 16949 ist ungültig und somit irrelevant, für Dich gilt die TS 3 und gut ist. :ohmy:

Grüßle
Peter smile.gif
   
Beitrag 08.01.2010, 09:55 Uhr
skalar
skalar
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.10.2009
Beiträge: 10
na gut, dann standen wir jetz vor verschiedenen ausgangssituationen

also haben nicht den status "needs improvement" ?

bin bei recherchearbeiten hier über eine sagen wir arbeitsanweisung über "informationspflicht
gegenüber zertifizierungsstelle" gestoßen

da gabs eine passage | daimlerchrysler: nach off. schreiben von daimlerchrysler mit status "needs improvement"

das ist nun allerdings nicht merh gültig

problematisch ist nun gewesen, dass ich aus dem q-h:elp wie es die überschrift schon zeigt, keinen richtigen hinweis fand, ab wann bei daimler genau an die zert.-stelle zu melden ist.

gleiches dann bei chrysler ... woran ich erkenne (quellenmäßig) dass es den status "needs improvement" immer noch gibt.
da dieser weder bei den csr noch in den iatf rules auftaucht. coangry.gif

vielleicht seh ich das auch nur zu kompliziert.



gruß
   
Beitrag 08.01.2010, 10:04 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo,
nein, dass heißt nur wenn der Kunde dazu keine spezielle Anforderung hat, zählt die TS Zert.Vorgabe.

D.h. der Chrysler stellt euch in L-Status und informiert euch schriftlich, oder über das Portal.

Und da steht doch wenn der Liefer. einen Status bekommt muß er den Zertifizierer informieren.

Gruß
Wolfgang

War nur zu Spät.... .Vergesst den Text.
   
Beitrag 08.01.2010, 11:00 Uhr
pefiULM
pefiULM
Level 6 = Community-Doktor
******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Also gut skalar,
hast Du einen covisint Zugang?

Grüßle
Peter
   
Beitrag 08.01.2010, 11:14 Uhr
skalar
skalar
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.10.2009
Beiträge: 10
ja ist vorhanden
   
Beitrag 08.01.2010, 12:38 Uhr
pefiULM
pefiULM
Level 6 = Community-Doktor
******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Ja dann,
wo ist das Problem?

Füg in Deine Arbeitsanweisung oder was immer auch einen regelmäßigen Ausflug in covisint ein und je nach Status die dahinterstehende Aktion. Was war jetzt so schwer daran?

Grüßle
Peter smile.gif
   
Beitrag 08.01.2010, 19:45 Uhr
E_Pauer
E_Pauer
Level 5 = Community-Ingenieur
*****
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 15.03.2007
Beiträge: 637
Liebe Kollegen

Eure sehr angeregte Diskussion in Ehren wink.gif
aber seid mir nicht böse, wenn ich hier ein bißchen Krokodil spiele
und Euch hiermit zurufe beendet Euren Disput !

Der Fragensteller möchte sich doch bitte,
wie hier im Forum schon mehrfach empfohlen,
sich mit seinen ureigenen Fall nicht zum Schmiedel (=Forum ) wenden
sondern beim Schmied (=Zertifizierer bzw. Kunden ) endlich selber fragen
ob er nun melden soll oder nicht ! :woohoo:

Sorry, Freunde, aber das mußte nun raus. wink.gif

MFG E.Pauer
   
Beitrag 25.02.2010, 05:58 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Hallo,

Daimler hatte am 9.12.09 zum Verständnis der Vorgehensweise bei einem Lieferantenstatus einen Informationsbrief verschickt:

Auszug aus diesem Schreiben:
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ISO/TS 16949:2002 bezogen auf
Lieferanten bei MBC so verstanden wird, dass der mit Q-HELP verbundene Status .New Business Hold'
(Stufe 3) bei aktuellen Qualitätsproblemen eine Kundenbeschwerde darstellt und von Lieferanten unaufgefordert
und umgehend der zuständigen Zertifizierungsorganisation gemeldet werden muss
.

- Daimler Information letter Rev. 9.12.2009
- Supplier Manual (EN & DE) REV. 26.11.2009


Beide Dokumente sind im Covisint mit Zugangsberechtigung zu finden



Gruß
Wolfgang
   
Beitrag 28.07.2010, 12:31 Uhr
WolfgangA
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 04.10.2007
Beiträge: 1.489
Neue Q:H_ELP Lieferanteninformationspaket steht auf dem Daimler Portal "Covisint" zur Verfügung

Gruß
Wolfgang
   
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: