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Sperren von Werkzeugen

Beitrag 18.07.2023, 10:44 Uhr
berniemobil2
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo Zusammen,

hier gibt es gerade Diskussionen zum Thema Umgang mit defekten Spritzgusswerkzeugen. Folgendes dazu als Hintergrund. Sofern bei einen SG-Werkzeug ein Mangel festgestellt wird ist es bei uns systemisch zu sperren um die weitere Verwendung auszuschließen. D.h. auch wenn es gerüstet würde wäre es nicht möglich die Produktion zu starten da kein Auftrag angemeldet werden kann. Die Ressource steht als systemisch nicht zur Verfügung. Frage, muss das Werkzeug zudem auch noch physisch gesperrt werden, z.B. in einen Sperrbereich gebracht und/oder gekennzeichnet werden?
Danke im Voraus
   
Beitrag 18.07.2023, 11:14 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
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Guten Tag,

die Diskussion Status von Werkzeug gibt es häufig, wenn es nur ein systemische und keine körperliche Kennzeichnung gibt. Die Norm sagt in 8.5.1.6 Management von Produktionswerkzeugen in g) Kennzeichnung ...Status des Werkzeugs...,
dass eine Kennzeichnung erforderlich ist.
Was spricht dagegen, dass es zumindest eine Kennzeichnung an der Lagerstätte (Regalfläche oder Lagerfläche mit Status "Frei" und "Gesperrt") gibt? Damit vermeiden Sie die Diskussionen mit Zertifizierungs- und Kundenauditoren und bei jedem Produktionsrundgang reicht ein Blick auf die Werkzeuglagerfläche, sich eine schnelle Übersicht über den Werkzeugstatus zu verschaffen.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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