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VDA 6.3 _ Frage(n) mit 4 bewertet

Beitrag 23.06.2023, 07:59 Uhr
MaxMara
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Guten Morgen zusammen,

es geht um folgendes: Wenn ein Lieferantenaudit nach VDA 6.3 durchgeführt wird und eine (oder mehrere) Fragen mit 4 bewertet werden, muss der Lieferant dann sofort Maßnahmen einleiten? Wenn ja, ist das irgendwo festgelegt?

Vielen Dank im Voraus 
   
Beitrag 23.06.2023, 09:05 Uhr
Wunold
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Hallo,

Der Band sagt hier: "Abhängig vom Risiko der gefundenen Feststellung können vom Auditor für einzelne Fesstellungen Sofortmaßnahmen eingefordert werden" (VDA Band 6.3, Kapitel 6.1 Bewertung von Einzelfragen, Seite 35)

Das heißt, der Auditor kann fordern. Da der Band aber kein Gesetzestext ist, sondern ein Fragenkatalog ist der Lieferant nicht daran gebunden. Andersrum ist die Frage, um welche Abweichung handelt es sich. Wenn ein Verstoß gegen gesetzliche und Behördliche Anforderungen vorliegt ist der Auditor sogar verpflichtet dies den Aufsichtsbehörden zu melden, ansonsten macht er sich mit schuldig.

Allerdings sind Einforderungen von Sofortmaßnahmen eher bei Bewertungen mit "0" üblich, bei 4 aber möglich, wenn das Risiko unmittelbare Auswirkungen und gefahren für den Kunden hat, ansonsten unüblich.

Ist z.B. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz nicht gegeben, oder es existiert keine Qualifikationsmatrix obwohl eine Anforderung daran vorliegt...dann haben diese Abweichungen keinen direkten Einfluss auf den Kunden und damit sollte eine Sofortmaßnahme ungerechtfertigt sein.

Fragen und Feststellungen können auch immer diskutiert werden, Stichwort Flughöhe. Und die Frage ist auch, was ist mit dem Kunden vereinbart, gibt es Vertragliche Grundlagen etc....QSV....

Grüße, der Wunold
   
Beitrag 23.06.2023, 09:05 Uhr
Wunold
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Hallo,

Der Band sagt hier: "Abhängig vom Risiko der gefundenen Feststellung können vom Auditor für einzelne Fesstellungen Sofortmaßnahmen eingefordert werden" (VDA Band 6.3, Kapitel 6.1 Bewertung von Einzelfragen, Seite 35)

Das heißt, der Auditor kann fordern. Da der Band aber kein Gesetzestext ist, sondern ein Fragenkatalog ist der Lieferant nicht daran gebunden. Andersrum ist die Frage, um welche Abweichung handelt es sich. Wenn ein Verstoß gegen gesetzliche und Behördliche Anforderungen vorliegt ist der Auditor sogar verpflichtet dies den Aufsichtsbehörden zu melden, ansonsten macht er sich mit schuldig.

Allerdings sind Einforderungen von Sofortmaßnahmen eher bei Bewertungen mit "0" üblich, bei 4 aber möglich, wenn das Risiko unmittelbare Auswirkungen und gefahren für den Kunden hat, ansonsten unüblich.

Ist z.B. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz nicht gegeben, oder es existiert keine Qualifikationsmatrix obwohl eine Anforderung daran vorliegt...dann haben diese Abweichungen keinen direkten Einfluss auf den Kunden und damit sollte eine Sofortmaßnahme ungerechtfertigt sein.

Fragen und Feststellungen können auch immer diskutiert werden, Stichwort Flughöhe. Und die Frage ist auch, was ist mit dem Kunden vereinbart, gibt es Vertragliche Grundlagen etc....QSV....

Grüße, der Wunold
   
Beitrag 23.06.2023, 09:07 Uhr
Wunold
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Hallo,

Der Band sagt hier: "Abhängig vom Risiko der gefundenen Feststellung können vom Auditor für einzelne Fesstellungen Sofortmaßnahmen eingefordert werden" (VDA Band 6.3, Kapitel 6.1 Bewertung von Einzelfragen, Seite 35)

Das heißt, der Auditor kann fordern. Da der Band aber kein Gesetzestext ist, sondern ein Fragenkatalog ist der Lieferant nicht daran gebunden. Andersrum ist die Frage, um welche Abweichung handelt es sich. Wenn ein Verstoß gegen gesetzliche und Behördliche Anforderungen vorliegt ist der Auditor sogar verpflichtet dies den Aufsichtsbehörden zu melden, ansonsten macht er sich mit schuldig.

Allerdings sind Einforderungen von Sofortmaßnahmen eher bei Bewertungen mit "0" üblich, bei 4 aber möglich, wenn das Risiko unmittelbare Auswirkungen und gefahren für den Kunden hat, ansonsten unüblich.

Ist z.B. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz nicht gegeben, oder es existiert keine Qualifikationsmatrix obwohl eine Anforderung daran vorliegt...dann haben diese Abweichungen keinen direkten Einfluss auf den Kunden und damit sollte eine Sofortmaßnahme ungerechtfertigt sein.

Fragen und Feststellungen können auch immer diskutiert werden, Stichwort Flughöhe. Und die Frage ist auch, was ist mit dem Kunden vereinbart, gibt es Vertragliche Grundlagen etc....QSV....

Grüße, der Wunold
   
Beitrag 23.06.2023, 11:52 Uhr
MaxMara
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Jetzt ist mir alles klar, vielen Dank
   
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