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Verfahrensanweisung / Betriebsanweisung für das Handhaben von Gefahrgütern

Beitrag 17.04.2013, 12:26 Uhr
SQ-MGW
Level 4 = Community-Meister
****
Hallo zusammen,

mein Kollege hat sich mal zum Thema Gefahrgut etwas schlau gemacht.

Nun sagt er zu mir, wir benötigen eine Verfahrensanweisung / Betriebsanweisung
für das Handhaben von Gefahrgütern, sowohl intern als auch in Richtung extern (zb. wie genau das Material verpackt werden muss).

Ich habe keine Ahnung was da rein muss, kann mir hier jemand mit einem Muster aushelfen?

Gruß Maik
   
Beitrag 19.04.2013, 15:25 Uhr
schwip
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo,

google doch mal "Betriebsanweisung Gefahrengut" und dann Bildersuche. Dann hast du schon mal einen Überblick, wie sowas aussehen muss. Ich weiss wohl, dass Betriebsanweisungen eine BG-Forderung sind, deswegen kann die BG, die für euch zuständig ist, da sicherlich auch Muster zur Verfügung stellen. Allerdings müssen diese dann noch aufs Unternehmen angepasst werden. Bei uns macht das der Sicherheitsbeauftragte für Arbeitsschutz.

Gruß schwip
   
Beitrag 22.04.2013, 09:48 Uhr
tommmili
Level 5 = Community-Ingenieur
*****
Hallo Maik,
nehm ich mal an: Dein Kollege meint: Gefahrstoffe. Muss dann nicht unbedingt "gut" sein - haha, was´n Kracher. Gefahrstoffe = kennzeichnungspflichtige Stoffe. So maximal eingedampft und in aller gebotenen Kürze: wenns schon nicht vermeidbar ist:
- Sic herheitsdatenblatt besorgen - und gaaaaanz wichtig: aktuell halten. SD ist die Grundlage für die Betriebsanweisung!!!
- MA einmal jährlich im Ummgang mit Gefahrstóffen unterweisen
- Persönliche Schutzausrüstung bereit stellen, unterweisen und Verwendung durchsetzen - wenn erforderlich mit aller Härte (Abmahnung, Versetzung z.B.)
- Und: Betriebsanweisungen erstellen, hierbei sind die Vorgabend des SD umzusetzen.

Eine VA ist gegebenenfalls sinnvoll, je gefährlicher die Gefahrstoffe sind, desto sinnvoller. Wenn ihr nur ein paar Reinigungmittel habt, die kennzeichnungspflichtig sind, brauchts das nicht wirklich, vermutlich geht dann auch nur ein kleiner Teil der Belegschaft damit um.

Schwanger und Gefahrstoff kann auch noch ein Thema sein, insbesondere bei erbgutverändernden Gefahrstoffen (steht im SD was das jeweilige Zeugs anrichten kann).
So - noch kürzer ging wirklich nicht...
Grüßle
T
   
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