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Wareneingangsprüfung



Level 2 = Community-Facharbeiter


Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 13.12.2006
Beiträge: 103
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Beiträge: 103
Hallo Forumuser,
nach langer Abstinenz habe ich mal wieder eine Frage die hier wahrscheinlich schon diskutiert wurde, leider habe ich nichts gefunden.
In unserem Werk (First Tier) soll eine (qualitative) Wareneingangsprüfung eingeführt werden. Bis dato wurden die Anlieferungen nur per Lieferschein überprüft. Sehr kritische Bauteile wurden zu 100% geprüft. Nach meiner Meinung müssen wir jedoch nicht jeden Artikel prüfen und legen die Stichprobe selbst fest. Steht irgendwo dass man jeden Artikel prüfen muss?
Habe gerade nochmal in der IATF nachgesehen: Wir müssen die "Konformität der gelieferten Produkte mit den Anforderungen" überwachen - heißt das jede qualitätsrelevante Lieferung muss geprüft werden?
Danke und BG
Jens
nach langer Abstinenz habe ich mal wieder eine Frage die hier wahrscheinlich schon diskutiert wurde, leider habe ich nichts gefunden.
In unserem Werk (First Tier) soll eine (qualitative) Wareneingangsprüfung eingeführt werden. Bis dato wurden die Anlieferungen nur per Lieferschein überprüft. Sehr kritische Bauteile wurden zu 100% geprüft. Nach meiner Meinung müssen wir jedoch nicht jeden Artikel prüfen und legen die Stichprobe selbst fest. Steht irgendwo dass man jeden Artikel prüfen muss?
Habe gerade nochmal in der IATF nachgesehen: Wir müssen die "Konformität der gelieferten Produkte mit den Anforderungen" überwachen - heißt das jede qualitätsrelevante Lieferung muss geprüft werden?
Danke und BG
Jens

Hallo Jens,
das liegt in eurem Ermessen und Ihr tragt auch das alleinige Risiko. Wir haben das so geregelt, dass uns der Lieferant die Konformität der Produkte anhand eines mitgelieferten Bericht nachweisen muss.
Grüsse
das liegt in eurem Ermessen und Ihr tragt auch das alleinige Risiko. Wir haben das so geregelt, dass uns der Lieferant die Konformität der Produkte anhand eines mitgelieferten Bericht nachweisen muss.
Grüsse



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 03.02.2015
Beiträge: 10
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Beiträge: 10
Hallo Jens,
nach meiner Einschätzung ist das nicht nötig oder nur wenn der Lieferant bzw. die angelieferten Bauteile bei euch in der Fertigung kritisch zu sehen sind.
Für mein dafürhalten solltet ihr falls möglich cpk-Auswertung beim Lieferanten anfragen, falls diese i .O. sind, dann würde für mich ein Skiplotverfahren oder sogar nur eine Identprüfung reichen.
Hängt aber sicher auch ein stückweit von eurem Prozess in der Fertigung ab.
Gruß
Rainer
nach meiner Einschätzung ist das nicht nötig oder nur wenn der Lieferant bzw. die angelieferten Bauteile bei euch in der Fertigung kritisch zu sehen sind.
Für mein dafürhalten solltet ihr falls möglich cpk-Auswertung beim Lieferanten anfragen, falls diese i .O. sind, dann würde für mich ein Skiplotverfahren oder sogar nur eine Identprüfung reichen.
Hängt aber sicher auch ein stückweit von eurem Prozess in der Fertigung ab.
Gruß
Rainer



Level 2 = Community-Facharbeiter


Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 23.02.2016
Beiträge: 101
Mitglied seit: 23.02.2016
Beiträge: 101
Hallo,
das ist ein interessantes Thema wo ich mich als Mitleser mal mit einreihe.
wir haben es für die ISO 9001 so geregelt das es für spezielle Bauteile eine WE-Prüfung nach CAQ-Prüfplan gibt und für die restlichen nur eine Identprüfung nach Lieferschein. Aber ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher ob das ausreicht, bis jetzt hat dies aber keiner bemängelt.
Gruß
das ist ein interessantes Thema wo ich mich als Mitleser mal mit einreihe.
wir haben es für die ISO 9001 so geregelt das es für spezielle Bauteile eine WE-Prüfung nach CAQ-Prüfplan gibt und für die restlichen nur eine Identprüfung nach Lieferschein. Aber ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher ob das ausreicht, bis jetzt hat dies aber keiner bemängelt.
Gruß

Als ein Ansatz kann man auch alle Artikel bewerten.
z.B.
Mengen
Lieferantenperformance
Wiederbeschaffungszeit
Fehlerwahrscheinlichkeit
Fehlerentdeckungmöglichkeit
Ausprägung auf die Kunden-Produktion
Das ganze mit einer gewichteten Bewertungstabelle (Nutzwertanalyse) und "Prozentanteil des Risikos".
Wenn man dann sieht das es "Risiko" Artikel gibt kann man seine Wareneingang-Strategie anpassen.
Das lässt sich jährlich wiederholen und zeigt dem Kunden das man nicht leichtfertig mit der Wareneingangssteuerung umgeht.
the Raccoon
z.B.
Mengen
Lieferantenperformance
Wiederbeschaffungszeit
Fehlerwahrscheinlichkeit
Fehlerentdeckungmöglichkeit
Ausprägung auf die Kunden-Produktion
Das ganze mit einer gewichteten Bewertungstabelle (Nutzwertanalyse) und "Prozentanteil des Risikos".
Wenn man dann sieht das es "Risiko" Artikel gibt kann man seine Wareneingang-Strategie anpassen.
Das lässt sich jährlich wiederholen und zeigt dem Kunden das man nicht leichtfertig mit der Wareneingangssteuerung umgeht.
the Raccoon

Hallo,
Wir verlangen für jedes qualitätsrelevante angelieferte Produkt Abnahmeprüfzeugnisse des Lieferanten, die die Konformität mit unseren Anforderungen an das Produkt nachweisen. Für einen großen der Teil der Produkte/Rohstoffe werden weiterhin im Labor eigene WE-Prüfungen durchgeführt und dokumentiert.
Bei einem Lieferantenaudit hatte ich den Fall, dass keine WE Prüfungen durchgeführt oder dokumentiert werden und die APZ auch nicht kontrolliert werden, sondern nur von Servern abgerufen werden können. Dieser Lieferant hat über QSV die Wareneingangsprüfungen auf die Lieferanten „verlagert“, in diesem Fall dann Warenausgangsprüfung/Endkontrolle.
Grüße, Lackie
Wir verlangen für jedes qualitätsrelevante angelieferte Produkt Abnahmeprüfzeugnisse des Lieferanten, die die Konformität mit unseren Anforderungen an das Produkt nachweisen. Für einen großen der Teil der Produkte/Rohstoffe werden weiterhin im Labor eigene WE-Prüfungen durchgeführt und dokumentiert.
Bei einem Lieferantenaudit hatte ich den Fall, dass keine WE Prüfungen durchgeführt oder dokumentiert werden und die APZ auch nicht kontrolliert werden, sondern nur von Servern abgerufen werden können. Dieser Lieferant hat über QSV die Wareneingangsprüfungen auf die Lieferanten „verlagert“, in diesem Fall dann Warenausgangsprüfung/Endkontrolle.
Grüße, Lackie



Level 2 = Community-Facharbeiter


Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 13.12.2006
Beiträge: 103
Mitglied seit: 13.12.2006
Beiträge: 103
Erst einmal Danke für die Beiträge bzw. das Input.
Unabhängig der Normforderungen möchten wir den Prozess WE-Prüfung kurzfristig umstellen. Wir haben ein kleines Team das die WE-Prüfung in kleinen definierten Stichproben durchführen soll. Bei Auffälligkeiten wird der Lieferant informiert und mit der Sicherstellung der i.O.-Qualität beauftragt. Bis dato haben wir bei einigen kritischen Umfängen diese Prüfung selbst abgedeckt, da andere Konzernwerke uns beliefern. Zur Warnung möchte ich die Lieferanten anschreiben und darauf hinweisen dass Auffälligkeiten zukünftig über externe Prüfungen abgedeckt werden. Hat hier jemand Ideen ggf. Vorlagen für ein Anschreiben. Leider haben wir keine umfassenden QS-Vereinbarungen.
Danke vorab!
Jens
Unabhängig der Normforderungen möchten wir den Prozess WE-Prüfung kurzfristig umstellen. Wir haben ein kleines Team das die WE-Prüfung in kleinen definierten Stichproben durchführen soll. Bei Auffälligkeiten wird der Lieferant informiert und mit der Sicherstellung der i.O.-Qualität beauftragt. Bis dato haben wir bei einigen kritischen Umfängen diese Prüfung selbst abgedeckt, da andere Konzernwerke uns beliefern. Zur Warnung möchte ich die Lieferanten anschreiben und darauf hinweisen dass Auffälligkeiten zukünftig über externe Prüfungen abgedeckt werden. Hat hier jemand Ideen ggf. Vorlagen für ein Anschreiben. Leider haben wir keine umfassenden QS-Vereinbarungen.
Danke vorab!
Jens



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 10.10.2018
Beiträge: 17
Mitglied seit: 10.10.2018
Beiträge: 17
Hallo Zusammen,
laut Gesetzgeber HGB ist man verpflichtet eine WE_Prüfung durchzuführen. Eine QSV, wie sie auch aussieht, ist kein Ersatz für eine WE-Prüfung.
Worst Case: ein verteibenes Produkt verusacht Personenschaden und Tod,
da kann man sich nicht als Inverkehrbringer auf die QSV mit dem Lieferanten berufen.
Eine WE-Prüfung kann auf unterschiedliche Arten durchgeführt (Mittelbar und Unmittelbar) werden und auch in unterschiedlichen Umfängen.
Dafür muss aber eine Risikoabschätzung Grundlage sein.
laut Gesetzgeber HGB ist man verpflichtet eine WE_Prüfung durchzuführen. Eine QSV, wie sie auch aussieht, ist kein Ersatz für eine WE-Prüfung.
Worst Case: ein verteibenes Produkt verusacht Personenschaden und Tod,
da kann man sich nicht als Inverkehrbringer auf die QSV mit dem Lieferanten berufen.
Eine WE-Prüfung kann auf unterschiedliche Arten durchgeführt (Mittelbar und Unmittelbar) werden und auch in unterschiedlichen Umfängen.
Dafür muss aber eine Risikoabschätzung Grundlage sein.
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