SIMPLE-QUALITY
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Weitergabe von 8D - Report

Beitrag 26.05.2021, 16:21 Uhr
MaierG
MaierG
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Hallo,

kann mein Kunde, den 8D - Report meines Lieferanten an mich, bei der Reklamationsabhandlung von mir verlangen?

Bis dato habe ich nur meinen 8D, in dem die Fehlerursache und Abstellmaßnahmen des Lieferanten auch dokumentiert sind, an den Kunden verschickt und das war bisher auch immer ausreichend. Im aktuellen Fall sind meine Angaben auch identisch mit denen meines Lieferanten (wäre also kein Problem), will mich aber vergewissern ob dies auch erlaubt ist.

Danke vorab und Gruß
MaierG
   
Beitrag 27.05.2021, 12:45 Uhr
Maximilian84
Maximilian84
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Hallo MaierG,

ich war früher in einer ähnlichen Situation. Bei mir war es aber auch so, dass der Kunde meinen Unterlieferanten nominiert hatte. Der 8D des Lieferanten beinhaltete immer noch eine zusätzliche Präsentation zur Fehleranalyse.
Beides, 8D und die Präsentation, habe ich meinem Kunden geschickt, da ich ja in meinem Prozess nichts machen konnte. Es waren meisten Verschleißthemen, die ich in meinem Prozess nicht prüfen konnte/sollte. (Auch das war mit dem Kunden so abgestimmt). Stichwort Montageanlage, keine Sortieranlage. Der Lieferant soll den Fehler verhindern/entdecken, nicht du.

Als Lieferant bist ja erstmal grundsätzlich du für die Freigabe und Qualität deiner Unterlieferanten Richtung deines Kunden verantwortlich. Wenn du die schlüssigen Abstellmaßnahmen deines Unterlieferanten 1:1 in deinen 8D übernimmst, dann sollte das passen, auch ohne Weiterleitung des Originalberichts.
Ab und zu kann auch eine kurze Telko mit den 3 Parteien helfen, um ein gemeinsames Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen und das Problem zu bekommen. Oft sitzen ja nicht die Prozessspezialisten da und lesen den Report.

Also ich sehe keinen Grund, warum das nicht erlaubt sein sollte. Ich würde nur deinen Kunden darauf hinweisen, dass jegliche Kommunikation über dich laufen muss. Im Zweifelsfall eben die Kontaktdaten des Lieferanten schwärzen. Aber die hat der Kunde ja meistens eh irgendwo in den PPF Dokumenten, da dort vermutlich ein Deckblatt deines Unterlieferanten beiliegt.

Gruß Max
   
Beitrag 27.05.2021, 13:09 Uhr
arebel
arebel
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Hallo,

meine Meinung, der 8-D deines Lieferanten ist nur für dich, nicht für deinen Kunden, ich würde meinen Kunden jedenfalls keinen 8-d unseres Lieferanten weiterleiten, die Lieferkette sollte auch was die Kommuikation angeht eingehalten werden.

Gruß
arebel
   
Beitrag 10.06.2021, 11:13 Uhr
Sonntag
Sonntag
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Guten Tag,

in der Automobilindustrie ist es Standard, dass in AGB, Verträgen und/oder QSV der Lieferant sich verpflichtet hat, nach vorheriger Anmeldung einen Besuch/eine Verifizierung/ein Audit beim Unterlieferant zu ermöglichen.
Beim ereignisorientierten (Q-Problem) Besuch beim Unterlieferanten wird sicherlich Einsichtnahme im besagten 8D Report stattfinden.
Es ist sicher nicht von Nachteil, dass Sie bei kritischen Reklamationen selber die Verifizierung/Validierung bei Ihrem Unterlieferanten rechtzeitig vornehmen.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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