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Zielvereinbarungen für Mitarbeiter nach ISO 9001 und AZAV



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 20.02.2015
Beiträge: 1
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Beiträge: 1
Sehr geehrte Mitglieder,
zurzeit arbeite ich mich in das Thema Qualitätsmanagement ein. Eine dringende Frage zum Thema Zielvereinbarungen möchte ich gerne geklärt wissen:
Ist es, nach ISO 9001 und AZAV, jährlich Pflicht mit jedem Mitarbeiter Zielvereinbarungen (z.B. innerhalb eines Personalgespräches) abzuschließen oder aber genügen übergreifende, jährliche Qualitätsziele wie bei Bildungseinrichtungen beispielsweise Abbruchquoten oder Besteherquoten, um die Normen zu erfüllen?
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
zurzeit arbeite ich mich in das Thema Qualitätsmanagement ein. Eine dringende Frage zum Thema Zielvereinbarungen möchte ich gerne geklärt wissen:
Ist es, nach ISO 9001 und AZAV, jährlich Pflicht mit jedem Mitarbeiter Zielvereinbarungen (z.B. innerhalb eines Personalgespräches) abzuschließen oder aber genügen übergreifende, jährliche Qualitätsziele wie bei Bildungseinrichtungen beispielsweise Abbruchquoten oder Besteherquoten, um die Normen zu erfüllen?
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan

Moin Stefano,
die Sache mit der "Pflicht" ist ja immer so eine Sache im QM...
Aus meiner Sicht gibt die Norm vor, dass sich Führung und Mitarbeiter auf die Realisierung von Zielen der Organisation einigen, orientiert an den globalen Zielen der Organisation - also kurz- und langfristige Ziele, strategische Ziele, operative Ziele...usw.
In der Zielvereinbarung sollen nun Ziele und Maßnahmen für den jeweiligen Mitarbeiter festgelegt werden, um insgesamt die globalen Ziele zu erreichen.
Somit empfinde ich eine Beschränkung auf Kennzahlen wie Abbrecher, Besteher usw als viel zu kurz gesprungen.Damit ist das Unternehmensziel nicht an die Mitarbeiter vermittelt worden und der einzelne kennt seinen Platz im großen Ganzen nicht wirklich. Und mit dieser Erkenntnis würde ich nicht dem Auditor gegenübersitzen wollen!
Dadurch erkenne ich die jährliche Zielvereinbarung mit jedem Mitarbeiter als einen Weg, die geforderte Qualität zu erlangen. Alternative Wege wären sicher möglich, wenn sie ein vergleichbares Ergebnis erbringen würden.
Viele Grüße
Silke
die Sache mit der "Pflicht" ist ja immer so eine Sache im QM...

Aus meiner Sicht gibt die Norm vor, dass sich Führung und Mitarbeiter auf die Realisierung von Zielen der Organisation einigen, orientiert an den globalen Zielen der Organisation - also kurz- und langfristige Ziele, strategische Ziele, operative Ziele...usw.
In der Zielvereinbarung sollen nun Ziele und Maßnahmen für den jeweiligen Mitarbeiter festgelegt werden, um insgesamt die globalen Ziele zu erreichen.
Somit empfinde ich eine Beschränkung auf Kennzahlen wie Abbrecher, Besteher usw als viel zu kurz gesprungen.Damit ist das Unternehmensziel nicht an die Mitarbeiter vermittelt worden und der einzelne kennt seinen Platz im großen Ganzen nicht wirklich. Und mit dieser Erkenntnis würde ich nicht dem Auditor gegenübersitzen wollen!
Dadurch erkenne ich die jährliche Zielvereinbarung mit jedem Mitarbeiter als einen Weg, die geforderte Qualität zu erlangen. Alternative Wege wären sicher möglich, wenn sie ein vergleichbares Ergebnis erbringen würden.
Viele Grüße
Silke



Level 5 = Community-Ingenieur





Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.06.2010
Beiträge: 633
Mitglied seit: 16.06.2010
Beiträge: 633
Hallo Stefan,
weder nach DIN EN ISO noch nach AZAV läßt sich eine jährliche Pflicht herauslesen. Das wäre auch zu viel des Guten: die Normen sind Anforderungskataloge und sagen i.a. nichts darüber aus, WIE etwas zu machen ist (sondern nur, WAS sicher zu stellen ist). Also: Pflicht: nein.
Ansonsten hat Silke recht: sinnvoll ist es allemal.
Nur die Unternehmensziele nach unten durchreichen führt weder zu positiver Motivation und Identifikation, noch ist es besonders hilfreich, es gilt ja mit der/dem Einzelnen zu vereinbaren, was seine/ihre Aufgabe an dem Ganzen ist.
Mitarbeitendenzufriedenheit ist bei AZAV sowieso kein Thema.
grüßle
T
weder nach DIN EN ISO noch nach AZAV läßt sich eine jährliche Pflicht herauslesen. Das wäre auch zu viel des Guten: die Normen sind Anforderungskataloge und sagen i.a. nichts darüber aus, WIE etwas zu machen ist (sondern nur, WAS sicher zu stellen ist). Also: Pflicht: nein.
Ansonsten hat Silke recht: sinnvoll ist es allemal.
Nur die Unternehmensziele nach unten durchreichen führt weder zu positiver Motivation und Identifikation, noch ist es besonders hilfreich, es gilt ja mit der/dem Einzelnen zu vereinbaren, was seine/ihre Aufgabe an dem Ganzen ist.
Mitarbeitendenzufriedenheit ist bei AZAV sowieso kein Thema.
grüßle
T
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