SIMPLE-QUALITY
Quality - Keep it simple...!!
Zusammenhang zwischen "D" Teil und "A"Teil



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Hallo an alle Qualitäter,
mal eine prinzipielle Frage zum Thema D und A Teil.
D Teil hat sich aus der QS 9000 entwickelt und A Teil aus dem VDA.
Worin besteht der Unterschied und warum hat VDA hier etwas dazu aufgesetzt ?!
Wie wird festgelegt ob es nun ein D Teil oder A Teil ist ?
Die Forderungen vom Kunden allein zu seiner Bemusterung gibt dies vor oder nicht ?!
Dieses Thema ist bei uns etwas zu ungenau definiert. Ich möchte hier klarheit schaffen. :blink:
Danke und Gruss
Björn
mal eine prinzipielle Frage zum Thema D und A Teil.
D Teil hat sich aus der QS 9000 entwickelt und A Teil aus dem VDA.
Worin besteht der Unterschied und warum hat VDA hier etwas dazu aufgesetzt ?!
Wie wird festgelegt ob es nun ein D Teil oder A Teil ist ?
Die Forderungen vom Kunden allein zu seiner Bemusterung gibt dies vor oder nicht ?!
Dieses Thema ist bei uns etwas zu ungenau definiert. Ich möchte hier klarheit schaffen. :blink:
Danke und Gruss
Björn



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Was meinst Du mit D-Teil und A-Teil??



Level 1 = Community-Lehrling

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D und A sagen aus, das diese einer besonderen Archicierung angehören.
Sogenannte" DmbA "
Gruss
Sogenannte" DmbA "
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Level 1 = Community-Lehrling

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Beiträge: 45
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Ich habe das so verstanden:
Die Kennzeichnung "D" soll durch den VDA abgelöst werden mit der Kennzeichnung "A". Somit werden dann auch Dokumente, wie z.Bsp. besondere Merkmale mit einem "A" gekennzeichnet.
Ebenso gilt dies dann auch für Dokumente die einer besonderen Archivierung unterliegen (DmbA). Diese werden dann auch mit einem "A" gekennzeichnet.
In wie weit wird dies schon gelebt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß viele Unternehmen von dem typischen "D" wegkommen oder weggekommen sind.
Gruss
Die Kennzeichnung "D" soll durch den VDA abgelöst werden mit der Kennzeichnung "A". Somit werden dann auch Dokumente, wie z.Bsp. besondere Merkmale mit einem "A" gekennzeichnet.
Ebenso gilt dies dann auch für Dokumente die einer besonderen Archivierung unterliegen (DmbA). Diese werden dann auch mit einem "A" gekennzeichnet.
In wie weit wird dies schon gelebt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß viele Unternehmen von dem typischen "D" wegkommen oder weggekommen sind.
Gruss



Level 3 = Community-Techniker



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Mitglied seit: 13.02.2007
Beiträge: 181
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Hallo Björn,
ich bin verwundert, dass bislang keine weiteren Reaktionen auf Deine Fragen gekommen sind.
Ich versuche mal, dies kurz zu kommentieren:
Bedingt durch die geänderte Nomenklatur in den Regelwerken des Qualitätsmanagements, sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen seitens der Verbände (VDA Band 1) sowie Kundenvorschriften ist die bisherige Kennzeichnung nicht mehr ausreichend.
(VDA Bd.1 Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie Nachweisführung, siehe Vorwort und Nachweisführung.)
Eine Kennzeichnung von Merkmalen in technischen Dokumenten nach Fehlerklasse entfällt. Stattdessen wird direkt ein Bezug eines Merkmals zu seiner erfüllenden Aufgabe in Gebrauch genommen. Diese Aufgaben können sicherheitsrelevant (z.B. behördlich gefordert), funktionsrelevant oder allgemein/standardmässig sein.
Resultierend aus der Produkthaftung und Richtlinie EG 85/374, Artikel 11. (Siehe auch DIN 6789-3:1990-09, Abs.3.6)
Sicherheitsrelevante Merkmale können aus Kundenforderungen sowie aus D-FMEA und P-FMEA entstehen und müssen im PPAP ausgewiesen werden. ( z.B. ECE oder FMVSS usw.)
Auch im VDA Erstmusterprüfbericht (gem. VDA-Band 2) ist diese Kennzeichnung vorgeschrieben.
Dies bedeutet im Klartext , das "D" entfällt und wird durch "A" ersetzt. ("A" bedeutet Dokumente mit besonderer Aufbewahrung > DmbA) und verweist eigentlich auf den besonderen Archivierungsstatus.
Zu Deiner letzten Frage wie dies gelebt wird ?
Eine sofortige Umstellung würde eine Flut von neuen EMPB´s - und PPAP-Aktivitäten infolge von Zeichnungsänderungen auslösen. So kann m.E. nur bei anstehenden Zeichnungsänderungen oder Neuprojekten diese neue Kennzeichnung berücksichtigt werden.
Gruss
Cooper
ich bin verwundert, dass bislang keine weiteren Reaktionen auf Deine Fragen gekommen sind.
Ich versuche mal, dies kurz zu kommentieren:
Bedingt durch die geänderte Nomenklatur in den Regelwerken des Qualitätsmanagements, sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen seitens der Verbände (VDA Band 1) sowie Kundenvorschriften ist die bisherige Kennzeichnung nicht mehr ausreichend.
(VDA Bd.1 Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie Nachweisführung, siehe Vorwort und Nachweisführung.)
Eine Kennzeichnung von Merkmalen in technischen Dokumenten nach Fehlerklasse entfällt. Stattdessen wird direkt ein Bezug eines Merkmals zu seiner erfüllenden Aufgabe in Gebrauch genommen. Diese Aufgaben können sicherheitsrelevant (z.B. behördlich gefordert), funktionsrelevant oder allgemein/standardmässig sein.
Resultierend aus der Produkthaftung und Richtlinie EG 85/374, Artikel 11. (Siehe auch DIN 6789-3:1990-09, Abs.3.6)
Sicherheitsrelevante Merkmale können aus Kundenforderungen sowie aus D-FMEA und P-FMEA entstehen und müssen im PPAP ausgewiesen werden. ( z.B. ECE oder FMVSS usw.)
Auch im VDA Erstmusterprüfbericht (gem. VDA-Band 2) ist diese Kennzeichnung vorgeschrieben.
Dies bedeutet im Klartext , das "D" entfällt und wird durch "A" ersetzt. ("A" bedeutet Dokumente mit besonderer Aufbewahrung > DmbA) und verweist eigentlich auf den besonderen Archivierungsstatus.
Zu Deiner letzten Frage wie dies gelebt wird ?
Eine sofortige Umstellung würde eine Flut von neuen EMPB´s - und PPAP-Aktivitäten infolge von Zeichnungsänderungen auslösen. So kann m.E. nur bei anstehenden Zeichnungsänderungen oder Neuprojekten diese neue Kennzeichnung berücksichtigt werden.
Gruss
Cooper



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Mitglied seit: 22.01.2008
Beiträge: 45
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Beiträge: 45
Hallo Cooper,
ich bin etwas erstaunt. Aber zu meiner Unschuld muss ich sagen, daß ich bis dato noch nie damit in Kontakt getreten bin.
Also in unserem Unternehmen wird zum großen teil immer noch das "D" auf die Zeichnung, FMEA... eingebracht.
Das Qualitätsmanagement hat sich dazu zwar geregt, aber wohl nicht deutlich genug.
Auch in unserem flow Charts bringen wir noch das "D" mit ein.
Also ich versuche mich dessen etwas mehr anzunehmen und dieses zukünftig mit einzubringen. Ich muss dies intern erst noch mal genau abstimmen, in wie weit dies schon umgesetzt wurde und ob es dazu schon Intern etwas offizielles gibt.
Ich danke Dir für Deine Hilfe.
Ja ich bin auch etwas überrascht, daß sich noch keiner geäußert hat.
Gruss aus Bensheim
ich bin etwas erstaunt. Aber zu meiner Unschuld muss ich sagen, daß ich bis dato noch nie damit in Kontakt getreten bin.
Also in unserem Unternehmen wird zum großen teil immer noch das "D" auf die Zeichnung, FMEA... eingebracht.
Das Qualitätsmanagement hat sich dazu zwar geregt, aber wohl nicht deutlich genug.
Auch in unserem flow Charts bringen wir noch das "D" mit ein.
Also ich versuche mich dessen etwas mehr anzunehmen und dieses zukünftig mit einzubringen. Ich muss dies intern erst noch mal genau abstimmen, in wie weit dies schon umgesetzt wurde und ob es dazu schon Intern etwas offizielles gibt.
Ich danke Dir für Deine Hilfe.
Ja ich bin auch etwas überrascht, daß sich noch keiner geäußert hat.
Gruss aus Bensheim

Guest_RZipperer_*
Themenstarter
Gast
Um es mit den Worten dieser Website zu sagen : Simple - quality
Wenn Euer internes System zur Kennzeichnung von Dokumenten mit einem "D" für Dokumentationspflichtige Teile mit besonderer Archivierung" bisher funktioniert und auch gelebt wird, würde ich daran im Momenmt nichst ändern.
Auch vor einem Zertaudit hätte ich dahingehend keinerlei Befürchtungen, da der Ablauf sicherlich durchgängig beschrieben ist.
Freundliche Grüße aus M - Franken
Rainer
Wenn Euer internes System zur Kennzeichnung von Dokumenten mit einem "D" für Dokumentationspflichtige Teile mit besonderer Archivierung" bisher funktioniert und auch gelebt wird, würde ich daran im Momenmt nichst ändern.
Auch vor einem Zertaudit hätte ich dahingehend keinerlei Befürchtungen, da der Ablauf sicherlich durchgängig beschrieben ist.
Freundliche Grüße aus M - Franken
Rainer



Level 3 = Community-Techniker



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Mitglied seit: 13.02.2007
Beiträge: 181
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Beiträge: 181
Aber hallo Rainer,
so leicht kann man dies wieder nicht hinstellen.
Diese Änderung ist nicht erst seit gestern eingeführt.
Die Frage stellt sich hier, wie reagiert das Management in der Verantwortung, Befugnis und Kommunikation bei solchen Vorgängen ?
Die Lenkung der Dokumente ist dann sehr in Zweifel zu stellen.
Auch wenn interne Richtlinien hierzu vorliegen, müssen diese dazu aktualisiert werden.
Nochmals der Hinweis:
Resultierend aus der Produkthaftung und Richtlinie EG 85/374, Artikel 11. (Siehe auch DIN 6789-3:1990-09, Abs.3.6)
Ich denke bei einem Zert-Audit kommt man mit dieser Aussage nicht durch die Tür.
Gruss
Cooper
so leicht kann man dies wieder nicht hinstellen.
Diese Änderung ist nicht erst seit gestern eingeführt.
Die Frage stellt sich hier, wie reagiert das Management in der Verantwortung, Befugnis und Kommunikation bei solchen Vorgängen ?
Die Lenkung der Dokumente ist dann sehr in Zweifel zu stellen.
Auch wenn interne Richtlinien hierzu vorliegen, müssen diese dazu aktualisiert werden.
Nochmals der Hinweis:
Resultierend aus der Produkthaftung und Richtlinie EG 85/374, Artikel 11. (Siehe auch DIN 6789-3:1990-09, Abs.3.6)
Ich denke bei einem Zert-Audit kommt man mit dieser Aussage nicht durch die Tür.
Gruss
Cooper

Liebe Kollegen,
das Kennzeichnungsthema "D" oder "A" ist bald überholt.
Im neuen VDA Band 1 (Gelbdruck) wird über die Kennzeichung von Dokumenten mit Bezug zu kritischen Merkmalen gesprochen.
Zitat Kapitel 5.4:
Für eine Kennzeichung von kritischen Merkmalen und von Dokumenten, mit Bezug zu kritischen Merkmalen, bestehen keine Normvorgaben. Es wird den Unternehmen/Anwendern aber dringend empfohlen, eine einheitliche Vorgehensweise festzulegen (Hausnorm) und durchgänig anzuwenden. ....... Im Sinne einer angestebten Vereinheitlichung durch diesen VDA-Band und unter Brücksichtigung der positiven Auswirkungen auf die Zulieferer wird die Verwendung von CC (Critical characteristic) für kritische Merkmale und zugehörige Dokumente empfohlen.
Auf ein Neues.
Claus
das Kennzeichnungsthema "D" oder "A" ist bald überholt.
Im neuen VDA Band 1 (Gelbdruck) wird über die Kennzeichung von Dokumenten mit Bezug zu kritischen Merkmalen gesprochen.
Zitat Kapitel 5.4:
Für eine Kennzeichung von kritischen Merkmalen und von Dokumenten, mit Bezug zu kritischen Merkmalen, bestehen keine Normvorgaben. Es wird den Unternehmen/Anwendern aber dringend empfohlen, eine einheitliche Vorgehensweise festzulegen (Hausnorm) und durchgänig anzuwenden. ....... Im Sinne einer angestebten Vereinheitlichung durch diesen VDA-Band und unter Brücksichtigung der positiven Auswirkungen auf die Zulieferer wird die Verwendung von CC (Critical characteristic) für kritische Merkmale und zugehörige Dokumente empfohlen.
Auf ein Neues.
Claus



Level 3 = Community-Techniker



Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 13.02.2007
Beiträge: 181
Mitglied seit: 13.02.2007
Beiträge: 181
Hallo zusammen,
vielen Dank an Claus zu seinem Hinweis auf den Gelbdruck.
Hier für alle die sich mit diesem Thema beschäftigen müssen, nochmals den Link für den Gelbdruck.
http://vdaqmc.de/index.php?id=10
Gruss
Cooper
vielen Dank an Claus zu seinem Hinweis auf den Gelbdruck.
Hier für alle die sich mit diesem Thema beschäftigen müssen, nochmals den Link für den Gelbdruck.
http://vdaqmc.de/index.php?id=10
Gruss
Cooper

Guest_RZipperer_*
Themenstarter
Gast
Hallo Cooper,
ich befürchte wir hatten das klassische Missverständnis.
ich zweifle in keinster Weise die juristischen Rahmenbedingungen aus der Produkthaftung, etc. an. Mein Vorschlag war lediglich aufgrund fehlender Normierung zu dem Thema "Dokumentationspflichtl" - wie auch im VDA Band 1, Gelbdruck erwähnt - eine Weiterführung der bisherigen innerbetrieblichen Vorgehensweise zur Kennzeichnung von diesbezüglichen Dokumenten.
Dahingehend spielt es m.E. keinerlei übergeordnete Rolle, ob das verwendete Kürzel ein "A", "D" oder ein "DmbA" ist, sofern die Vorgehensweise im Unternehmen klar geregelt und dokumentiert ist und die Abläufe konform gesetzlicher Vorgaben implemetiert sind.
Hoffe noch mehr verwirrt zu haben

Gruss aus M - Franken
Rainer
ich befürchte wir hatten das klassische Missverständnis.
ich zweifle in keinster Weise die juristischen Rahmenbedingungen aus der Produkthaftung, etc. an. Mein Vorschlag war lediglich aufgrund fehlender Normierung zu dem Thema "Dokumentationspflichtl" - wie auch im VDA Band 1, Gelbdruck erwähnt - eine Weiterführung der bisherigen innerbetrieblichen Vorgehensweise zur Kennzeichnung von diesbezüglichen Dokumenten.
Dahingehend spielt es m.E. keinerlei übergeordnete Rolle, ob das verwendete Kürzel ein "A", "D" oder ein "DmbA" ist, sofern die Vorgehensweise im Unternehmen klar geregelt und dokumentiert ist und die Abläufe konform gesetzlicher Vorgaben implemetiert sind.
Hoffe noch mehr verwirrt zu haben

Gruss aus M - Franken
Rainer



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Hallo Rainer,
stimme Dir zu wenn diese Voraussetzung aus deinem Beitrag
erfüllt sind.
Hoffe dass die Verwirrung jetzt nicht mehr so gross ist.
Gruss
Cooper
stimme Dir zu wenn diese Voraussetzung aus deinem Beitrag
QUOTE
sofern die Vorgehensweise im Unternehmen klar geregelt und dokumentiert ist und die Abläufe konform gesetzlicher Vorgaben implemetiert sind.
erfüllt sind.
Hoffe dass die Verwirrung jetzt nicht mehr so gross ist.
Gruss
Cooper
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