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VDI-Handlungsfelder zu additiven Fertigungsverfahren geben Tipps zur Einführung und Umsetzung speziell in der mittelständischen Industrie

Additive Fertigungsverfahren kommen bereits in einigen deutschen Unternehmen zum Einsatz. Bei der Herstellung von qualitativ hochwertigen Produkten in kleinen Stückzahlen helfen die additiven Fertigungsverfahren, die Produktentwicklungszeiten drastisch zu verkürzen und schneller am Markt zu sein. Eine neue Publikation der VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (VDI-GPL) zeigt das Potenzial der additiven Fertigungsverfahren insbesondere für die mittelständische Industrie in Deutschland auf. Der Bericht geht nicht nur auf technische Aspekte zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit ein, sondern auch auf rechtliche. Tipps zur Einführung und Umsetzung sollen Unternehmen eine erste Orientierung geben.

Wofür kann ich die additiven Fertigungsverfahren in meinem Betrieb nutzen? Die VDI-Handlungsfelder zeigen zahlreiche Anwendungsbeispiele aus den unterschiedlichsten Branchen – vom Werkzeugbau über die Spielwarenindustrie bis zur Medizintechnik. Die herausragenden Merkmale der additiven Fertigungsverfahren sind, dass zur Herstellung von individuellen Produkten keine speziellen Werkzeuge benötigt werden, geometrische Restriktionen konventioneller Fertigungsverfahren entfallen, durch Teilezusammenfassung eine Montagekomplexität reduziert und Funktionen wie Leichtbaustrukturen bereits im additiven Fertigungsprozess in die Produkte integriert werden können.

Doch warum stoßen wir im Alltag auf wenig additiv gefertigte Teile? Die „Handlungsfelder Additive Fertigungsverfahren“ werden ihrem Titel gerecht und zeigen nicht nur die Potenziale, sondern auch die Grenzen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für die additiven Fertigungsverfahren. Diese sind vielschichtig und werden detailliert, insbesondere hinsichtlich technologischer Gesichtspunkte und Fragen zur Wirtschaftlichkeit analysiert. Doch es gibt auch rechtliche Aspekte: Durch die additiven Fertigungsverfahren können sich auch neue Kunden-Lieferantenbeziehungen ergeben. Denn durch individualisierte Produkte wird der Kontakt zum Endkunden zunehmen, auch in Unternehmen, die bisher nur im B2B-Geschäft aktiv waren. Mit neuen Geschäftsmodellen ergeben sich neue rechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich des Haftungs- und Urheberrechts.

Wem gehören die Daten? Wer übernimmt Produktverantwortung? Die Handlungsfelder beschreiben, welche bestehenden rechtlichen Regelungen auf die additiven Fertigungsverfahren übertragbar sind und wo aufgrund der höchst arbeitsteiligen Produktion, an der auch der Endverbraucher beteiligt sein kann, noch juristischer Klärungsbedarf besteht. Unter Berücksichtigung bestehender Gesetze empfiehlt der Bericht, welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen in Lasten- und Pflichtenheften für die unterschiedlichen Prozessschritte geklärt werden sollten, um Geschäfte praktikabel und rechtssicher durchzuführen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.

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