Zu den üblichen #Vermögensfolgeschäden gehören die Aufräum- und #Abbruchkosten. Hierbei ist zum einen fraglich, was genau dazu gehört. Zum anderen stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Ersatz dieser Kosten auf Basis einer fiktiven Abrechnung besteht, wenn die Arbeiten vom Versicherungsnehmer in Eigenleistung erbracht werden.
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