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EU-Richtlinie NIS2: Dringende Cybersicherheitsaufgaben für den Maschinenbau

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security) kommen auf den Maschinen- und Anlagenbau weitreichende neue Pflichten zu. Maschinenbauer mit 50 oder mehr Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro müssen mit Inkrafttreten des nationalen Gesetzes zahlreiche Cybersicherheitsmaßnahmen sowie Risikomanagementstrategien und Meldepflichten beachten. Verstöße gegen die Vorgaben können mit Bußgeldern von bis zu 7 Millionen Euro geahndet werden. Betroffene Unternehmen sollten daher umgehend aktiv werden.
Den ganzen Artikel lesen Sie auf:
www.unternehmen-cybersicherheit.de.
Beitragsbild: Shutterstock Generate / ID: 2467577981

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security) kommen auf den Maschinen- und Anlagenbau weitreichende neue Pflichten zu. Maschinenbauer mit 50 oder mehr Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro müssen mit Inkrafttreten des nationalen Gesetzes zahlreiche Cybersicherheitsmaßnahmen sowie Risikomanagementstrategien und Meldepflichten beachten. Verstöße gegen die Vorgaben können mit Bußgeldern von bis zu 7 Millionen Euro geahndet werden. Betroffene Unternehmen sollten daher umgehend aktiv werden.
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