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Meinung des Monats: PFAS-Ausschluss in Haftpflichtverträgen? Eine Forderung zur Unzeit!

Im Gebäude des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hallt derzeit ein Schlagwort laut durch alle Räume: PFAS-Verbot. Das von der EU geplante generelle Verbot von rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) würde ganze Produktionsprozesse im Maschinen- und Anlagenbau gefährden. Derzeit befindet sich der Vorschlag allerdings noch in der Bewertungsphase und ist noch lange nicht entscheidungsreif. Dennoch fordern einige Haftpflichtversicherer bereits jetzt einen vollständigen PFAS-Ausschluss.

PFAS steht für eine Gruppe von mehreren tausend stabilen Chemikalien, die wasser-, schmutz- und fettabweisend sind. Sie finden sich daher in vielen Verbraucherprodukten wie Kochgeschirr, Textilien, Papierbeschichtungen oder Skiwachs. In der industriellen Produktion werden PFAS-Stoffe in großem Umfang in Querschnittstechnologien, etwa als Dichtungen und Kabelummantelungen, verbaut. Sie sind damit unverzichtbar für Bauteile, die praktisch in jeder Maschine stecken.

Geplantes PFAS-Verbot in der EU
Einige PFAS-Stoffe können schädlich sein, wenn sie in die Umwelt gelangen. Behörden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten haben daher einen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Interessierte Kreise konnten bis zum 25. September 2023 Stellung nehmen. Auf Basis dieser Konsultationsbeiträge erstellt die ECHA nun eine Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung. Hierfür hat sie zwölf Monate Zeit. Erst danach wird über eine mögliche Beschränkung und deren Umfang entschieden. Ein PFAS-Verbot wird somit frühestens 2025 in Kraft treten.

Generalverbot ist wenig durchdacht

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