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Probleme mit dem Haftpflichtschaden: Risiken richtig managen
In der Praxis ist zum Beispiel häufig die sogenannte „#Erprobungsklausel“ relevant. Diese legt fest, dass Ansprüche aus Sach- und Vermögensschäden durch Erzeugnisse nicht versichert sind, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt waren.
Was das genau für den Versicherungsschutz bedeutet und was Produzenten beachten sollten, lesen Sie im aktuellen Beitrag von @Claudia Sedlacek-Dechert, Leiterin Haftpflicht bei der VSMA GmbH https://www.vsma.de/probleme-mit-dem-haftpflichtschaden-risiken-richtig-managen/
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