Mit der Entscheidung des Landgerichts Tübingen (Urteil vom 26.5.2023, Az. 4 O) liegt nun ein erstes Urteil zur Cyberversicherung vor. Dabei ging es um Schäden, die durch einen Verschlüsselungstrojaner verursacht wurden. Die Wiederherstellung der Systeme der Klägerin verursachte versicherte Kosten in Höhe von EUR 2.858.923,54. Der Cyberversicherer lehnte die Deckung ab und berief sich unter anderem auf fehlende Sicherheitsupdates und falsch ausgefüllte Fragebögen. Das Landgericht Tübingen gab der Klägerin Recht. Die lesenswerte Entscheidung befasst sich mit typischen Problemen bei der Regulierung von Cyberschäden.
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