Flurförderzeug

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Flurförderzeuge, auch veraltet Flurfördermittel genannt, sind Transportmittel die sich auf Rädern auf dem Boden bewegen und frei lenkbar sind. Dabei beschränkt sich die Definition auf innerbetriebliche Geräte zum Bewegen, Schieben oder Ziehen von Lasten. Das schließt jedoch nicht aus, dass das Flurförderzeug auch eine Straßenzulassung haben kann. Anlagen, die geführt sind durch Schienen oder ähnliches ordnen sich den Kränen zu, auch wenn sie sich über die Flur bewegen.


Definition

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die DGU hat für die Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68) diese als solche unterteilt, mit dem Ausschluss von durch Muskelkraft bewegten Geräten:

  • Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung:
    • Einfach: Geräte zum Heben, Senken oder In-Regale-Einlagern von Lasten, die diese eigenständig aufnehmen und absetzen können. Dabei wird die Last nicht höher als 0,5 m über den Boden angehoben.
    • Mit höherem Hub als bodenfrei: Das Flurförderzeug kann die Last zusätzlich höher als in Bodennähe heben durch einen geraden und nahezu senkrechten Hubarm.
  • Mitgängerflurförderzeuge: Das Gerät besitzt keinen Fahrerstand und der Bediener muss selbstständig mitlaufen. Eine gekoppelte Tritt-Plattform gilt bereits als Fahrerstand.
  • Regalstapler: Seitenstapler, Dreiseitenstapler und Quergabelstapler zum Ein- und Auslagern von Lasten meist aus (Hoch-)Regalen.
  • Kommissionierer:
    • Kommissioniergeräte: Mit einer Bodenfreiheit der Lasten von bis zu 1,2 m und einem nicht-hebbaren oder ohne Fahrerstand.
    • Kommissionierstapler: Ab einer Bodenfreiheit der Lasten über 1,2 ,m und/oder einem Fahrerstand welcher auch hebbar sein kann.
  • Anhänger: Fördermittel, die keinen eigenen Antrieb besitzen und für die Kupplung an ein Flurförderzeug bestimmt sind. Eine Antriebsachse gilt dabei nicht als eigener Antrieb, da sie vom Zuggerät angetrieben wird, ist allerdings auch kaum anzutreffen.

Verein Deutscher Ingenieure

Der VDI hat zur einheitlichen und schnell erkenntlichen Bezeichnung von Flurförderzeugen einen Code definiert mit dem sämtliche Geräte beschrieben werden können. Er setzt sich wie folgt zusammen:

1. Buchstabe = Fahrantrieb:
B = Benzin; D = Diesel; E = Elektro (Batterie); N = Netz (elektrisch); P = Pressluft und T = Treibgas (Bei Handbetrieb entfällt der erste Buchstabe.)
2. Buchstabe = Art der Bedienung:
G = Geh; S = (Fahrer)stand; F = (Fahrer-)Sitz und K = Kommissioniergerät
3. Buchstabe = Bauart:
A = Sattelschlepper; B = Zweiseitenstapler, C = C-Gabel-Dreiseitenstapler, E = Portalstapler, F = Portalhubwagen, G = Gabelstapler, H = Hochhubwagen, I = Initialgabelhochhubwagen, L = Gabel-Dreiseitenstapler, M = Schubmaststapler, N = Hubwagen, P = Spreizenstapler, Q = Quergabelstapler (Seitenstapler), R = Einachsschlepper, S = Schubgabelstapler, T = Transitroller, U = Gabelhubwagen, V = Gabelhochhubwagen, W = Plattformwagen, X = Schwenkgerüst-Dreiseitenstapler, Y = Vierwege und Mehrwegestapler, Z = Zweiachsschlepper

4. Buchstabe: nur wenn es sich um ein fahrerloses Flurförderzeug handelt


Einsatzgebiete

Flurförderzeuge sind übergreifend in allen Branchen einsetzbar und notwendig. Für die innerbetriebliche Logistik stellen sie ein wichtiges Standbein dar und sich in allen güterbasierten Branchen unverzichtbar. Ein typischer und häufig eingesetzter Vertreter dieser Fahrzeuge ist der Gabelstapler. Durch seine vielseitigen Ausführungen und Bauarten ist er für viele Unternehmen ein geeignetes Mittel des Warentransfer im Betrieb. Eine sich abzeichnende Veränderung zeichnet sich auch in diesem Markt durch das Umdenken in der Energiepolitik ab. So plante der Hersteller STILL bis Ende 2018 eine Umstellung von 75 % aller Fahrzeuge auf Lithium-Ionen-Akkumulatoren und Elektromotoren. Auch andere Hersteller sehen sich auch aufgrund des zunehmenden politischen Druckes veranlasst ihr Antriebskonzepte umzustellen und auf nachhaltige Lösungen hinzuarbeiten. Für das Betreiben in geschlossenen Umgebungen wie Lagerhallen hat das elektrische Antrieb den weiteren Vorteil keine Abgase zu emittieren.

Eine andere Entwicklung für eine Einsatzmöglichkeit bietet die Industrie 4.0 mit einem vollautomatischen Prozessablauf. Für eine reibungslose Ausführung der Aufträge stellt die Bereitstellung von Gütern eine wichtige Position in der Prozesskette dar. Neue intelligente Flurförderzeuge bieten somit einen entscheidenden Schritt in Richtung Vollautomatisierung. Die neuen Adaptionen stehen damit den Mobilen Robotern sehr nahe und lassen sich zu diesen zuordnen.


Aufbau und Funktionsweise

  • Antrieb : Für den Antrieb von Flurförderzeugen gibt es verschiedene Konzepte. Grundlegend besitzen sie einen Energiespeicher, wie einen Tank oder eine Batterie, und einen Motor zum Umwandeln der chemischen oder elektrischen Energie in Mechanische. Weit verbreitet sind dabei Verbrennungsmotoren für fossile Brennstoffe (Diesel, Benzin und Gas) für den Einsatz in Außenbereichen und Elektromotoren für den emissionsarmen Einsatz in Gebäuden. Batteriebetriebene Geräte sind für den Außeneinsatz unter Witterungsbedingungen nur bedingt sinnvoll, da die meisten Batterien bei niedrigen Temperaturen schnell an Leistungsfähigkeit verlieren.
  • Getriebe: Manuelle Schaltgetriebe haben sich aus mehreren Gründen fast völlig vom Markt verdrängen lassen und stufenlose Getriebe haben sich im Arbeitsalltag behaupten können. Dabei werden zumeist hydraulische Getriebe verwendet, aufgrund dessen dass für die zumeist hydraulisch umgesetzten Hubvorgänge bereits eine gewisse Menge an Hydrauliköl notwendig und somit auch für den Fahrantrieb verfügbar ist. Unterschieden werden dabei hydrodynamische und hydrostatische Antriebe. Den größeren Marktanteil besitzen dabei die hydrodynamischen Antriebe mit Drehmomentwandler. Elektromotoren benötigen kein Getriebe, da die verbauten Elektromotoren bereits stufenlos steuerbar sind.
  • Fahrwerk : Das Fahrwerk eines Flurförderzeuges besteht in der Regel aus 2 Achsen mit 2 Rädern an der vorderen und einem an der hinteren Achse. Sie können auch an der Hinteren Achse 2 Räder besitzen aus Gründen der Lastverteilung, wenn diese allerdings ebenfalls in einem Punkt an einem Drehgelenk gelagert sind, können beide Ausführungen gleich betrachtet werden. Durch sich das aus den Rädern ergebene Dreieck resultiert ein verschlechtertes Kurvenverhalten bezüglich der Standsicherheit. Jedoch verbessert sich die Wendigkeit enorm und das Fahrzeug kann sich nahezu auf der Stelle drehen. Flurförderzeuge mit 2 festgelagerten Achsen haben zwar eine bessere Standsicherheit, allerdings haben sie auch einen wesentlich höheren Lenkradius. Vor allem in Regallagern steht dies einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung enorm im Weg. Für den Einsatz in Bereichen die ein großes Platzangebot liefern sind zwei festgelagerte Achsen aus Sicherheitsgründen sinnvoller. Bei einigen Modellen sind dabei auch die beiden vorderen Räder lenkbar.
  • Hubwerk : Das Hubwerk besteht bei Flurförderzeugen über Bodennähe aus dem Hubmast und einem Element für die translatorische Hubbewegung. Dabei ist der Mast in der Regel teleskopierbar, zum Erreichen größerer Höhen und gleichbleibender Fahrzeugabmessung. Der Hubweg wird auf dem Markt fast flächendeckend mittels eines Hydraulikzylinders umgesetzt, wobei eine mechanische Übersetzung wie eine Drehmomentveränderung über Umlenkrollen möglich ist. Bei Ausführungen in Bodennähe ist ein hydraulischer oder pneumatischer Zylinder zum Erreichen des kurzen Hubweges üblich. Am Hubwerk befestigt ist entweder eine Plattform zum Lastentransport oder eine Aufnahme für ein Handhabungswerkzeug, wobei es sich oft um eine Palettengabel handelt. Je nach Einsatzgebiet kann es sich auch zum Beispiel um eine Schaufel zum Handhaben von Schüttgut handeln.
  • Zusatzausstattungen : Zur Arbeitserleichterung und im Sinne des Arbeitsschutzes können viele zusätzliche Bauteile verbaut werden. So sind Höhenmesser und Kameras am Hubmast für Stapler in Hochregallagern unabdingbar zur sicheren Bedienung. Auch ein weiterer hydraulischer Arbeitskreis mit Kupplung am Ende des Hubmastes ist möglich. Eine weitere Arbeitserleichterung stellt eine Seitenverstellung des Hubmastes dar, wodurch ein exaktes Anfahren an den Regalplatz nicht mehr notwendig ist. Moderne Flurförderzeuge besitzen eine Überlastsicherung zur Fahr- und Standsicherheit.

Sicherheitsaspekte

Die Sicherheitshinweise und Vorschriften bezüglich Bedienung, Inbetriebnahme und Handhabung sind in der DSGUV Vorschrift 68 "Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" festgehalten. Diese gelten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, während andere Staaten eigene Vorschriften haben. Aufgrund der besonderen Bauform von Flurförderzeugen und der daraus resultierenden besonderen Herausforderung ist in der Vorschrift ein Sachkundenachweis für das Führen verlangt. Dieser wird von den Berufsgenossenschaften oder speziell geschulten Sicherheitsingenieuren abgehalten. Voraussetzungen für den Nachweis sind ein Mindestalter von 18 Jahren, sowie die geistige Eignung. Auch mit dem Flurförderzeugeschein ist das Benutzen dieser Geräte nur erlaubt, wenn der Arbeitnehmer schriftlich dazu beauftragt wird. Das Bedienen ohne Erlaubnis oder Schein stellt grob fahrlässiges Handeln dar. Mitgängerfahrzeuge bedürfen lediglich eine Unterweisung Seitens des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person.

Für die Sicherheitsaspekte bezüglich Bauart bestehen mehrere Normen. Unter anderem die DIN EN ISO 3691-1 und -2 zu "Sicherheit von Flurförderzeugen - Sicherheitsanforderungen und Verifizierung - Teil 1: Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lastentransportfahrzeugen" und "Flurförderzeuge - Sicherheitsanforderungen und Verifizierung - Teil 2: Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite". Der Normbereich DIN EN ISO 3691 besteht aus insgesamt 5 Normen bis zur DIN EN ISO 3691-5. Wie weiter oben im Kapitel Bauweise und Aufbau bereits erwähnt besteht für die Konstruktion der Flurförderzeuge aufgrund der besonderen Bauform ein besonderer Bedarf an Regeln der Sicherheit.


Sonderfahrzeuge

Einige Fahrzeuge lassen sich unter der Betrachtung der Definition auch eingeschränkt den Flurförderzeugen zuordnen, obwohl sie eigentlich eine eigene Fahrzeugkategorie bilden:

  • Radlader : Die Knickgelenklader werden in vielen Fällen zur innerbetrieblichen Handhabung von Schüttgütern verwendet. Auch wenn sie nach den geläufigen Definitionen nicht zu den Flurförderzeugen zählen, erfüllen sie in einigen Einsatzgebieten allerdings sehr gut deren Zweck und bieten wesentliche Vorteile wie Leistung und Kraft.
  • Traktoren : Vor allem Traktoren mit Frontladern wie Radlader teilweise die Kriterien. Auch wenn sie weitestgehend für den Feld- und Straßeneinsatz konzipiert sind lassen sich mit ihnen auch innerbetrieblich viele Aufgaben von Flurförderzeugen verbinden.
  • Teleskoplader : Als eine spezielle Traktorenbauform sei der Teleskoplader zu nennen. Mit großen Hubhöhen, weiter Ausladung und Wendigkeit ist auch er an einigen Standorten das Mittel der Wahl und wird gegenüber herkömmlichen Geräten bevorzugt.
  • Schlepper : Beispielsweise an Flughäfen kommen Schlepper zur freien Bewegung größerer Lasten auf Anhängern und anderen Fahrzeugen zum Einsatz. Auch wenn solche Schlepper alle Kriterien eines Flurförderzeuges erfüllt, so seien diese aufgrund ihres geringen Marktanteiles und des hohen Spezifizierungsgrades nur kurz erwähnt.


Nachweise und Literatur


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