![Mindestlohn Anhebung](/files/i/166/634/3390dda85cb06f01c4f72519e20df1a1_MW_640_.jpg)
Im Jahr 2022 steigt der Mindestlohn so stark an wie noch nie. Betrug er Ende 2020 noch 9,60 Euro, so wurde er ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht, das ist eine Erhöhung um 25%. Was hat das für Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen der Metallverarbeitung? Welche Auswirkungen hat es auf weitere Arbeitsverhältnisse?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in 2021 zweimal erhöht, auf 9,50 Euro und 9,60 Euro. Im Jahr 2022 stehen dagegen drei Erhöhungen an: zum 1.1.22 auf 9,82 Euro, zum 1.7.22 auf 10,45 Euro und im Oktober gab eine weitere Erhöhung auf 12 Euro brutto pro Stunde. Die Mindestlohnerhöhung betrifft laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.
Was gilt für Praktika, Minijobs und Midijobs?
Was gilt für Überstunden, Rufbereitschaft, Reisezeiten und Sonderzahlungen?
Was filt für sonstige Beschäftigte?