586.536 aktive Mitglieder*
2.829 Besucher online*
Kostenfrei registrieren
Anmelden Registrieren
AUMA News

Messe macht Wirtschaft lebendig.

Corona-Verordnungen der Länder: Was gilt für Messen?

Spätestens am 3. Spril 2022 sollen sämtliche Corona-Restriktionen bei Messen entfallen. Zugangsbeschränkungen, Maskenpflichten, Abstandsgebote und Hygienekonzepte können von den Bundesländern nur noch dann vorgesehen werden, wenn das Landesparlament eine lokal begrenzte, bedrohliche Infektionslage in einer Gebietskörperschaft festgestellt hat. (s.a. § 28a Abs. 7 und Abs. 8 IfSG)

In den meisten Bundesländern ist der Zutritt zur Messe gegenwärtig noch auf Besucher beschränkt sein, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3G-Regel). Hamburg und Schleswig-Holstein sehen keine Zugangsbeschränkungen mehr vor. In Bayern und Bremen gelten noch die strengsten Regeln: Dort können nur Geimpfte oder Genesene Messen besuchen. 

Gerade für Messebesucher und Aussteller aus dem Ausland ist es wichtig, dass ein Zugang zur Messe auch mit einem Negativtest möglich bleibt. Denn Messeteilnehmer aus dem Ausland sind häufig mit Impfstoffen geimpft, die in Deutschland noch nicht anerkannt sind. 

Im März 2021 haben die deutschen Messen ein Leistungspaket für den Neustart vorgestellt, das eine sichere Teilnahme an Messen gewährleistet. Die deutschen Messeveranstalter konnten im Sommer 2020 und 2021 unter Beweis stellen, dass die mit den Gesundheitsämtern erarbeiteten Hygienekonzepte wirken (s.a. Hygienekonzepte deutscher Messen).   

Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen für das Veranstalten von Messen wird in den Corona-Verordnungen der Länder geregelt. Die konkret in den Bundesländern jeweils geltenden Corona-Verordnungen mit den für Messen und Veranstaltungen einschlägigen Normen finden Sie in der Länderliste unten. 

letzte Aktualisierung: 21.03.2022

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft

Kontakt

AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft
Littenstr. 9
10179 Berlin
Deutschland
+49 (0)30 24000 0
+49 (0)30 24000-330

Routenplaner

Routenplaner