
Seit dem 28. Oktober können Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) an die ECHA über die SCIP-Datenbank übermittelt werden. Ab dem 5. Januar 2021 sind alle Lieferanten von Erzeugnissen dazu verpflichtet, der ECHA Informationen zu Erzeugnissen mit Stoffen der REACH-Kandidatenliste (auch SVHC-Stoffe genannt) oberhalb eines Schwellenwerts von 0,1 % zur Verfügung zu stellen. Mehr Infos hier.