DATRON AG
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Aktienrückkauf der DATRON AG für Belegschaftsaktienausgabe

Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Mühltal, den 1. März 2018, der Vorstand der DATRON AG mit Sitz in Mühltal, ISIN DE000A0V9LA7, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 15.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen zur Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden. Der Rückkauf dient damit dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms im Sinne des Artikels 5 Abs. 2 (c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14.04.2014.

Der Rückkauf von Aktien erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14.04.2014 und gemäß der Delegiertenverordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016.

Der Aktienrückkauf wird am 02.03.2018 beginnen und ist bis zum 31.08.2018 zeitlich befristet. Innerhalb dieser Frist sollen bis zu maximal 15.000 eigene Aktien über den XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse erworben werden. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis darf ferner nicht über dem Preis nach Maßgabe von Artikel 3 Abs. 2 der Delegiertenverordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 liegen. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert. Der maximale Gesamtkaufpreis, für den Aktien durch die Datron AG erworben werden sollen, beträgt € 225.000,00. Der Aktienrückkauf wird von der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Beschränkungen aus Artikel 4 Abs. 1 der Delegiertenverordnung (EU) 2016/1052 durchgeführt werden.

Es werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz erworben, auf dem der Kauf erfolgt. Der durchschnittliche Tagesumsatz beruht auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in dem Monat vor dem Monat, in dem die Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms erfolgt, das heißt auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Februar 2018.

Die Veröffentlichung der gemäß Artikel 5 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14.04.2014 an die BaFin mitgeteilten Transaktionen gemäß Artikel 3 Abs. 3 der Delegiertenverordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 erfolgt über ein europaweites Verbreitungssystem und durch Übermittlung auf elektronischem Wege an Medien, bei denen sich die Öffentlichkeit vernünftigerweise darauf verlässt, dass sie eine effektive Verbreitung der Informationen sicherstellen. Außerdem werden die Mitteilungen im Internet unter www.datron.de in der Rubrik „Investor Relations / Aktienrückkauf 2018“ veröffentlicht und dem Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: DATRON AG

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