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Existenzgründung (Nebenberuflich)

Beitrag 05.09.2018, 19:26 Uhr
Bloem74
Bloem74
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Mitglied seit: 08.08.2018
Beiträge: 20

Sehr wichtig!

Es gibt ein Wettbewerbsverbot in Deutschland. Du darfst dich um den start deiner Firma kümmern, aber sowie du auf Kundensuche gehst, kann dein Chef Schadensersatz verlangen, auch wenn du Techniker in einer Bäckerei bist....

Wenn du startest und nach der erste Monat dein ersten Auftrag in Rechnung stellst, gibt es bis 30 Tage Zahlungstermin. Da bist du denn schon 2 Monate weiter bevor du geld siehst.

Wenn du dich um Arbeit kümmerst, läuft deine Maschine nicht, es sei denn du baust da eine kleine Beladeeinheit mit ein.

Das Finanzamt ist die erste 2 Jahre gnädig, rechnet dann aber beide Jahre zusammen und 1 Jahr nach vorne. Da sind schon sehr viele Gründer dran gescheitert.
https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2018.pdf
https://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2018.pdf

Wim

Der Beitrag wurde von Bloem74 bearbeitet: 05.09.2018, 19:30 Uhr
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