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BMBF- Förderaufruf: Hybride Materialien

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ werkstoffbasierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zum Themenfeld „Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale“ (HyMat) zu fördern. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, mit werkstoffbasierten Innovationen entscheidende Voraussetzungen für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte in wichtigen Industriezweigen sowie zentralen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen, um Deutschland zum weltweiten Vorreiter für Hybridmaterialien zu machen.

Einreichungsfrist: 09. November 2018

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU.

 Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die das Themenfeld „Hybride Materialien − Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)“ adressieren.

Hybridmaterialien werden in der Werkstoffplattform HyMat als Kombination unterschiedlicher Materialklassen zu einem neuen Materialsystem verstanden. Die Materialklassen werden wie folgt definiert:

A. Nichtmetalle (inklusive Naturstoffe)

1. Anorganische Nichtmetalle, z. B.

  • Keramik
  • Glas
  • Kohlenstoffmaterialien, wie bspw. Carbonfasern (ausgenommen sind nanoskalige Carbonwerkstoffe)
  • Anorganische Naturstoffe 

2. Organische Nichtmetalle, z. B.

  • Kunststoffe
  • Organische Naturstoffe


B. Metalle und Halbmetalle

1. Eisenmetalle

  • Stähle
  • Eisengusswerkstoffe 

2. Nichteisenmetalle

  • Leichtmetalle und deren Legierungen
  • Schwermetalle und deren Legierungen 

3. Halbmetalle

  • Materialien auf Basis von Bor, Selen, Tellur, Germanium, Silizium und andere

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die − je nach Anwendungsnähe des Vorhabens − bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung − grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten − vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Darüber hinaus sind bei Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen Geräte und Investitionen in begründeten Einzelfällen förderfähig, sobald diese zu einer Überführung der Hybridmaterialien in die industrielle Anwendung beitragen. Nur im Ausnahmefall ist die Verbesserung der technischen Ausstattung vom Labor in den Technikums- oder Pilotmaßstab möglich.

Download:

Erster Förderaufruf: Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat1)

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: VDMA-Arbeitsgemeinschaft Hybride Leichtbau Technologien

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