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AG Hybride Leichtbau Technologien News

Steuerliche Forschungsförderung seit 1.1.2020 in Kraft

Folgende Übersicht nennt die wichtigsten Regelungen in Kürze:

  • Unternehmen aller Größenordnungen sind anspruchsberechtigt (Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetzes).
  • Weiter FuE-Begriff: Begünstigte FuE-Vorhaben müssen Grundlagenforschung, Industrieller Forschung, Experimenteller Entwicklung zuzuordnen sein.
  • Bemessungsgrundlage: lohnsteuerpflichtiger Personalaufwand für Personal, das begünstigte FuE-Tätigkeiten ausführt, ergänzt um Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
  • „Deckelung“ der Bemessungsgrundlage: Jährlich bis zu zwei Millionen Euro.
  • Auftragsforschung: Kosten gehen zu 60% in Bemessungsgrundlage ein.
  • Fördersatz: 25%, maximale Fördersumme pro Unternehmen und Jahr beträgt somit 500.000 Euro.
  • Forschungszulage wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres auf Antrag vom zuständigen Finanzamt gewährt.
  • Bescheinigung einer externen „Stelle“ ist bei Antragstellung erforderlich: jedes FuE-Vorhaben wird auf Förderfähigkeit hin überprüft.
  • Keine Kumulierung der Förderprogramme: Aufwendungen für FuE-Projekte, die über das For-schungszulagengesetz gefördert werden, können nicht zusätzlich direkt (z.B. via Projektförde-rung) gefördert werden.

 

Der VDMA hat für seine Mitglieder zur steuerlichen Forschungsförderung eine zentrale Info-Seite unter https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/46902143 eingerichtet.

Dort wird auch auf einen Leitfaden https://steuern.vdma.org/viewer/-/v2article/render/47264571 verlinkt, mit dem man sich systematisch in die Regelungen einarbeiten kann.

Kontakt

VDMA-Arbeitsgemeinschaft Hybride Leichtbau Technologien
Lyoner Strasse 18
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
+49 69 6603-1932
+49 69 6603-2837

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