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Neue Rechtsprechung zur Managerhaftung: Bußgeldregressanspruch gegen Geschäftsführer

Aktuell sorgt eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund für Aufsehen, die erhebliche Auswirkungen auf die D&O-Versicherung haben könnte. Nach bisheriger Rechtsprechung waren gegen das Unternehmen verhängte Bußgelder nicht regressierbar. Das Landgericht Dortmund sah dies anders und lehnte die in Rechtsprechung und Literatur gegen den Bußgeldregress vorgebrachten Argumente ab. Was bedeutet dies nun für die D&O-Versicherung im Allgemeinen und für die D&O-Spezialkonzepte der VSMA GmbH?
 
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Bildnachweis: Shutterstockx 201406001 • Brian A Jackson
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: VSMA GmbH

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