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Versicherungsverträge: Vorsicht beim klassischen Unterversicherungsverzicht

Im Schadenfall kommt es vor allem auch auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme an. Ist diese zu niedrig angesetzt, liegt eine Unterversicherung vor und der Schaden wird nur anteilig ersetzt. Zur Vermeidung einer Unterversicherung gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Klauseln. Der klassische „Unterversicherungsverzicht“ greift jedoch, anders als der Name vermuten lässt, nicht in jedem Fall. Versicherungsnehmer sollten daher bei der Gestaltung ihrer Versicherungsverträge fachkundigen Rat einholen.
 
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Bildnachweis: Shutterstockfoto-Nummer: 2122202105 • sashalexander
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