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VSMA-Kunden können aufatmen: Vorerst kein Ausschluss von PFAS aus der Haftpflichtversicherung

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 Im September forderten mehrere Versicherer, Haftpflichtansprüche wegen PFAS-bedingter Schäden aus den Versicherungsverträgen auszuschließen. Eine Forderung zur Unzeit, befand die VSMA GmbH und setzte sich aktiv für ein Umdenken ein. Mit Erfolg!

Geplantes PFAS-Verbot beunruhigt Maschinen- und Anlagenbauer
Das von der EU geplante generelle PFAS-Verbot würde im Maschinen- und Anlagenbau ganze Produktionsprozesse gefährden. Denn viele PFAS-Stoffe sind derzeit noch unersetzlich. Das gilt nicht nur für unverzichtbare Bauteile wie Dichtungen, sondern auch für wichtige Technologien der Energiewende wie Windkraftanlagen, Brennstoffzellen, Solaranlagen oder Wärmepumpen. Der VDMA fordert daher zu Recht Ausnahmeregelungen für Fluorpolymere und für PFAS, die sich in Maschinen befinden und nicht in direktem Kontakt mit der Umwelt stehen. Mehr dazu in der VSMA Kolumne vom Oktober.

Lesen Sie den ganzen Artikel kostenlos unter www.vsma.de

 

 

Bildnachweis: Shutterstockfoto-Nummer: 121340671 • isak55
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: VSMA GmbH

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