584.837 aktive Mitglieder*
5.406 Besucher online*
Kostenfrei registrieren
Anmelden Registrieren
AUMA News

Messe macht Wirtschaft lebendig.

Rechtsprechung zur Produktpräsentation auf Messen

Messen sind kein rechtsfreier Raum. Vor diesem Hintergrund sehen sich Aussteller mit für sie essentiellen Fragen konfrontiert: Was darf auf einer internationalen Messe präsentiert werden und wie verhält es sich dabei mit den Schutzrechten? Gastautor Dr. Sascha Abrar, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Düsseldorfer Kanzlei Löffel Abrar, kommentiert dazu drei Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofs. Er beschäftigt sich darin mit den Rechten aller Beteiligten und erkennt für Aussteller Möglichkeiten, sich vor Schutzrechtsverletzungen wirksam zu schützen.

Der Messestandort Deutschland hat international eine enorme Bedeutung. Laut Messe-Branchenverband AUMA kommt über die Hälfte der Aussteller aus dem Ausland, davon ein Drittel aus Ländern außerhalb Europas. Die rechtliche Kehrseite dieser Internationalität ist die Tendenz in der Rechtsprechung, Schutzrechtsverletzungen durch Aussteller zu verneinen, weil (angeblich) kein Bezug zu Deutschland vorliegt. Zudem können häufig nur ganz bestimmte Benutzungsformen untersagt werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Ausstellung von urheberrechtlich geschützten Stühlen. Die Rechtsprechung lässt Rechteinhabern aber auch Spielraum, um auf der Messe erfolgreich zu sein.

RA Dr. Sascha Abrar kommentiert in unserem Blog drei BGH-Gerichtsurteile und gibt Tipps, wie man gegen potentielle Nachahmer vorgehen kann.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft

Kontakt

AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft
Littenstr. 9
10179 Berlin
Deutschland
+49 (0)30 24000 0
+49 (0)30 24000-330

Routenplaner

Routenplaner