Hallo Farmer 70,
QUOTE (farmer 70 @ 18.11.2012, 20:04 Uhr)
Sind enganliegende Baumwoll-Gummihandschuhe erlaubt oder verboten. Beispiel: Mitarbeiter steht an einem
Bearbeitungszentrum und entnimmt Teile nach der Bearbeitung um dann beispielsweise Bohrungen von der Unterseite an einer Tischbohrmaschine zu entgraten. Ist es erlaubt oder nicht. Was sagen die Experten?
Ich selber hatte mal vor langer Zeit ein Schriftstück von unserem damaligen Sicherheitsbeauftragten in den Händen wonach dieser Sachverhalt recht schwammig beschrieben war und sozusagen ermässens Sache war. Leider ist unser SB nicht mehr da den ich fragen könnte und der neue ist noch nicht so weit.
Wäre schön wenn hier einige Leute etwas zu dem Thema beitragen könnten und hier einige Quellen nennen könnten.
man muss in der schwierigen Thematik des Arbeits-und Unfallschutzes leider sehr genau nachlesen was ermessenssache ist und was nicht.
Eine gute Quelle sind schonmal die Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR). In der BGR 195 steht es eigentlich eindeutig, das die
Arbeit an Bohrmaschinen mit Handschuhen verboten ist. Grund ist, dass die Gefahr von Verletzungen erhöht wird statt vermindert.
Der richtige Arbeitsablauf wäre nun, die Schutzhandschuhe für das be-und entladen des BAZ und das transportieren zur
Bohrmaschine zu tragen
um Schnittverletzungen zu vermeiden. Bevor man danach mit dem
Senken an der Bohrmaschine beginnt, muss man die Handschuhe dann wieder
ausziehen.
Tschuess