Mastercam
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Mastercam gebraucht kaufen?

Beitrag 14.11.2007, 09:17 Uhr
master@mzp
Level 3 = Community-Techniker
***
Hallo, ich bin auf der Suche nach einem Mastercam Programm. Sollte Level3 Fräsen enthalten. Allerdings ist man ja gezwungen gleich die neueste Version zu kaufen und die kostet richtig Geld. Mir persönlich würde eine V9 völlig ausreichen. Gibt es sowas gebraucht? Irgendwie ist da doch der zwiespalt mit den Lizenzen, bin aber deer Meinung rein rechtlich gesehen habe ich diese System mit der Lizenz vollständig gekauft so wie auch ein Auto und kann es dann ganz regulär mit Kaufvertrag mit meiner Lizenz weiterverkaufen oder sehe ich das Falsch.

MfG Master
   
Beitrag 14.11.2007, 12:17 Uhr
UliCam
Level 4 = Community-Meister
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Hallo Master@mzp

Das teure an den CAM/CAD Versionen sind nicht die Programme, sondern die Dongelllizens.

und diese kann man nicht so ohne weiteres weitergeben, außer man verzichtet dann auf das CAM oder CAD als Verkäufer.


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ein Erzgebirgler in Franken
Uli
   
Beitrag 14.11.2007, 13:04 Uhr
master@mzp
Level 3 = Community-Techniker
***
Ja ich weiß das mit dem Dongel. Aber sobald ich den Dongel verkaufe nutzt mir das CAD/CAM eh nichts mehr, da ohne den Dongle bakanntlich nix mehr geht außer Demo. Habe ja die Demo von Mastercam X hier und uaf meinem Rechner. Also brächte ich theoretisch nur nen Dongle und nen Postprozessor. Es gibt doch mit Sicherheit sowas fernab des Herstellers. Insolvenzen sind ja an der Tagesordnung.
   
Beitrag 14.11.2007, 13:22 Uhr
Dainty Davy
Level 4 = Community-Meister
****
QUOTE (UliCam @ Mittwoch, 14.November 2007, 12:17 Uhr)
Das teure an den CAM/CAD Versionen sind nicht die Programme, sondern die Dongelllizens.

Der Dongle ist der Schlüssel zum Haus, und für das Haus ist zu bezahlen (nicht für den Schlüssel)


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MfG

Davy
   
Beitrag 14.11.2007, 14:18 Uhr
Stute InterCAM
Level 4 = Community-Meister
****
Hallo Herr Pfadenhauer,
an einer Software erwirbt man kein Eigentums-, sondern ein Nutzungsrecht. Aus diesem Grund kann Software nicht mit Autos & Co verglichen werden. Eine Lizenzübertragung ist nur mit Zustimmung des Herstellers möglich. Die Regeln und Bedingungen akzeptiert jeder Anwender beim ersten Start der Software. Das ist bei uns nicht anders wie bei allen anderen Softwareanbietern.

Generell erwirbt ein Kunde immer die aktuelle Softwareversion. Bei uns also momentan vX2-MR2. Selbstverständlich können alle älteren Versionen von Mastercam gestartet werden. Das macht aber wenig Sinn, weil Weiterentwicklungen in der Software auch dem Kunden helfen schneller und besser zu werden.


mfg
A. Stute


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InterCAM-Deutschland GmbH
Am Vorderflöß 24a
D-33175 Bad Lippspringe
Tel.: +49 5252 98 999 0
[email protected]
www.mastercam.de
   
Beitrag 14.11.2007, 15:11 Uhr
Dainty Davy
Level 4 = Community-Meister
****
QUOTE (Stute InterCAM @ Mittwoch, 14.November 2007, 14:18 Uhr)
kann Software nicht mit Autos & Co verglichen werden.

Herr Stute,

warum kann Software nicht mit einem Auto verglichen werden? In einem Auto ist doch auch Software enthalten, was ist denn hierbei der grundlegende Unterschied?

Wenn man ein Auto kauft und verkauft, kauft und verkauft man doch nicht die Konstruktions- und Fertigungspläne mit, sondern eigentlich auch nur das "Nutzungsrecht", mit dieser Konstruktion durch die Gegend fahren zu können.

M.E. verkomplizieren die Softwarehersteller das Problem viel zu sehr. Für mich besteht eigentlich kein Unterschied zwischen einer gekauften Softwarelizenz (die ich z.B. auch ohne Ihre Zustimmung verbrennen kann) und einem Auto (das ich ohne Zustimmung des Herstellers in einen Graben fahren kann).

Meine Frage: Warum unterscheiden hier die Softwarehersteller? Kommt das vielleicht auch daher, daß die meinen, etwas Besonderes zu sein? (Was sie m.E. nicht sind: Sie stellen mit ihrem Know-How ein Produkt her, wie jeder andere Hersteller mit seinem Know-How sein Produkt herstellt).

Der Beitrag wurde von Dainty Davy bearbeitet: 14.11.2007, 15:17 Uhr


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MfG

Davy
   
Beitrag 14.11.2007, 16:00 Uhr
Stute InterCAM
Level 4 = Community-Meister
****
@Dainty Davy

Ein kleiner Unterschied ist da schon zwischen Software und Auto & Co.
Wenn Sie ihr Auto zerstören und beim Hersteller nach einem neuen Ersatzwagen fragen lacht er Sie aus.
Eine Softwarelizenz können Sie nicht verbrennen. Wenn der Kopierschutz (SIM, Dongel) defekt ist, können Sie einfach einen Neuen bei uns beantragen (ok, die Bearbeitungs- und Materialkosten fallen bei einem Selbstverschulden an). Sie sind bei uns als Nutzer der Software registriert. Das bleibt auch wenn Sie alles Materielle vernichten.

mfg
A. Stute


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Beitrag 14.11.2007, 16:31 Uhr
master@mzp
Level 3 = Community-Techniker
***
Sehr geehrter herr Stute,

so wie sie das hier schildern ergibt sich für mich folgende Ansicht.

Kunde A kauft ein System zum Preis von 12000 Euro im. Kunde A ist nach einem halben Jahr der Meinung das System ist für ihn nicht brauchbar und da er sowieso vor der Insolvenz steht will er es an jemand verkaufen für 11500 Euro. Systemhersteller stimmt dem nicht zu und verkauft Kunden B wieder ein System. Somit hat Hersteller 24000 Euro in die Kasse gebracht.

Für mich ein ganz klarer Fall von Hauptsache verkaufen und wenn die Insolvenz vor der Tür steht, dann geben wir nochmal nen schönen Schups damit wir dann die Systeme aus der Insolvenz holen können und dann gleich nochmal verkaufen. So macht das dann satt verdiente 36000 Euro für den Hersteller, Also pro System im Schnitt gerechnet 18000 Euro.

Für mich ein eindeutiger Fall von Raffgier. Die Gehälter derer, die das System wirklich entwickeln, und ihr Know How einbringen sind nur ein Bruchteil von dem was die Verkäufer und die Chefetage dran verdient. Allerdings ist es in den meisten Fälllen so, das die Chefetage selbst nicht mal eine ahnung von Programmierung hat, sondern sich für alles ein paar Leute einstellen.

Ich habe bei diversen anderen Herstellern nachgefragt, und mir wurden gebrauchte Produkte, bzw Leasingrückläufer aus insolvenzen etc angeboten und das zu einem Bruchteil des Neupreises. Das nenn ich fair.

Dem Kunden soll es den Vorteil bringen schneller und besser zu werden, deshalb immer neu. Aber um die Kunden ich meine hier speziell Kleinstbetriebe, die noch nichtmal sicher sein können, das sie weiter Aufträge bekommen, die das System auslasten, wir dsich nicht gekümmert. gerade Einsteigern in den Bereich 3D Bearbeitung solte seitens des Herstellers Verständnis entgegengebracht werden, das sie eine summe von 12000 Euro oder mehr sich nicht einfach aus dem A.... ziehen können und ihnen die Möglichkeit geben Fuß zu fassen und ihnen sozusagen eine Art günstiges einstiegsnagbeot zu machen.

Dies könnte zum Beispiel so aussehen. System für ein Jahr zum Preis von 4000 Euro und nach einem Jahr sind dann die restlichen 8000 Euro fällig oder Rückgabe des Systems. 4000 Euro sind zu verschmerzen, und man hätte ein Jahr Zeit Fuß zu fassen. Wer es dann bis dahin nicht geschafft hat, das System auszulasten, kann es zurückgeben und die Sache ist vom Tisch. Ganz einfach. Und ich glaube nicht, das dies einem Hersteller weh tun würde. Anders sieht es bei großen Betrieben aus. Denen tun die 12000 Euro mit Sicherheit nicht weh.

MfG Master
   
Beitrag 14.11.2007, 16:59 Uhr
Dainty Davy
Level 4 = Community-Meister
****
QUOTE (Stute InterCAM @ Mittwoch, 14.November 2007, 16:00 Uhr)
Wenn der Kopierschutz (SIM, Dongel) defekt ist, können Sie einfach einen Neuen bei uns beantragen (ok, die Bearbeitungs- und Materialkosten fallen bei einem Selbstverschulden an). Sie sind bei uns als Nutzer der Software registriert. Das bleibt auch wenn Sie alles Materielle vernichten.

Wenn der defekte Kopierschutz getauscht wird gegen einen funktionsfähigen, wird keine weitere Lizenz generiert und somit entsteht dem Softwarehersteller auch kein Schaden. Auch nicht, wenn der Dongle von einem Gebrauchtkäufer stammen sollte.

Und wenn der Dongle verbrannt ist, zahlt die Versicherung, und zwar den ganzen Betrag. Und also muß der Hersteller keine weitere Lizenz kostenlos abgeben. Auch wenn ein Rechner samt Dongle gestohlen worden ist, zahlt die Versicherung. Und wenn der Kunde nicht versichert ist, zahlt keine Versicherung, dann zahlt der Kunde eben nochmals, wenn er die Software benötigt (selber schuld).

Wenn eine ausführbare Software auf CD mit Dongle weiterverkauft würde, entstünde dem Softwarelieferanten kein Schaden, denn es würde ja keine weitere Lizenz generiert. Die Lizenz würde nur von einem Anwender zu einem andern wandern. Wie z.B. auch bei einem Mietwagen; deshalb erhält der PKW-Hersteller ja nicht noch Gebühren vom Mieter.

Ich sehe nach wie vor keinen Unterschied zwischen Produkten von Softwareherstellern und Hardwareherstellern.

Softwarehersteller bilden sich nur ein, sie und ihre Produkte seien was Besonderes. Sie sind es aber m.E. nicht.

Herr Stute, kennen Sie zum Thema Weiterverkauf von Software juristische Entscheidungen? Würde mich interessieren.


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MfG

Davy
   
Beitrag 14.11.2007, 18:15 Uhr
uli12us
Level 8 = Community-Ehrenmitglied
********
Sicher gibts die und die sagen, dass dieses Verhalten der SW Hersteller vollkommen illegal ist. Du darfst jegliche Software die du legal erweorben hast weiterverkaufen wenn du sie nicht mehr brauchst. Das ganze bezog sich zwar auf windows, aber ob du jetzt win... kaufst und die CD wieder verkaufst weil du das ganze nicht brauchst oder ob du dasselbe mit Mastercam, Solidworks oder was auch immer machst, ergibt keinen Unterschied.
Die SW-Hersteller sehen das zwar naturgemäss anders, schliesslich glaubt auch Bill Gates bis heute nicht dran, dass ihm ein europäisches Gericht vorschreiben kann, dass seine Wunschvorstellungen in Europa nicht gelten.
Aber die Rechtslage richtet sich nunmal nicht (oder eher selten) danach was die diversen SW-Hersteller gerne hätten.

Was anderes gilt natürlich für Individualsoftware die speziell für dich geschrieben wurde.
   
Beitrag 14.11.2007, 18:16 Uhr
Stute InterCAM
Level 4 = Community-Meister
****
Hallo Herr Pfadenhauer,
lassen Sie mich mal ein paar Sachen klarstellen.

QUOTE
Fall von Raffgier

Ich weiß ja nicht woher Sie diesen Blödsinn haben, so was machen wir nicht. Jeder weiterer Kommentar zu diesem Thema ist einer zuviel.

Wie ich bereits in einer Antwort mitgeteilt habe, ist eine Lizenzübertragung möglich.

Finazierungs- und Leasingangebote zu Mastercam Software gibt es zu genüge von meinen Vertriebspartner. Da sollten Sie mal Nachfragen.

Ich lasse mir aber weder Ausbeutung noch Raffgier vorwerfen. Wir unterstützen jeden unserer Kunden und uns liegt auch nichts daran diese in eine Insolvenz zu treiben oder einen letzten Schubs zu geben.

A. Stute


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Beitrag 14.11.2007, 18:22 Uhr
MiBü
Klugscheisser
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Servus,

QUOTE
Eine Lizenzübertragung ist nur mit Zustimmung des Herstellers möglich.


aus welchem Grund, könnte dies keine Zustimmung bekommen? Bei z.B. einer älteren und bei einer aktuellen Version?

Gruß

Michael


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Gruß

Michael
   
Beitrag 14.11.2007, 19:05 Uhr
master@mzp
Level 3 = Community-Techniker
***
Sehr geehrter herr Stute,

um erstmal eines klarzustellen, ich habe nichts persönlich auf sie gemünzt oder ihre Firma gemünzt. Sicher haben sie die zahlen gesehen, die gut passen könnten allerdings sind die zahlen aus einem anderen Gebiet.

Allerdings wundert es mich schon, das sie sich angegriffen fühlen. Warum auch immer. Meine Oma sagte mal: Wenns dich nicht betrifft, regst du dich auch nicht drüber auf.

zum Thema Leasing:

Die Unterstützung durch Leasing oder Finanzierung ist meiner Meinung nach reiner Schwachsinn. Wenn der Anwender jeden Monat 5 6 oder 700 Euro berabben muß ist das auch kein Pappenstiel. Klar kann man es bei Leasing wieder zurückgeben allerdings mit einem erheblichen Aufwand und womöglich noch Schufaeinträge etc. Wo ist da dem Kunden geholfen. Nach nen halben Jahr hat er dann noch mehr Ärger. Ich weiß ja nicht wie ihre Kunden so sind, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das jemand nach 14 Tagen Schulung das CAM system beherrscht, so das er problemlos in den Altag starten kann. Und wenn ich von meiner persönlichen Lage ausgehe, habe ich zum ersten keine 14 Tage zur Schulung Zeit und zweitens würde ich mich hüten, solange ich nicht weiß, das ich das System beherrsche vom Kunden irgendwelche Teile anzunehmen, die ich dann nicht fertigen kann oder gar Ausschuß produziere. Somit braucht man bei einem System eine Gewisse Vorlaufzeit um es zu nutzen und die kommt halt eben nicht von heute auf morgen sondrn zieht sich eine ganze Zeit hin. Sicher die Grossen Konzerne haben kein Problem damit jemand abzukommandieren und auf Schulung zu schicken. Abe rwo sind denn die kleinen. Ich habe einen Mitarbeiter, den kann ich keine 14 Tage alleine den ganzen betrieblichen Ablauf steuern lassen. Ihn wegschicken zur Schulung bringt mir auch nix, da ja schliesslich ich mit dem System umgehen muß und nicht er. Ich will nicht wie viele andere sein, die Auftäge annehmen und sie dann nicht aus eigener Kraft bewältigen kann. Wenn ich was annehme, dann nur das was ich aus eigener Kraft fertigen kann. Dies sollte manchen mal bewusst sein. Aber wie auch im privaten Leben. Der kleine ist der Trottel, und der große der König.

Leasing hin oder her, wenn es ein Leasing gäbe, das mit kleinen Raten anfinge und sich dann steigern würde mit jeder Rate über die ganze Laufzeit, und im Ernstfall könnte man dann einfach aussteigen, dann würde ich das für gut heißen. Aber das Leasing wie es überal ist, ist der klassische Fall für die grossen.

Warum bieten die Hersteller nicht sowas an, wie ich es oben schon erwähnt habe mit den ersten 12 Monaten. ich kann es ihnen sagen. Aus Angst davor, das die Systeme zu komplex sind und der Kunde es nach einem Jahr nicht mehr möchte. Allerdings wenn er die Leasing unterschrieben hat oder gar den endpreis bezahlt hat, bleibt ihm ja nichts anderes übrig als das system weiterhin unter Qualen zu nutzen sonst ist ja das komplette Geld für die Katz gewesen. Das ist der einzige Grund. Denn Finazierungstechnisch seitens des Herstellers ohne Banken wäre dies ohne Probleme möglich. Bei diversen Maschinenherstellern funktioniert dies nämlich auch schon seit geraumer Zeit und da geht es nicht nur um Peanuts. Da werden Summen von 100-500 tausend in den Raum geworfen.

Allerdinsg sind diese Hersteller auch von ihren Produkten überzeugt um das sogennannte Risiko zu tragen.

Gruß Master
   
Beitrag 15.11.2007, 12:22 Uhr
UliCam
Level 4 = Community-Meister
****
QUOTE (master@mzp @ Mittwoch, 14.November 2007, 19:05 Uhr)
Allerdings wundert es mich schon, das sie sich angegriffen fühlen. Warum auch immer. Meine Oma sagte mal: Wenns dich nicht betrifft, regst du dich auch nicht drüber auf.

Ich wundere mich nicht darüber!
Da dies im MasterCam-Forum beschrieben wird, und Herr Stute nunmal für diese Firma arbeitet und was zu sagen hat bei MasterCam !

QUOTE
allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das jemand nach 14 Tagen Schulung das CAM system beherrscht


Nach 14 Tagen Schulung kann man aber mit der Software arbeiten!
ohne Schulung erst nach einem 1/4 Jahr (wenn man gut ist)
Mit Schulung hatt man nach diesem 1/4 Jahr schon die Übung drinne dass man fliesend ohne groß zu überlegen "welche Taste muß ich jetzt drücken ..."

Ich arbeite jetzt schon 7Jahre mit dieser Software und weis immer noch nicht alles. Weil ich diese Sachen aber auch nicht brauche! (Denke ich tounge.gif )

Ich durrfte auch mal Visi testen smile.gif und dies ging ohne Schulung gar nicht! Denn die Software muß benutzt werden und nicht probiert. Dies gilt für alle Steuerungen!


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ein Erzgebirgler in Franken
Uli
   
Beitrag 15.11.2007, 12:52 Uhr
master@mzp
Level 3 = Community-Techniker
***
ja gut, das es jetzt hier im Mastercam Spalte ist, liegt ja auch an meinem ersten Post, das sich so eine heisse Diskussion entwickelt, hätte ich auch nicht erwartet. Bezieht sich sozusagen auf alle Hersteller.

Habe heute morgen Spaßeshalber mal meinen Anwalt kontaktiert, zwecks weiterverkauf ohne Zustimmung des Herstellers.

Die ist durchaus möglich. Gerichtlich belangen kann einen der Hersteller dafür nicht. Dazu müsste ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, das der Hersteller dies als sein Eigentum egal ob materiell oder geistig betrachten kann. Sicher wäre es bei einem Rechtsstreit im einzelnen zu klären, allerdings der Erfolg für den Hersteller hält sich in einem ganz kleinen Maß. Ihm persönlich ist so ein fall nicht bekannt.

Sicher sollte man eine Schulung machen, allerdings sollte sich diese auf 2-3 Tage beziehen und den rest kann man sich in der restlichen Zeit aneignen. Meine Meinung zumindest.

Habe mal eien PEPS Schulung im haus für 3 tage mitgemacht. Das System konnte ich nach 3 tagen für die Fertigung nutzen. Sicher mit Hürden, die sich aber recht schnell am Telefon klären ließen. So sollte es meiner Meinung nach sein. Allerdings war Peps nur eine 2,5D Version, die ich zum abzeilen von Schrägen zu umständlich fand. mastercam ist mir ein Begriff und habe auch schon mit Leuten gesprochen, die es Nutzen und die der Meinung sind das es recht einfach zu handhaben ist. Dies liegt aber wie bei allem im Auge des Betrachters.

Lange Rede kurzer Sinn. der Hersteller wird auf seine Meinung beharren und die Kunden auf ihre.

Gruß Master
   
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