🧾 30 % Abschreibung auf Maschinen seit Juli 2025: Investitionsvorteil für Industrie & Handwerk


Seit dem 01.07.2025 gilt eine neue steuerliche Regelung, die den Einstieg in Maschineninvestitionen deutlich attraktiver macht:
Für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Werkzeug- und Blechbearbeitungsmaschinen ist jetzt eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich.
Das bedeutet konkret:
• Bis zu 30 % Abschreibung im ersten Jahr
• In den Folgejahren je 30 % auf den verbleibenden Buchwert
• Deutliche Steuerentlastung in der Anlaufphase
• Mehr finanzieller Spielraum direkt nach dem Kauf
Praxisbeispiel:
Eine Neumaschine im Wert von 48.000 € netto kann so über drei Jahre wie folgt abgeschrieben werden:
Jahr | Buchwert Jahresbeginn |
Abschreibung | Buchwert Jahresende |
2025 | 48.000 € | 14.400 € | 33.600 € |
2026 | 33.600 € | 10.080 € | 23.520 € |
2027 | 23.520 € | 7.056 € | 16.464 € |
(Quelle: Beispiel nach § 7 Abs. 2 EStG, Entwurf vom 12.06.2025 / greupner-steuern.de)
Welche Vorteile entstehen dadurch?
• Höhere Abschreibung im ersten Jahr senkt die Steuerlast
• Mehr Liquidität für andere Investitionen oder Betriebskosten
• Möglichkeit zum Wechsel zur linearen AfA, wenn sinnvoll
• Besonders attraktiv bei Maschinen, die ab Juli 2025 bis Ende 2027 angeschafft werden
Diese Regelung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter und kann bei richtiger Nutzung zu einem echten Investitionsvorteil führen, gerade in der Startphase neuer Projekte oder bei Modernisierung bestehender Fertigungsbereiche.
📍 Unsere Maschinen sind (sofort) verfügbar. Die steuerliche Chance ist zeitlich begrenzt.
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