Firmen, die beim Einsatz von KI die Bestimmungen der europäischen KI-Verordnung einhalten müssen, können sich jetzt beim „KI Service Desk“ der Bundesnetzagentur hinsichtlich der praktischen Umsetzung beraten lassen. Ob die KI-Systeme unter die seit August 2024 geltende Verordnung fallen und welcher Risikoklasse sie zugeordnet werden, kann in nur wenigen Schritten überprüft werden. Vor allem KMU und Start-ups sollen auf diese Weise verstärkt gefördert werden.
Mehr erfahren Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html
Textquelle: ihk.de
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