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Industrie 4.0: Noch mangelt es am Rechtsrahmen

MarketingVerein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. am 21. November 2016 um 10:00 Uhr
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Digitalisierung und Industrie 4.0 sind die beherrschenden Themen in der Produktion. Aber nicht für die Produktion von morgen ergeben sich diamentale Veränderungen – vor allen aus juristischer Sicht ist die Industrie vor neue Herausforderungen gestellt, die es auf dem Weg in die Zukunft zu bewältigen gilt. Rechtsexperte Jens-Uwe Heuer-James geht im Interview mit dem Branchenreport auf dringende Rechtsfragen ein und versucht damit Klarheit beim Thema Industrie 4.0 zu schaffen.

 

Industrie 4.0 ist bislang vom deutschen Gesetzgeber inhaltlich nur wenig erfasst und kaum geregelt. Welche Analogien zu bestehendem Recht kann man unterdessen aktuell anwenden?

Heuer-James: Ihre Beobachtung trifft zu. Der deutsche Gesetzgeber bisher sehr zurückhaltend in Erscheinung getreten und hat bei Gesetzgebungsvorhaben, wie beispielsweise zum autonomen Fahren wichtige Punkte, wie etwa die Frage der Haftung, nicht geregelt. Um praktische Lösungen zu entwickeln wird man im Wesentlichen auf das Vertragsrecht zurückgreifen müssen. Wichtig ist dabei, dass es sich hier nur um einen rechtlichen Rahmen handelt. Diesen gilt es nun unbedingt mit Inhalt zu füllen.

Was ist aus Ihrer Sicht hinsichtlich Industrie 4.0 von den jeweiligen Vertragspartnern zu regeln? Wenn ja, wie?

Heuer-James: Die jeweiligen Vertragspartner müssen zunächst einmal Klarheit gewinnen, wer welche Verantwortung bei der Projektdurchführung übernehmen soll. Ausgehend von dieser Basis sind auch die Fälle vorzudenken, in denen es zu Störungen kommen kann. Bevor komplizierte juristische Regelungen erdacht werden, sollten sich die Parteien anhand konkreter Beispiele im Klaren darüber werden, welche Ergebnisse gewünscht sind. Die Vertragsgestaltung in Bezug auf Industrie 4.0 muss ganz eng am Praxis Fall erfolgen.

Wo sehen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte der Verträge zwischen Lieferanten/Herstellern und Kunden?

Heuer-James: Inhaltliche Schwerpunkte sind die Beschreibung der Verantwortung und mögliche Szenarien, in denen der Vertrag fehlschlägt. Darüber hinaus ist es wichtig, Rechte an den Daten wie auch den Umgang mit Daten zu regeln. Weiter macht es Sinn in den meisten Projekten auch das Entstehen neuer Erkenntnisse und der Rechte hieran mit zu bedenken und hierzu sachgerechte Klauseln zu entwickeln.

Beschreitet Industrie 4.0 juristisches Neuland oder kann dabei auf bestehende Modelle aus der Vergangenheit (Stichwort Total costs of ownership) zurückgegriffen werden?

Heuer-James: Ich denke es macht durchaus Sinn, Modelle aus der Vergangenheit zu nutzen. Industrie 4.0 ist in der Tat zwar ein neues Schlagwort, aber keine brandneue Entwicklung. In der Praxis bewährte Modelle aus der Vergangenheit sollten dabei als Ausgangspunkt für Überlegungen herangezogen werden. Die Betrachtung etwaiger Neuerungen alleine stellt an sich schon eine Herausforderung dar.

Wo sehen Sie die Chancen/Risiken (Stichwort Daten- und Kow-how-Schutz) für Lieferanten und Kunden bei Industrie 4.0?

Heuer-James: Eins ist ganz klar: Industrie 4.0 ist zweifellos eine Chance für Lieferanten und Kunden Prozesse noch effizienter und damit letztendlich kostengünstiger zu machen. Meines Erachtens liegt das Risiko darin, dass sich beide Seiten auf dem Weg dorthin verlieren. Wesentlich ist sicherlich, dass sich Unternehmen um das Thema „Einsatz von Daten“ kümmern. Ausgehend davon macht ein darauf aufbauender Know-how-Schutz Sinn.

Wie muss Industrie 4.0 aus juristischer Sicht international neu gedacht werden (Stichwort grenzüberschreitender Datenverkehr)?

Heuer-James: Dies ist ein wichtiger Punkt. Im internationalen Kontext ist der Datentransfer über Grenzen hinweg aus rechtlicher Sicht stets kritisch zu bewerten. Ein gutes Beispiel hierfür ist der beabsichtigte oder unbeabsichtigte Transfer personenbezogener Daten. Hier sind die Regelungen der jeweiligen Länder sehr unterschiedlich. Sehr deutlich wurde dies bei der Diskussion über den Datentransfer von Europa in die USA. Im Einzelfall muss dies genau untersucht werden. Zudem ist es bei internationalen Verträgen nicht ganz unwichtig, dass sich beide Seiten für ein einheitliches rechtliches Verständnis – beispielsweise zum Beispiel Know-how-Schutz – vorab austauschen und diese Rechtsnormen anschließend gemeinsam anwenden.

Herr Heuer-James, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Manuel Löhmann, VDW-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

Vita

Jens-Uwe Heuer-James wurde 1967 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Hannover. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er war seitdem in einer führenden Kanzlei in Hannover tätig. Seit Dezember 2011 ist Jens-Uwe Heuer-James bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft als Partner im Bereich Commercial beschäftigt. Dort berät er Klienten in allen Rechtsfragen aus dem Bereich „Commercial“. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Gestaltung und Verhandlung komplexer Verträge wie Anlagebauverträge sowie dem Claim-Management. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung zur Produkthaftung und Produktsicherheit mit Spezialthemen wie der CE-Konformitätsbewertung oder der technischen Dokumentation. Zu seinen Mandanten gehören Endhersteller und Zulieferer aus dem Maschinenbau, der Elektrotechnik und dem Konsumgüterbereich.

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (kurz Luther) ist eine deutsche, international tätige Wirtschaftskanzlei mit dem inhaltlichen Schwerpunkt auf der Investitionsgüterindustrie mit Standorten in zehn deutschen Städten sowie mit Auslandsbüros in Brüssel, London, Luxemburg, Shanghai, Singapur und Rangun. Sitz der Gesellschaft ist Köln. 2014/15 waren für Luther 311 Rechtsanwälte in Deutschland und 76 Anwälte im Ausland tätig.Die Kanzlei verfügt über eine eigene Steuerberatungspraxis und erwirtschaftete zuletzt einen weltweiten Umsatz von 121 Mio. Euro.

 

Bildquelle: Fotolia/ Momius

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